Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GB. 2540 BV., Schloßplatz 5, gegen die Bescheide betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1990, 1991 und 1992 entschieden: Die Berufung gegen die Körperschaft - und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1990 und 1991 wird als unbegründet…
…im Mai 1993 erstellt und durch Umlaufbeschluss mit 30. 6. 1993 genehmigt worden, vermochte nicht widerlegt zu werden. Somit endete der Bilanzerstellungszeitraum glaublich mit dieser Genehmigung des Jahresabschlusses, nicht jedoch mit dem Tag der Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt, die am 9. 2. 1994 erfolgte…
…habe abstoßen wollen. Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2007 sei eine Teilwertabschreibung im Ausmaß von 180.000 Euro vorgenommen worden. Dies sei im Hinblick auf die im Bilanzerstellungszeitraum bereits bekannte Beteiligungsveräußerung im Wirtschaftsjahr 2008 erfolgt. Aus Aufzeichnungen des Gesellschafters der Bw gehe hervor, dass die Ausschüttung…
…wird, wie folgt dargestellt, berücksichtigt. In der Bilanz 2008 wurde neuerlich eine Rückstellung für Abfertigungen in Höhe von 11.000,00 € eingestellt mit der Begründung, dass im Bilanzerstellungszeitraum (vorgelegte Vereinbarungen vom 3.2.2009, 4.3.2009 bzw. 27.2.2009) bekannt wurde, dass…
…ein Darlehen bzw. Darlehensaufstockungen ohne Sicherheiten zu gewähren - die im Zuge des Prüfungsverfahrens vorgelegten "Umlaufbeschlüsse" (mit denen die Darlehensgewährung beschlossen wurde) seien erst im Bilanzerstellungszeitraum (und nicht vor den getätigten Entnahmen) erstellt worden. In der dagegen erhobenen Berufung führte die Bw aus, dass - die Darlehensgewährung…
…Es kommt nicht auf das Wissen am Bilanzstichtag an, sondern auf die Erkenntnisse, die bis zur Bilanzerstellung über die Verhältnisse am Bilanzstichtag gewonnen worden sind. Der Bilanzerstellungszeitraum, in dem werterhellende Umstände zu berücksichtigen sind, endet mit der, der jeweiligen Rechtsform entsprechenden unternehmensrechtlich ordnungsmäßigen Feststellung des…
…spät freigegeben habe. Diese Umstände hätten ihren Ursprung bereits im Vergabeprotokoll, weshalb die Rückstellung für drohende Verluste im Jahr 2006 zu bilden gewesen sei. Bereits im Bilanzerstellungszeitraum 2006 sei die Entstehung eines solchen Verlustes erkennbar gewesen, doch habe es die damalige Geschäftsführung verabsäumt, eine entsprechende…
…die Beurteilung, ob eine Rückstellung für ungewisse Schulden in der Bilanz anzusetzen ist, jene Verhältnisse maßgebend sind, die am Bilanzstichtag bestanden haben." Maßgebend für die Rückstellungsbildung seien die Verhältnisse am Bilanzstichtag bzw. seien Kenntnisse im Bilanzerstellungszeitraum miteinzubeziehen (vergleiche Laudacher in Jakom³, § 9, Tz 10, VwGH…
…Jänner 1996 klar darüber gewesen, dass die Forderung nicht zur Gänze einbringlich sein würde. Die Abwertung der Forderung wurde daher bereits deutlich vor dem Anschluss des Sanierungsverfahrens zum Bilanzerstellungszeitraum vorgenommen, weil der Wissensvorsprung der Geschäftsführung der Bw. hinsichtlich der Sanierungsnotwendigkeit jedenfalls zeitlich vor der Kenntnis…
…L*** keine Aufklärung über dessen Vermögenslage habe erhalten können, auf der anderen Seite räume aber Fx*** L*** der Bw zum 15.7.1993 (also im Bilanzerstellungszeitraum) Optionsrechte auf den Erwerb von fünf Grundstücken ein, die insgesamt einen Schätzwert von mehr als S 20 Mio hätten…
