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UFSK RV/0016-K/091.) Ermittlung des landwirtschaftlichen Einheitswertes unter Bezugnahme auf die Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher Vergleichsbetriebe zur Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1988. 2.) Ermittlung des forstwirtschaftlichen Einheitswertes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2009Teil 1/3

…| 2.) Hagelgefährdung Gefährdungsfaktor 4 -1 | -3 | 3.) Weitere Umstände | 0,0 | Zu- und Abschläge für übrige Umstände, Summe in +/- % | - 3 Ermittlung der Betriebszahl für den RB Nr. 01-00 | | | Bodenklimazahl | 16,7 | | I…

UFSK RV/0016-K/091.) Ermittlung des landwirtschaftlichen Einheitswertes unter Bezugnahme auf die Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher Vergleichsbetriebe zur Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1988. 2.) Ermittlung des forstwirtschaftlichen Einheitswertes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2009Teil 2/3

…in Anlehnung an Vergleichsbetriebe und Untervergleichsbetriebe. Das Gesetz sieht nicht ausdrücklich vor, dass auch bei der Bewertung der nicht zu den Vergleichs(Untervergleichs)betrieben zählenden Betrieben eine Betriebszahl zu ermitteln ist. Es ist nun aber nicht so - wie es der Bw. vermeint - dass bei der…

UFSK RV/0016-K/091.) Ermittlung des landwirtschaftlichen Einheitswertes unter Bezugnahme auf die Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher Vergleichsbetriebe zur Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1988. 2.) Ermittlung des forstwirtschaftlichen Einheitswertes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2009Teil 3/3

Was den "Ertragswertbegriff" anlangt, geht der Bw. offensichtlich von einem anderen Verständnis als das Bewertungsgesetz aus. § 32 Abs. 2 BewG definiert was unter Ertragswert zu verstehen ist. Maßgebend ist nicht der tatsächlich erzielte Ertrag, sondern der erzielbare Ertrag. Dabei gibt das Gesetz in einer Reihe…

UFSK RV/0043-K/10Wertfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2010Teil 1/2

… 36 Abs. 2 BewG). Gemäß § 38 BewG ist für den Hauptvergleichsbetrieb (Betriebszahl 100) der Ertragswert (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. Diese Feststellung erfolgte durch das Bewertungsänderungsgesetz 1987 (BGBl.Nr. 649/1987) mit S 31.500.- und wurde durch das Eurosteuerumstellungsgesetz mit € 2.289,1943 umgerechnet…

UFSK RV/0043-K/10Wertfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2010Teil 2/2

Das Finanzamt beantragte im Vorlageantrag, die landwirtschaftlichen Flächen des Bw. dem Grundvermögen zuzurechnen. Der Bw. spricht sich dagegen aus und sieht darin eine böswillige Voreingenommenheit des Finanzamtes. Dem Ansinnen des Finanzamtes ist mangels Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zu entsprechen. Der Unabhängige Finanzsenat hat…

UFSL RV/1251-L/04Zuschlag zum Einheitswert wegen überdurchschnittlicher Tierhaltung bei Jersey-Kühen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) sowie die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen zu berücksichtigen. Gemäß § 36 Abs. 1 BewG sind bei der Feststellung der Betriebszahlen die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs. 3 bezeichneten Ertragsbedingungen zugrunde zu legen; hiebei sind hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen die rechtskräftigen Ergebnisse der Bodenschätzung…

UFSW RV/0939-W/03Einwendungen gegen die Ertragswertermittlung bei einem landwirtschaftlichen Betrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…Betriebsgröße mit 2,0 % bestimmt. Auf Basis der sich daraus ergebenden Betriebszahl (26,221) wurde der Hektarsatz für die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Höhe von S 8.260,-- berechnet. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass der Hektarsatz für landwirtschaftlich genutzte Flächen…

UFSW RV/1279-W/02Abschläge am Vergleichswert bei der Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2004

…2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem | b) | die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt .... | 2. | Für die…

UFSL RV/0461-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2010Teil 2/2

Die Betriebszahl des strittigen Betriebes ermittelte der landwirtschaftliche Sachverständige durch Vergleich der Ertragsbedingungen mit dem oben beschriebenen Vergleichsbetrieb (s. S. 4 und 5 dieser Berufungsentscheidung). Im Betriebsvergleich mit dem Vergleichsbetrieb Nr. 32 berücksichtigte er die auf Seite 5 dieser Berufungsentscheidung beschriebenen Ertragsbedingungen des strittigen Betriebes…

