…Der Bw. vermeint, dass in seinem Falle in Analogie zur Bewirtung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber außerhalb einer Geschäftsfreundebewirtung der Aufwand in voller Höhe zum steuerlichen Abzug zuzulassen wäre und die Repräsentationsbestimmung nicht zur Anwendung zu kommen habe. Bei dieser Argumentation ist dem Bw. die…
…im Zusammenhang mit der Bewirtung von Geschäftsfreunden und potentiellen Kunden handle. Das Finanzamt erließ am 4. März 2004 den Umsatzsteuerbescheid für 2002 und den vorläufigen Einkommensteuerbescheid für 2002 (§ 200 Abs. 1 BAO), wobei die erklärten Vorsteuerbeträge um den oben genannten Vorsteuerbetrag von 648,77 €…
…1 Z. 3 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: "Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige…
…Repräsentationsaufgaben bei den einzelnen Einkunftsarten nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche und berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen…
…einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. "Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen…
…1 Z 2 lit. c UStG 1994 verwirklicht und somit eine indirekte Vorsteuerkürzung um 50% bewirkt. Der sich erst im Gefolge des Strukturanpassungsgesetzes 1995 ergebende (teilweise) Ausschluss des Vorsteuerabzuges für Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden zu Werbezwecken, welcher im Zeitpunkt des Inkrafttretens…
…1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 verwirklicht und somit eine indirekte Vorsteuerkürzung um 50 % bewirkt. Der sich dadurch ergebende (teilweise) Ausschluss des Vorsteuerabzuges für Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden zu Werbezwecken, welcher im Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. Mehrwertsteuer…
…1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 verwirklicht und somit eine indirekte Vorsteuerkürzung um 50% bewirkt. Der sich dadurch ergebende (teilweise) Ausschluss des Vorsteuerabzuges für Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden zu Werbezwecken, welcher im Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. Mehrwertsteuer…
…1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 verwirklicht und somit eine indirekte Vorsteuerkürzung um 50% bewirkt. Der sich dadurch ergebende (teilweise) Ausschluss des Vorsteuerabzuges für Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden zu Werbezwecken, welcher im Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. Mehrwertsteuer…
…zu. In der Berufung wurde zusammengefasst dargelegt, dass die Einschränkung des Vorsteuerabzuges gemeinschaftswidrig sei und daher der volle Vorsteuerabzug zustehe. Die Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden haben der Werbung gedient und seien überwiegend betrieblich veranlasst gewesen. Für 50% der Bewirtungskosten betrage die anteilige Vorsteuer…
…betreffend die Umsatzsteuer für 1998 an das zuständige Finanzamt: Der Berufung vom 30. Oktober 2002 sei nur teilweise stattgegeben worden. Der 50%ige Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden sei abgewiesen worden. Da diese Versagung des Vorsteuerabzuges nicht dem Art. 17 der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie entspreche…
…1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 verwirklicht und somit eine indirekte Vorsteuerkürzung um 50% bewirkt. Der sich dadurch ergebende (teilweise) Ausschluss des Vorsteuerabzuges für Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden zu Werbezwecken, welcher im Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. Mehrwertsteuer…
…1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 verwirklicht und somit eine indirekte Vorsteuerkürzung um 50 % bewirkt. Der sich dadurch ergebende (teilweise) Ausschluss des Vorsteuerabzuges für Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden zu Werbezwecken, welcher im Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. Mehrwertsteuer…
…Abs. 6 der 6. MwSt-Rl nicht im Widerspruch. Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden iSd § 20 Abs. 1 Z 3/§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG stellen jedoch eine Ausnahme von der oben dargestellten umsatzsteuerlichen Behandlung dar, denn für diese Aufwendungen bzw…
…2001, wurden nachstehende Vorsteuerbeträge aus der Bewirtung von Geschäftsfreunden aufgrund einer im April 2003 durchgeführten Betriebsprüfung nicht anerkannt. Jahr 2000 mit 9.058,34 € (124.645,45 S) Jahr 2001 mit 4.223,62 € (58.118,31 S) Die Nichtanerkennung stützte sich darauf…
… 12 Abs. 1 Z 3 KStG dahingehend geändert, dass Bewirtungen von Geschäftsfreunden zu Werbezwecken mit 5. Mai 1995 nur noch zur Hälfte abgezogen werden dürfen. Das Umsatzsteuergesetz erfährt durch das Strukturanpassungsgesetz keine Änderung. Hinsichtlich der Frage des Vorsteuerabzuges für Bewirtungsspesen sind somit allgemeine Kriterien heranzuziehen…
… 12 Abs. 1 Z 3 KStG dahingehend geändert, dass Bewirtungen von Geschäftsfreunden zu Werbezwecken mit 5. Mai 1995 nur noch zur Hälfte abgezogen werden dürfen. Das Umsatzsteuergesetz erfährt durch das Strukturanpassungsgesetz keine Änderung. Hinsichtlich der Frage des Vorsteuerabzuges für Bewirtungsspesen sind somit allgemeine Kriterien heranzuziehen…
…der Bewirtung von Geschäftsfreunden haben nicht anerkannt werden können, da weder die eingeladenen Personen, noch der Einsatz der Werbemittel, noch welche dadurch zustande gekommenen Einnahmen nachgewiesen worden seien. Diese Aufwendungen würden daher nicht abzugsfähige Ausgaben im Sinne des § 20 EStG darstellen. Überdies sei von den…
…Kontrolle unterzogen und sodann diesen Bescheid gemäß § 299 BAO aufgehoben hatte - zur Einkommensteuer, wobei es von der Erklärung in oben genannten Punkten abwich. Dem Bescheid war ein Ermittlungsverfahren vorangegangen, in welchem der Bw auf die Fragen des Finanzamtes betreffend - Vorlage Fahrtenbuch 2004; - detaillierte Aufstellung und…
…oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, außer der Steuerpflichtige weist nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche und berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Die in dieser Gesetzesstelle vorgesehene Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist somit von dem der Partei…