…8 Bewertungsgesetz nicht zu erfassen war. Die Erfassung des im Bilanzerstellungszeitraum bekannten Barwertes im Sinne des Gutachtens vom Februar 2001 als Rückstellung zum 31.12.2000 in der Bilanz der Sparkasse kann im Falle einer formellen Unrichtigkeit nicht zu Lasten des ehemaligen stellvertretenden Vorstandsdirektor ausgelegt…
…der Bw. für die dem Gründungsjahr (1999) folgenden Wirtschaftsjahre der slowenischen Tochtergesellschaft (d.o.o.) entsprechende Planungsrechnungen entsprechend einer beigeschlossenen Beilage erstellt worden. Bereits im Kalenderjahr 1999 sowie in den ersten Monaten des Kalenderjahres 2001 (Bilanzerstellungszeitraum der Bw. für den Jahresabschluss per 28. Februar 2000…
…vertreten, dass die späterer Einsicht über die am Bilanzstichtag bestehende Verhältnisse (wert erhellende Umstände) zu berücksichtigen seien. Hierbei definiert der Autor den Bilanzerstellungszeitraum als jenen Zeitraum innerhalb dessen die Werterhellungstheorie greift. Der Bilanzerstellungszeitraum endet mit der für die jeweiligen Rechtsform entsprechenden handelsrechtlichen Feststellung des Jahresabschlusses…
…von der Bw. damit begründet worden, dass sich die Erwartungen hinsichtlich der erworbenen Beteiligung im Zusammenhang mit der Nutzung des im Betriebsvermögen der BM GmbH befindlichen Grundstückes im Bilanzerstellungszeitraum nicht bestätigt hätten. Warum eine Teilwertabschreibung von S 749.999,00 vorgenommen worden sei, sei mangels…
…der Bw. für die dem Gründungsjahr (1999) folgenden Wirtschaftsjahre der slowenischen Tochtergesellschaft (d.o.o.) entsprechende Planungsrechnungen entsprechend einer beigeschlossenen Beilage erstellt worden. Bereits im Kalenderjahr 1999 sowie in den ersten Monaten des Kalenderjahres 2001 (Bilanzerstellungszeitraum der Bw. für den Jahresabschluss per 28. Februar 2000…
…wäre am 5. Mai 1998 ein konkretes Angebot zum Rückkauf der Anlage der Firma des Bw. vorgelegt worden, ist er darauf zu verweisen, dass Umstände - wie im gegenständlichen Fall - die erst im Bilanzerstellungszeitraum, nämlich im Jahre 1998, eingetreten sind, nicht solche sind, die in dem…
…schriftlich: 31.1.1994) gesehen werden. Die entsprechende buchhalterische Erfassung der Leasingaktivitäten wurden erst im Bilanzerstellungszeitraum des zweiten Wirtschaftsjahres 1.7.1993 -31.12.1993 mittels Um- und Nachbuchungen vorgenommen. Jedoch deutet auch der Abschluss der Leasingverträge über die Immobilienobjekte auf eine vermögenverwaltende Tätigkeit hin…
…Konkurseröffnung zurückliegen, ausgeschlossen. Damit wäre im Bilanzerstellungszeitraum eine Anfechtung für den größten Teil der Zahlungen nicht mehr möglich gewesen. Ein eventueller Verpflichtungsgrund sei erst im Zeitpunkt der Konkurseröffnung (5. Juni 2000) entstanden,weshalb die Voraussetzung für die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Schulden, nämlich der…
…nachträglich Verluste geltend gemacht und würden diese - wie der Bw. meint - Anerkennung finden, würde dies eine unzulässige Ausdehnung des "Bilanzerstellungszeitraumes" bedeuten. In den Fällen mangelnder Offenlegung von Sachverhalten hätten nach dieser Ansicht rechtskräftige Schätzungsbescheide letztendlich niemals Bestand. Nach § 115 Abs 1 gilt zwar der Untersuchungsgrundsatz…
…Nachweise nicht erbracht werden, kann die geltend gemachte Teilwertabschreibung steuerlich keine Berücksichtigung finden. Nachweise, die sich auf Umstände beziehen, die nach Ende des Bilanzerstellungszeitraumes für den Jahresabschluss zum 31.12.1999 eingetreten sind, sind dabei grundsätzlich nicht von Interesse (vgl Doralt/Mayr, EStG6, § 6 Tz…