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UFSW RV/1299-W/03Kein Hälftesteuersatz bei Veräußerung von Kommanditistenanteilen; Abschreibung einer Beteiligung an einer nicht mitveräußerten, polnischen GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2004

…Bw., dass der Wertverlust aus den entsprechenden Bilanzen ersichtlich ist und er nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes den Wertverlust geltend gemacht hat. Dies auch in Hinblick auf die werterhellenden Umstände, die im Zeitpunkt der Bilanzerstellung eine bessere Einsicht in die Verhältnisse zum Bilanzstichtag ermöglichten…

UFSF RV/0067-F/11Zulässigkeit der Wertberichtigung (Ausbuchung) von Forderungen gegenüber einem verbundenen polnischen Unternehmen wegen nachträglich (in der Berufung) behaupteter Uneinbringlichkeit (Bilanzberichtigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…weil nach den Bilanzierungsgrundsätzen bereits Dubiosität zu einer Abwertung (Anmerkung der Referentin: von Wertberichtigung auf "0"ist hier nicht die Rede!) zwinge. Wie auch der UFS in seiner Entscheidung festgestellt hat, sind für die Bewertung einer Forderung die tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend und ist…

UFSW RV/1235-W/021. Umsatzsteuerfreiheit von Lieferungen 2. Bewertung eines Warenlagers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.06.2006

…Nach der Rechsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind in bewertungsrechtlicher Hinsicht die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich (VwGH v. 18.10. 1989, 88/13/0198). Im Erkenntnis vom 13.12. 1995, 92/13/0081 hat das Höchstgericht ausgeführt, dass sich die Bewertung in der Bilanz nach den Verhältnissen…

UFSW RV/1933-W/08Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…zum Stichtag (= Ermittlungszeitpunkt = Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestandes, nicht Zeitpunkt der Berechnung). Hiezu bildet regelmäßig die Handelsbilanz des dem Stichtag nächstliegenden Bilanzzeitpunktes die Ausgangsgrundlage. 2. Ertragswert (1) Unter dem Gesichtspunkt des dem BewG eigenen Stichtagsprinzips ist der künftige Ertrag nach den Verhältnissen zum…

UFSW RV/1934-W/08Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…zum Stichtag (= Ermittlungszeitpunkt = Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestandes, nicht Zeitpunkt der Berechnung). Hiezu bildet regelmäßig die Handelsbilanz des dem Stichtag nächstliegenden Bilanzzeitpunktes die Ausgangsgrundlage. 2. Ertragswert (1) Unter dem Gesichtspunkt des dem BewG eigenen Stichtagsprinzips ist der künftige Ertrag nach den Verhältnissen zum…

UFSW RV/1935-W/08Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…zum Stichtag (= Ermittlungszeitpunkt = Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestandes, nicht Zeitpunkt der Berechnung). Hiezu bildet regelmäßig die Handelsbilanz des dem Stichtag nächstliegenden Bilanzzeitpunktes die Ausgangsgrundlage. 2. Ertragswert (1) Unter dem Gesichtspunkt des dem BewG eigenen Stichtagsprinzips ist der künftige Ertrag nach den Verhältnissen zum…

UFSW RV/3562-W/07Bewertung nach dem Wiener Verfahren: Kein Abschlag wegen Personenabhängigkeit, wenn keine konkreten Umstände über das Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2011

…des Vermögenswertes diese Gewinnausschüttungen bis zum Zeitpunkt der Schenkung nicht noch ein weiteres Mal berücksichtigt werden. Auch wenn in der Bilanz Akontozahlungen der Gewinnausschüttungen als Forderungen aufscheinen, hat eine spätere Tilgung dieser Forderungen, in welcher Form auch immer, keinen Einfluss auf den Wert zum Bilanzstichtag…

UFSI RV/0370-I/051) Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem historischen Tiefstwert des Fremdwährungskurses - 2) Gewinnrealisationszeitpunkt im Falle der Konvertierung einer Fremdwährungsverbindlichkeit in eine solche anderer wechselkurslabiler Währung bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2006

…bei den einzelnen Wirtschaftsgütern begründet. Die damit auftretende Unterschiedlichkeit der zum Ansatz gelangenden Kurswerte ist somit nicht Ausdruck einer unterschiedlichen Beurteilung ein und desselben Währungsrisikos, sondern ergibt sich aus dem gesetzlichen Erfordernis der Ermittlung der Vermögenswerte zu den jeweiligen Bilanzstichtagen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag…

UFSW RV/1936-W/10Einstellung einer Abfertigungsrückstellung oder einer allgemeinen Rückstellung bzw. Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…unabhängig (EStR 2000 Tz 2418). Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten sei auf die Verhältnisse des Bilanzstichtags abzustellen. Werterhellende Tatsachen nach dem Bilanzstichtag dürften bis zum Bilanzierungszeitpunkt Berücksichtigung finden, wertbeeinflussende Umstände dürften keine Berücksichtigung finden. Obwohl die Bw. den Betrieb noch gerne einige Jahre fortgeführt hätte…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…die für die Bewertung von Verbindlichkeiten geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Eigene Bewertungsvorschriften gelten für die in § 14 EStG 1988 geregelten Rückstellungen sowie nach § 9 Abs. 5 EStG 1988. Eine Rückstellung ist daher mit dem Betrag anzusetzen, der nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich zur Erfüllung…

