…Aufwendungen, die uns zu diesem Erfolg gebracht haben, dürften wir nicht abziehen. Weiters haben wir ohnedies über die Mehr- und Wenigerrechnung die Hälfte der Bewirtungskosten steuerlich nicht geltend gemacht. Ich hoffe, dass meine Argumentation nachvollziehbar ist und verbleibe mit freundlichen Grüßen. 6. Am 14. Juli…
…Gründen nicht stattzugeben: a. Im gesamten Berufungsverfahren hat der Vertreter der Bw. immer wieder sein Unverständnis darüber ausgedrückt, dass eine Steuerberatungskanzlei überhaupt Nachweise betreffend die Bewirtungskosten erbringen soll. In der Berufung vom 20. September 2011 führt er dazu beispielsweise aus, dass er es nahezu absurd…
…Telefonkosten | | 1.044,70 | 4. Spesenabrechnung Unter dem Titel ,Spesenabrechnungen 50%' wurden vom Bw. 50% der ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit angefallenen Bewirtungskosten als Werbungskosten i.H.v. € 3.132,12 (=50% v. € 6.264,23) verrechnet. Wie der…
…u.a. Aufwendungen für Bewirtung in Höhe von € 3.226,29 als Werbungskosten betreffend die Tätigkeit als politischer Mandatar geltend gemacht. Das Finanzamt anerkannte die geltend gemachten Ausgaben für Bewirtungskosten lediglich pauschal im Wege der Schätzung in Höhe von € 370,00, da die…
…August 2005 führte Finanzanwalt, Großbetriebsprüfung Innsbruck, ua. aus, dass die auf dem Konto "Repräsentation" gebuchten Aufwendungen für Bewirtungskosten neben dem eindeutig betrieblich veranlasstem Aufwand (das wären die im Pauschalpreis enthaltenen Leistungen an Gäste wie Tischwein im Sommer, wöchentliche Weinverkostungen, Schmankerlpartys und Begrüßungsgetränke), welche von der…
…Az. 14 V 3486/02). Die "nicht abzugsfähige" Vorsteuer auf Bewirtungskosten in Höhe von € 465,68 sei daher von ihr in der Umsatzsteuererklärung 2002 als abzugsfähige Vorsteuer abgezogen worden. Das Finanzamt wich nunmehr im Umsatzsteuerbescheid 2002 vom 21. August 2003 von der Erklärung insoweit…
…1. Absatz, letzter Satz). Bezüglich der Absetzbarkeit von Bewirtungskosten stelle der Erlass ausschließlich auf die überwiegende berufliche Veranlassung ab. Er fordere für die Absetzbarkeit von Bewirtungsspesen lediglich, dass "ein Werbecharakter ableitbar" sei. Das Überwiegen werde dabei nicht gefordert. Zusätzlich sei die Namensnennung der Bewirteten nicht…
…ist daher in diesem Punkt stattzugeben. b. Vorsteuern aus Bewirtungskosten Die Berufung richtet sich außerdem gegen die Kürzung der Vorsteuer von Bewirtungsspesen. Die im Zuge des Ermittlungsverfahrens durchgeführte stichenprobenweise Überprüfung der Belege sowie des maßgeblichen Sachkontos ergaben keinen Hinweis darüber, dass der Werbecharakter bzw…
…nicht zulässig ist, wenn der streng geschäftliche Charakter für bestimmte Ausgaben für Bewirtung nachgewiesen werden kann (siehe EuGH Ampafrance, C-177/99 und Sanofi, C-181/99)....... Die österreichische Eigenverbrauchsbesteuerung der zu 50% nicht abzugsfähigen Aufwendungen für Bewirtungskosten, die der Werbung dienen, verstößt gegen EU…
…745.557,31 S zum Abzug gebracht. In einer Beilage zu dieser Erklärung wird die Rechtsansicht vertreten, dass die nach dem EU-Beitritt eingeführte mittelbare 50 prozentige Einschränkung des Vorsteuerabzuges bei Bewirtungskosten (unter Verweis auf das EuGH-Urteil vom 17.9.2000, Rs. Ampafrance SA…
…gewesen. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde die Bw. aufgefordert, darzulegen in welcher Höhe tatsächlich Vorsteuerbeträge aus Bewirtungskosten unter KZ 060 der Umsatzsteuererklärung enthalten seien bzw. um welchen Betrag die Vorsteuern im Umsatzsteuerbescheid 2001 vom Berufungsbegehren abweichen würden. Weiters wurden zwecks Überprüfung der Höhe und der…
…Berufungswerberin erhob gegen den Umsatzsteuerbescheid 1999 Berufung mit der Begründung, nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH ("C-177/99 RS Ampafrance") erscheine die innerstaatliche Regelung, wonach der Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten nur zu 50% zustehe, gemeinschaftsrechtswidrig. Es werde daher die Anerkennung von Vorsteuern in Höhe von…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin betreibt ein Ingenieurbüro für Fenstertechnik. Anläßlich einer Betriebsprüfung (Betriebsprüfungsbericht vom 4. Feber 2003) wurden Vorsteuern aus Bewirtungskosten gekürzt. Die Vorsteuerkürzung stützte sich darauf, dass…
…EuGH-Erkenntnis Metropol zu prüfen, ob die österreichischen Finanzbehörden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie (1. Jänner 1995) die Eigenverbrauchsbesteuerung im Zusammenhang mit den Bewirtungskosten tatsächlich anwandten. Nach dieser Entscheidung umfasst der Begriff innerstaatliche Rechtsvorschriften iSd Art. 17 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie eben nicht nur…
…von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden." Diese Einschränkung der ertragsteuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten trat mit 5. Mai 1995 (Strukturanpassungsgesetz, BGBl. 1995/297…
…EuGH-Erkenntnis Metropol zu prüfen, ob die österreichischen Finanzbehörden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie (1. Jänner 1995) die Eigenverbrauchsbesteuerung im Zusammenhang mit den Bewirtungskosten tatsächlich anwandten. Nach dieser Entscheidung umfasst der Begriff innerstaatliche Rechtsvorschriften iSd Art. 17 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie eben nicht nur…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide vom 1. und 2. Juni 1999 des Finanzamtes Mürzzuschlag, betreffend Umsatzsteuer und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 187 BAO für die Jahre 1994 bis 1996 nach am 21. Mai 2004 in Graz…
…1. Absatz, letzter Satz die Abzugsfähigkeit von Blumenspenden außer Streit. Bezüglich der Absetzbarkeit von Bewirtungskosten stelle der Erlass ausschließlich auf die überwiegende berufliche Veranlassung ab. Der Erlass fordere für die Absetzbarkeit von Bewirtungsspesen lediglich, dass ein Werbecharakter ableitbar sei. Ein Überwiegen werde nicht gefordert. Zusätzliche…
…die berufliche Veranlassung überwiege erheblich. Die Provisionsweitergaben seien eindeutig von den Empfängern bestätigt worden. Auch die Bewirtungskosten seien beruflich veranlasst, der Berufungswerber könne sonst seine Tätigkeit nicht so erfolgreich ausüben. Von den Telefonkosten des Festnetzes trage der Berufungswerber den Aufwand und es würden von dort…
…und die 50 %ige Eigenverbrauchsbesteuerung im Nachhinein unterbleiben. Im Falle von zur Gänze nicht abzugsfähigen Aufwendungen darf von vornherein kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung hinsichtlich einer 100 %igen Abzugsfähigkeit von Vorsteuern bei Bewirtungskosten liegt nicht vor. Es sind daher die Bestimmungen des …