…zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinn zu zählen. Hinsichtlich der Bewertung dieser Dienstbarkeit wird auf § 16 Abs. 1 Bewertungsgesetz in der Fassung vor BGBl. I 2003/71 verwiesen, wonach sich der Wert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen nach…
…ausreichend hoch bewertet erscheint. Bei einem Wert des Fruchtgenussrechtes von monatlich € 150 beträgt nach § 16 Abs. 1 BewG der Kapitalwert des lebenslänglichen Fruchtgenussrechtes € 26.213,09 ( siehe dazu das beiliegende Berechnungsblatt, www.bmf.gv.at, Berechnungsprogramme, Berechnungsprogramm betr. Bewertung von Renten (§ 16 BewG…
…wenn Gesellschaftsanteile gegen Zurückbehaltung eines Fruchtgenussrechtes übergeben werden und der Übergeber sich auch das Stimmrecht hinsichtlich dieser Anteile zurückbehält, der Übergeber wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile bleibt (vgl. VwGH 26.06.2003, 2000/16/0377). Eine Verfügungsbeschränkung rechtfertigt bei der Bewertung von Gesellschaftsanteilen im Hinblick auf…
…dieser Vertragsbestimmung kann kein Zweifel daran bestehen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere Leistung "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Bei einem Austausch von Leistungen, die in einem kausalen Zusammenhang stehen…
…des UFS Linz (Gz. RV/0318-L/11) sei zu entnehmen, dass eine Bewertung von Sachleistungen (in jenem Fall für die volle freie Station) nicht möglich sei, da es für die Berücksichtigung des Ausgedinges eine spezielle Bewertungsvorschrift in der LuF PauschVO 2001 bzw. 2006 gebe…
…der Stromkosten in die Bemessungsgrundlage. BFG vom 16.12.2014, RV/7102680/2012 Auch im Fall einer Einräumung von Fruchtgenussrechten (für die Auslegung des dortigen Begriffes Wert des bedungenen Entgeltes sind grundsätzlich dieselben Überlegungen wie für den "Wert" im Sinne des § 33 TP 5 Abs…
…1955 bleiben daher weiterhin anwendbar. Somit ist bei der Bewertung eines Fruchtgenussrechtes - wie bei jeder anderen Ermittlung des gemeinen Wertes auch - von einer (fiktiven) Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsgutes an eine fremde dritte Person auszugehen. Es ist daher zu unterstellen, dass eine solche dritte Person…
…habe sich die Stifterin das Fruchtgenussrecht vorbehalten und weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die Rückübertragung der Liegenschaften aufgrund des Widerrufes der Stiftung sei gemäß § 15 Abs. 3 Z 2 lit. b EStG 1988 zu bewerten, wobei von der Steuerbemessungsgrundlage die sich aufgrund des…
…habe sich die Stifterin das Fruchtgenussrecht vorbehalten und weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die Rückübertragung der Liegenschaften aufgrund des Widerrufes der Stiftung sei gemäß § 15 Abs. 3 Z 2 lit. b EStG 1988 zu bewerten, wobei von der Steuerbemessungsgrundlage die sich aufgrund des…
…worden. Die Dauer des Fruchtgenussrechtes der Bf. sei im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeit somit von unbestimmter Dauer und mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Demnach würde sich nach Aufschlüsselung der einzelnen Berechnungen für sämtliche Verträge eine Gebühr von insgesamt € 1.750,19 ergeben…
…widerspricht. (Anm: Zwischen 1.6.2014 und 31.12.2015 waren Erwerbsvorgänge über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke außerhalb des - damals noch enger definierten - Familienverbandes mit 3,5% vom gemeinen Wert zu versteuern). Da es daher eines Maßstabes für die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken…
…Begründung, die Gegenleistung sei auf den Zeitpunkt zu bewerten, in dem die Steuerschuld entstanden sei, das sei der Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung am 12. Februar 2008. Die Gegenleistung sei daher mit dem Barwert der Rente in Höhe von 55.026,03 anzusetzen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24…
…in Höhe von € 58.300,00 ermittelt. II. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1 Sachverhalt, Beweiswürdigung Die Bf hat die gegenständliche Liegenschaft im Erbwege erworben. Strittig ist der Grundstückswert für die Bemessung der Grunderwerbsteuer. Die Bf hat ein Sachverständigengutachten über die Bewertung der Liegenschaft…
…unter Berücksichtigung der Vereinbarung vom 20. September 1999 gar kein Reinertrag aus den eingeräumten Fruchtgenussrechten ergäbe. Ausgehend von den Überschussrechnungen ab dem Jahr 1999 wären für die Bewertung der Fruchtgenussrechte noch weitere Ausgaben und Verpflichtungen laut Vertrag vom 20. September 1999 in Abzug zu bringen…
…Verfügung gestellte "Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG)" an (abrufbar unter www.bmf.gv.at/Steuer/Berechnungsprogramme - siehe dazu das mit dem Vorhalt vom 22. Dezember 2006 übermittelte Berechnungsblatt), so ergibt sich zum 5. März 2004 als Barwert der Fruchtgenussrechte an beiden Schenkungsobjekte für…
…Berufungen wurde erwogen: 1. Bewertung des Fruchtgenussrechtes: Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung eines Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken der Steuerpflichtigen überlassen, die Abgabenbehörde kann von den Parteienangaben abgehen, wenn diese den Erfahrungen des…
…Berufungen wurde erwogen: 1. Bewertung des Fruchtgenussrechtes: Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung eines Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken der Steuerpflichtigen überlassen, die Abgabenbehörde kann von den Parteienangaben abgehen, wenn diese den Erfahrungen des…
…ausschließlich Streit darüber, mit welchem Wert dieses Fruchtgenussrecht in die Ermittlung der Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Nach § 19 Abs. 1 ErbStG richtet sich die Bewertung nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen ist nach § 16 BewG…
…anzusetzen. Zu der in Streit gezogenen Bewertung des Fruchtgenussrechtes stellte die Berichterstatterin folgendes fest: „Der VwGH stellt in ständiger Rechtsprechung zu § 33 TP 5 GebG zur Frage des Vorliegens eines Vertrages von bestimmter oder unbestimmter Dauer fest: „Das Unterscheidungsmerkmal zwischen einem auf bestimmte Zeit und…
…von den Vertragsparteien auch bewusst gewollt war. Die nach der Lage des Falles bei den Eltern auf jeden Fall eintretende Vermögenseinbuße ist augenscheinlich unter Beachtung des nahen Angehörigenverhältnisses beabsichtigt, ansonsten hätten die Eltern wohl nicht den ganzen Kaufpreis, sondern nur einen dem Wert des Fruchtgenussrechtes…