UFSI RV/0480-I/08Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach einer Bodenschätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…und für die Betriebsgröße ein solcher von 20 % berechnet. Auf der Basis der sich daraus ergebenden Betriebszahl (10,019) wurde der Hektarsatz für die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Höhe von 229,3544 Euro ermittelt. Der Hektarsatz für die forstwirtschaftlich genutzten Flächen wurde in Höhe von…

UFSK RV/0339-K/10Berufung gegen einen auf Grund der Ergebnisse der Bodenschätzung ergangenen Wertfortschreibungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2013

…59/2001) mit € 2.289,1943 umgerechnet. Für die übrigen Vergleichsbetriebe (Untervergleichsbetriebe) ergibt sich der Hektarsatz aus der Anwendung der für sie festgestellten Betriebszahl auf den Hektarsatz des Hauptvergleichsbetriebes. Für alle übrigen Betriebe wird der Hektarsatz nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der…

UFSW RV/1759-W/13Wertfortschreibungsgrenzen erreicht, da einige Grundstücke nicht mehr einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dienen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013

…14,50 | | Zu-Abschlag in % | 0,00 | | Größenfaktor A | -8,00 | | Betriebszahl | 13,30 | | Ertragswert | 1.111,53 € Durch Unterstellung dieser Bewertungsgrundlagen leitet sich ein Weinbauhektarsatz in der Höhe von 1.111…

UFSK RV/0404-K/09Wertfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2012Teil 1/2

…ha (Erstbescheid: 21,2154 ha) (x 50,2480) angesetzt. Infolge der Flächenverschiebung veränderte sich der Abschlag für Betriebsgröße von -3,0 % auf - 1,0 %. Die Betriebszahl betrug nunmehr 43,476 (lt. Wertfortschreibungsbescheid 42,447); der Hektarsatz - unter Beachtung des Höchsthektarsatzes von € 2,289,1943…

UFSS RV/0059-S/09Ertragswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2011

…Ermittlung des Ertragswertes berücksichtigt. " § 34 BewG enthält nähere Bestimmungen über den Hauptvergleichsbetrieb, die Vergleichsbetriebe und die Betriebszahl: " (1) Für die Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes wird von einem Hauptvergleichsbetrieb ausgegangen, der die besten natürlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 32 Abs. 3 Z 1…

UFSL RV/1275-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach erfolgter Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2011

…die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 15,8 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 42,0% und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 2% ergab sich eine Betriebszahl von 8,848 und ein Hektarsatz von 202,5478 Euro. Zusätzlich wurden gemäß …

UFSL RV/1111-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach erfolgter Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2011

…7 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 17,5 % und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 4 % ergab sich eine Betriebszahl von 11,540. Im Jahr 2006 wurden in der Katastralgemeinde (KG) L die rechtskräftigen Ergebnisse der im Jahr 1966 durchgeführten Erstschätzung gemäß §…

UFSL RV/0892-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach erfolgter Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2011

…Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 26,4% und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 2% ergab sich eine Betriebszahl von 11,026 und ein Hektarsatz von 3.473 ATS. Im Jahr 2006 wurden in der Katastralgemeinde (KG) L die rechtskräftigen Ergebnisse der im…

UFSL RV/0986-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach erfolgter Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2011

…Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 34,0% und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 2% ergab sich eine Betriebszahl von 10,176 und ein Hektarsatz von 3.205 ATS (entspricht 232,9164 Euro). Im Jahr 2006 wurden in der Katastralgemeinde (KG) L die…

UFSL RV/0992-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach erfolgter Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2011

…0 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 29,5 % und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 2 % ergab sich eine Betriebszahl von 10,275. Im Jahr 2006 wurden in der Katastralgemeinde (KG) L die rechtskräftigen Ergebnisse der im Jahr 1966 durchgeführten Erstschätzung gemäß §…

UFSL RV/0891-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach erfolgter Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…Der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 18,2 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 40,7 % und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 1 % ergab sich eine Betriebszahl von 10,610. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt…