…der Bewertung eines Unternehmens, welches infolge hoher Konjunkturempfindlichkeit auffallend großen Umsatzschwankungen ausgesetzt ist, der Beobachtungszeitraum auf fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag verlängert werden. Nach Einsichtnahme in die Jahrsabschlüsse der zu bewerteten Gesellschaften hielt der unabhängige Finanzsenat der Bw. mit Schreiben vom 5. Dezember 2006 unter…
…nach Veräußerung, sondern aus der Sicht des Veräußerers zu bewerten. Die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt seien beachtlich und wären zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar seien, was im gegenständlichen Fall nicht anzuwenden sei. Bei…
…nach Veräußerung, sondern aus der Sicht des Veräußerers zu bewerten. Die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt seien beachtlich und wären zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar seien, was im gegenständlichen Fall nicht anzuwenden sei. Bei…
…nach Veräußerung, sondern aus der Sicht des Veräußerers zu bewerten. Die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt seien beachtlich und wären zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar seien, was im gegenständlichen Fall nicht anzuwenden sei. Bei…
…zu Recht erfolgt sei. Die Bw. stellte daraufhin den Antrag auf Vorlage ihrer Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Darin wird hinsichtlich des Bewertungsstichtages bzw. des sich daraus ergebenden Berechnungszeitraumes nochmals das bisherige Berufungsvorbringen wiederholt. Als Replik auf die diesbezügliche Begründung der Berufungsvorentscheidung…
…die Jahre 2007 und 2008 zu erwarten, dass die gute Konjunktur in der Bauwirtschaft anhält. Die behauptete negative wirtschaftliche Entwicklung war zum Bewertungsstichtag nicht vorhersehbar, weshalb bei der Berechnung des gemeinen Wertes eine negative Entwicklung nicht zu berücksichtigen war. Dieser Vorhalt wurde von der Vertretung…
…Insbesondere möge unter Beischluss entsprechender Nachweise ausgeführt werden, auf Grund welcher am Bewertungsstichtag bereits vorliegender konkreter Umstände die zukünftige Entwicklung der Ertragsaussichten der Gesellschaft prognostizierbar war und in welchem Ausmaß sich diese auf die Ertragsaussichten konkret auswirkten. Die ausgewiesenen und mit einem Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer…
…Umstände - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung des Grundstückes, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - aus dem Gesamtbild der Verhältnisse anzunehmen, dass das landwirtschaftlich genutzte Grundstück in absehbarer Zeit anderen als land…
…Bindungswirkung an die vom Lagefinanzamt getroffenen Feststellungen über den Einheitswert besteht. Strittig im vorliegenden Fall ist lediglich, welcher Bewertungsstichtag und welcher sich daraus ergebende Einheitswert der Berechnung der Grunderwerbsteuer zu Grunde gelegt wird. Im ggst. Einbringungsvertrag vereinbarten die Vertragsparteien, dass mit Ablauf des Einbringungsstichtages 31…
…Ansicht von Herrn E.D. nicht geplant. Herr E.D. erweitert sein Berufungsbegehren dahingehend, dass als Bewertungsstichtag für die 1996 fertig gestellten vier Zimmer im 1. Stock (im Bescheid vom 5.6.2003 als Ausbau Dachgeschoß bezeichnet) nicht der 1. 1. 1998 sondern der 1…
…entgegen dem Gutachten keine reine Wohnliegenschaft vor, da es sich bei den bewerteten Gebäudeteilen zum Bewertungsstichtag noch um betrieblich genutzte Flächen gehandelt habe. Hinsichtlich der verdeckten Gewinnausschüttung betreffend die Überlassung einer Eigentumswohnung samt Einrichtung in Stadt als Dienstwohnung, sei der verrechnete Mietzins von € 100…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. , Adr, vertreten durch STB, Adr.2, vom 29. September 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes X, vertreten durch Y, vom 17. Juli 2009 (2004) und vom 27. Juli 2009 (2005) betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre…
…7 lit. a BewG maßgeblich ist, ob zum Bewertungsstichtag tatsächlich ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird und es nicht darauf ankommt, ob im Falle der Vermietung eines Mietobjektes die Höhe des Mietzinses gesetzlichen Beschränkungen unterliegen würde. Für Objekte, die ungenutzt sind und für…
… 52 Abs. 2 BewG setze die landwirtschaftliche Nutzung zwingend voraus. Bei der Beurteilung der Verhältnisse für den Wahrscheinlichkeitsschluss der Bebauung in absehbarer Zeit sei vom Bewertungsstichtag und nicht vom Zeitpunkt der Bewertung auszugehen. Es sei nach objektiven Gesichtspunkten zu urteilen. Auf die subjektive Absicht des…
…Gesellschaft iSd § 13 Abs 2 BewG 1955 sind alle Verbindlichkeiten (Ertragsteuerabschlag bei vorzeitiger Abschreibung; "latente" Steuerschuld) dieser Gesellschaft unabhängig davon, ob sie zum Bewertungsstichtag bereits bestehen, dann zu berücksichtigen, wenn ihnen im Wirtschaftsleben bei der Bildung des fiktiven Veräußerungspreises Bedeutung zukommt (vgl. VwGH 08.04…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Treudat Wirtschaftstreuhand GmbH, 4020 Linz, Untere Donaulände 21-25, vom 12. Dezember 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR ADir Renate Pfändtner, vom 12. November 2002 betreffend Schenkungssteuer zu den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 22. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR ADir Renate Pfändtner, vom 2. April 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…Entstehung. Für die Behandlung einer Rückstellung als abzugsfähige Schuld kommt es aber darauf an, ob am Bewertungsstichtag bereits eine echte Verbindlichkeit bestanden hat. Eine Rückstellung für (bloß) mögliche und künftige Belastungen kann bewertungsrechtlich nicht als Schuldposten anerkannt werden. Durch die Worte "bei Auflösung des Dienstverhältnisses" (…
…es nicht darauf ankommt, wann der Erwerber die Verfügung über die Nachlassgegenstände erlangt. Der Maßstab, dass eintretende Wertänderungen nach dem Bewertungsstichtag keine Berücksichtigung finden können, ergibt sich somit ausgehend von der Rechtssprechung aus dem Gesetz. Diese strenge Auslegung hat ihre Grundlage darin, dass weder Wertsteigerungen…
…7 lit. a BewG maßgeblich ist, ob zum Bewertungsstichtag tatsächlich ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird und es nicht darauf ankommt, ob im Falle der Vermietung eines Mietobjektes die Höhe des Mietzinses gesetzlichen Beschränkungen unterliegen würde. Für Objekte, die ungenutzt sind und für…