…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Graz vom 31. Jänner 2002 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (Bf.) vom 7. Jänner 2002 betreffend die Erteilung der Bewilligung zur Kennzeichnung von Gasöl gemäß …
…die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Wie bereits ausgeführt lag ab Juli 1995 eine Bewilligung zur Kennzeichnung von Gasöl gemäß § 9 MinStG nicht vor, sodass der Steuersatz von nicht gekennzeichnetem Gasöl Anwendung zu finden hat. Die im Zuge der Berufungsvorentscheidung vorgenommenen Berichtigungen wurden überprüft und…
…1 MinStG 1995 ist Gasöl der Unterposition 27 10 00 69 der Kombinierten Nomenklatur besonders zu kennzeichnen (gekennzeichnetes Gasöl). Im Steuergebiet darf die Kennzeichnung nur in einem Steuerlager erfolgen, das über eine Bewilligung zur Kennzeichnung von Gasöl verfügt, andernfalls gilt das Gasöl als nicht gekennzeichnet…
…1 MinStG 1995 ist Gasöl der Unterposition 27 10 00 69 der Kombinierten Nomenklatur besonders zu kennzeichnen (gekennzeichnetes Gasöl). Im Steuergebiet darf die Kennzeichnung nur in einem Steuerlager erfolgen, das über eine Bewilligung zur Kennzeichnung von Gasöl verfügt, andernfalls gilt das Gasöl als nicht gekennzeichnet…
…in der Stellungnahme entgegnet, dass alleine die Rotfärbung zur ordnungsgem. Kennzeichnung genüge, zumal die TUA selbst von einer roten klaren, öligen Flüssigkeit sprach, so irrt sie, da diese Tatsache nur eine Tatbestandsvoraussetzung, nämlich jene des § 1 Z. 1 der Gasöl-Kennzeichnungsverordnung erfüllt. Die zweite in…
…ist besonders zu kennzeichnen (gekennzeichnetes Gasöl). Im Steuergebiet darf die Kennzeichnung nur in einem Steuerlager erfolgen, das über eine Bewilligung nach Abs. 3 verfügt, andernfalls gilt das Gasöl nicht als gekennzeichnet. (2) Zur besonderen Kennzeichnung ist das Gasöl zu färben und mit einem Zusatz zu…
…einen Betrag von EUR 2.637,20 an Mineralölsteuer für insgesamt 7.600 Liter Gasöl (Tankinhalte bzw gelieferte Mengen) sowie einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 52,74 zur Entrichtung vor. Begründend führt die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch…
…soll, ist besonders zu kennzeichnen (gekennzeichnetes Gasöl). Im Steuergebiet darf die Kennzeichnung nur in einem Steuerlager erfolgen, das über eine Bewilligung nach Abs. 3 verfügt, andernfalls gilt das Gasöl nicht als gekennzeichnet. ... (6) Die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als 1. zum…
…Bf in der Stellungnahme entgegnet, dass alleine die Rotfärbung zur ordnungsgem. Kennzeichnung genüge, zumal die TUA selbst von einer roten klaren, öligen Flüssigkeit sprach, so irrt sie, da diese Tatsache nur eine Tatbestandsvoraussetzung, nämlich jene des § 1 Z. 1 der Gasöl-Kennzeichnungsverordnung erfüllt. Die zweite…
…eine Probe zur Untersuchung an die Technischen Untersuchungsanstalt des Bundes (TUA) übermittelt. Laut ETOS-Untersuchungsbefund zu Geschäftsfall 000/2008 vom 15. April 2008 zeigen die Analyseergebnisse das Vorliegen einer Mischung von 3% Vol. steuerbegünstigtem und 97% Vol. nicht steuerbegünstigtem Gasöl (bezogen auf eine Kennzeichnung des…
…eine Probe zur Untersuchung an die Technischen Untersuchungsanstalt des Bundes (TUA) übermittelt. Laut ETOS-Untersuchungsbefund zu Geschäftsfall 000A/2008 vom 15. April 2008 zeigen die Analyseergebnisse das Vorliegen einer Mischung von 2% Vol. steuerbegünstigtem und 98% Vol. nicht steuerbegünstigtem Gasöl (bezogen auf eine Kennzeichnung des…
…der Beschwerdeführerin (Bf) daraufhin einen Betrag von EUR 2.082,00 an Mineralölsteuer zur Entrichtung vor. Begründend führte die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2008 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und an die Tankstelle…
…Beschwerdeführerin (Bf) daraufhin einen Betrag von EUR 1.041,00 an Mineralölsteuer zur Entrichtung vor. Begründend führte die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2008 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und an die Tankstelle der…
…Zollbehörde führe weiters aus, dass der Baubescheid keine Bewilligung dahingehend enthalte, dass beim Neubau auch Baurestmassen, die vom Gebäudeabbruch stammen, verwendet werden dürften. Dies sei richtig, gleichzeitig sei jedoch anzumerken, dass auch kein Verbot der Verwendung von Baurestmassen ausgesprochen worden sei. Auf ein derartiges Verbot…
…ein Kunstwerk ... darstellt. .... Der AG ist es mit Ausnahme der körperlichen Reproduktion des Turms durch sie selbst oder einen Dritten an gleicher Stelle oder andernorts gestattet, diesen zur Kennzeichnung ihres Unternehmens zu verwenden, ihn in ein Corporate Identity-Programm aufzunehmen, ..... zumal die AG davon ausgeht…
…es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus persönlichen Gründen) nicht unbedingt der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von…
…2008, Zl. 600000/yyyyy/2007-2, wurde dem Bf die Alkoholsteuer für 2.194,70 lA mit € 21.947,00 und ein Säumniszuschlag in Höhe von € 438,94 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass der Abgabenberechnung die gesamte festgestellt Alkoholmenge, wie…
…2008, Zl. 600000/yyyyy/2007-2, wurde dem Bf die Alkoholsteuer für 2.194,70 lA mit € 21.947,00 und ein Säumniszuschlag in Höhe von € 438,94 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass der Abgabenberechnung die gesamte festgestellt Alkoholmenge, wie…
…2008, Zl. 600000/yyyyy/2007-2, wurde dem Bf die Alkoholsteuer für 2.194,70 lA mit € 21.947,00 und ein Säumniszuschlag in Höhe von € 438,94 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass der Abgabenberechnung die gesamte festgestellte Alkoholmenge, wie…
…2008, Zl. 600000/yyyyy/2007-2, wurde dem Bf die Alkoholsteuer für 2.194,70 lA mit € 21.947,00 und ein Säumniszuschlag in Höhe von € 438,94 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass der Abgabenberechnung die gesamte festgestellte Alkoholmenge, wie…