…zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinn zu zählen. Hinsichtlich der Bewertung dieser Dienstbarkeit wird auf § 16 Abs. 1 Bewertungsgesetz in der Fassung vor BGBl. I 2003/71 verwiesen, wonach sich der Wert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen nach…
…dieser Vertragsbestimmung kann kein Zweifel daran bestehen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere Leistung "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Bei einem Austausch von Leistungen, die in einem kausalen Zusammenhang stehen…
…Begründung, die Gegenleistung sei auf den Zeitpunkt zu bewerten, in dem die Steuerschuld entstanden sei, das sei der Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung am 12. Februar 2008. Die Gegenleistung sei daher mit dem Barwert der Rente in Höhe von 55.026,03 anzusetzen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24…
…unter Berücksichtigung der Vereinbarung vom 20. September 1999 gar kein Reinertrag aus den eingeräumten Fruchtgenussrechten ergäbe. Ausgehend von den Überschussrechnungen ab dem Jahr 1999 wären für die Bewertung der Fruchtgenussrechte noch weitere Ausgaben und Verpflichtungen laut Vertrag vom 20. September 1999 in Abzug zu bringen…
…Verfügung gestellte "Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG)" an (abrufbar unter www.bmf.gv.at/Steuer/Berechnungsprogramme - siehe dazu das mit dem Vorhalt vom 22. Dezember 2006 übermittelte Berechnungsblatt), so ergibt sich zum 5. März 2004 als Barwert der Fruchtgenussrechte an beiden Schenkungsobjekte für…
…Berufungen wurde erwogen: 1. Bewertung des Fruchtgenussrechtes: Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung eines Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken der Steuerpflichtigen überlassen, die Abgabenbehörde kann von den Parteienangaben abgehen, wenn diese den Erfahrungen des…
…Berufungen wurde erwogen: 1. Bewertung des Fruchtgenussrechtes: Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung eines Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken der Steuerpflichtigen überlassen, die Abgabenbehörde kann von den Parteienangaben abgehen, wenn diese den Erfahrungen des…
…ausschließlich Streit darüber, mit welchem Wert dieses Fruchtgenussrecht in die Ermittlung der Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Nach § 19 Abs. 1 ErbStG richtet sich die Bewertung nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen ist nach § 16 BewG…
…Höhe von € 38.401,40 (250 € Monatswert mal 12 mal maßgeblicher Barwertfaktor 12,800468) zugrunde gelegt. Dagegen erhob die Bw. durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht insoweit Berufung, als dass bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer auch der gemäß § 16 BewG kapitalisierte Wert des Fruchtgenussrechtes…
…ist, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die entsprechende Sachleistung zu verschaffen. Auch eine Ableitung aus einer Gewinnermittlungsart (Überschussermittlung) im Sinne der ertragsteuerlichen Regeln ist keine geeignete Grundlage für die Bewertung von Nutzungen und Leistungen, weil sie ebenso der Anordnung des § 17 Abs. 2…
…liege weit höher als die im Bescheid vorgenommene mtl. Bewertung des Fruchtgenussrechtes mit S 6.282, weshalb allein deshalb keine Schenkung vorliege. Die Vertragsparteien seien jedenfalls von einer Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegangen. Im Weiteren wird zum "Widerruf einer allfälligen Schenkung" vorgebracht: "Die Vertragspartner J…
…und Fruchtgenussrechtes mit € 75.874,50 in Ansatz zu bringen ist (ein Ausdruck des Berechnungsblattes wird dieser Entscheidung beigelegt). Dieser Betrag stellt auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer dar. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt über die Bewertung von Renten…
… 19 Abs. 2 ErbStG idF BGBl. I 2000/142 nunmehr bezüglich der Bewertung von Liegenschaften der dreifache Einheitswert als Obergrenze in Ansatz zu bringen ist. Dieser gesetzlichen Bestimmung sowie obiger Judikatur entsprechend ist daher der dreifache anteilige Einheitswert, das ist der hälftige EW € 19…
…bei der Bewertung des Fruchtgenussrechtes. Die Bewertung richtet sich nach § 19 Abs. 1 ErbStG (die im Absatz 2 genannten Ausnahmen liegen hier nicht vor) nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Gemäß § 16 Abs. 1 BewG ergibt sich der Wert von Renten…
…17 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Das vertragsgegenständliche Fruchtgenussrecht wurde von den Vertragsparteien mit S 9.600,-- bewertet, da dieses - so das Berufungsvorbringen - auch ein Baurecht beinhalte. Im Falle…
…17 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Das vertragsgegenständliche Fruchtgenussrecht wurde von den Vertragsparteien mit S 9.600,-- bewertet, da dieses - so das Berufungsvorbringen - auch ein Baurecht beinhalte. Im Falle…
…17 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Das vertragsgegenständliche Fruchtgenussrecht wurde von den Vertragsparteien mit S 9.600,-- bewertet, da dieses - so das Berufungsvorbringen - auch ein Baurecht beinhalte. Im Falle…
…die gesetzlich vorgesehenen versicherungsmathematischen Methoden den Barwert des gesamten Fruchtgenussrechts mit € 60.355,84. Die detaillierte Berechnung wurde dem Bw. bereits mit Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 24. Mai 2013 unter Beilage der für die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten…
…vorgenommene Bewertung des im Rahmen des Übergabsvertrages mit Schonung der Substanz eingeräumten Fruchtgenussrechtes an der 12.298 m² großen Waldliegenschaft mit jährlich S 500,00 erscheint durchaus als angemessen. Die Heranziehung der für die einkommensteuerliche Gewinnermittlung landwirtschaftlicher Betriebe maßgeblichen Pauschalsätze würde zB einen Betrag von…
…Erwerber die Gewinnaussichten, wie sie der Bw. zur Bewertung des Fruchtgenussrechtes offen legte (rund S 1,100.000,00 jährlich für einen geschätzten Wert des Anteils von rund S 8,000.000,00), sehr wohl beim Gesamtkaufpreis berücksichtigen würde. Den Ausführungen des Bw. wonach auf…