UFSW RV/0249-W/02Teilwertabschreibung einer Beteiligung; Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2003

…hat sich die Bewertung in der Bilanz nach den Verhältnissen zu richten, wie sie sich am Bilanzstichtag darstellen. Nach dem jeweiligen Bilanzstichtag bekanntgewordene Tatsachen sind (unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Bilanz erstellt und die Abgabenerklärung eingereicht wird) nur dann bereits zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen…

UFSI RV/0495-I/11Wiener Verfahren 1996: Einbeziehung jenes Wirtschafts(=Kalender)jahres, in das der Bewertungsstichtag fällt, in den Ermittlungszeitraum des Ertragswertes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…Jahre 2004, 2005 und 2006 (Berechnungszeitraum) erfolgte Ermittlung des Ertragswertes sachlich gerechtfertigt ist. Nach Punkt 2. Abs. 1 Ertragswert (E) des erwähnten "Wiener Verfahrens" ist unter dem Gesichtspunkt des dem BewG eigenen Stichtagsprinzips der künftige Ertrag nach den Verhältnissen zum Ermittlungszeitpunkt zu beurteilen. Ermittlungszeitpunkt ist…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…die für die Bewertung von Verbindlichkeiten geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Eigene Bewertungsvorschriften gelten für die in § 14 EStG 1988 geregelten Rückstellungen sowie nach § 9 Abs. 5 EStG 1988. Eine Rückstellung ist daher mit dem Betrag anzusetzen, der nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich zur Erfüllung…

UFSW RV/0235-W/02Verdeckte Ausschüttungen, Fremdvergleich, Angemessenheitsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2004

…hat sich die Bewertung in der Bilanz nach den Verhältnissen zu richten, wie sie sich am Bilanzstichtag darstellen. Nach dem jeweiligen Bilanzstichtag bekanntgewordene Tatsachen sind (unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Bilanz erstellt und die Abgabenerklärungen eingereicht werden) nur dann bereits zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…die für die Bewertung von Verbindlichkeiten geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Eigene Bewertungsvorschriften gelten für die in § 14 EStG 1988 geregelten Rückstellungen sowie nach § 9 Abs. 5 EStG 1988. Eine Rückstellung ist daher mit dem Betrag anzusetzen, der nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich zur Erfüllung…

UFSL RV/2097-L/02Rückstellung für Garantie- und Nacharbeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2003

…dass konkrete Umstände vorliegen, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist, und ihr Entstehen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag - also im konkreten Fall 31. Dezember 2000 - ernsthaft droht. Nachweise betreffend das Berufungsjahr 2000 wurden von…

UFSG RV/0187-G/10Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2010

… 6, Tz. 14). Ein Vorziehen nach dem Bewertungsstichtag eintretender Wertänderungen ist auch im Falle entsprechender handelsrechtlicher Grundlagen (§ 207 Abs. 2 HGB) unzulässig. Bei der Bewertung im Zeitpunkt der Bilanzerstellung sind die Verhältnisse zum Bilanzstichtag bzw. zum besonderen Bewertungsstichtag zugrunde zu legen. Wertänderungen, die während des…

UFSF RV/0160-F/04Ausschüttungsgleiche Erträge aus Investmentfonds und Teilwertabschreibung bei Kursverlusten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…besage, dass sich die Bewertung in der Bilanz nach den Verhältnissen zu richten habe, wie sie sich am Bilanzstichtag dem Unternehmen darstellen würden (vgl. VwGH 13.12.1995, 92/13/0081). In diesem Erkenntnis werde dargelegt, dass Wertänderungen nach dem Bilanzstichtag nicht zu berücksichtigen seien…

UFSG RV/0317-G/11Rückstellung für Drohverlust
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2012

…des abgelaufenen Geschäftsjahres nicht zu berücksichtigen. Wertaufhellende Erkenntnisse über die Verhältnisse am Bilanzstichtag sind hingegen bis zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses zu berücksichtigen. Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Bilanzansatz nach den Verhältnissen des Bilanzstichtages objektiv unrichtig ist, so ist die Bilanz zu berichtigen…

UFSL RV/0770-L/11Rückstellung für Schadenersatzansprüche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2011Teil 1/3

…Für die Bewertung von Rückstellungen würden grundsätzlich die bei Verbindlichkeiten anzuwendenden Bewertungsprinzipien gelten und seien daher mit jenem Betrag anzusetzen, der nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zur Erfüllung notwendig seien. (Rz 3309 EStR). Für Verbindlichkeiten (hier: Schadenersatzansprüche Dritter) gelte die Bewertung mit dem Nennbetrag (vergleiche…