…Lt. Sachverständigengutachten des GutachterX würde darauf verwiesen, dass die Fa.Y1 auf Grund der im September 1997 erfolgten Betriebsaufspaltung von ihrer Tochtergesellschaft, der Fa.Y2 finanziell und wirtschaftlich völlig abhängig gewesen wäre und über keine liquiden Mittel verfügt hätte. Weiters würde das Gutachten ausführen, dass…
…Lt. Sachverständigengutachten des GutachtersX würde darauf verwiesen, dass die Fa.Y1 auf Grund der im September 1997 erfolgten Betriebsaufspaltung von ihrer Tochtergesellschaft, der Fa.Y2 finanziell und wirtschaftlich völlig abhängig gewesen wäre und über keine liquiden Mittel verfügt hätte. Weiters würde das Gutachten ausführen, dass…
…B. GmbH und dem Bw. und andererseits diverse Unterlagen über die zu Grunde liegende Betriebsaufspaltung vorgelegt. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde damit begründet, dass die strittigen Vorsteuern mit in Österreich steuerbaren und steuerpflichtigen Bauleistungen in Zusammenhang stünden, weshalb das Erstattungsverfahren ausgeschlossen sei. Dagegen hat der Bw…
…Entgelt abgesenkt. Im Übrigen konnte die BG OHG auch dadurch die bei der B GmbH aus rückständigen Mieten und Haftungsprovisionen aufgelaufenen Verbindlichkeiten leichter abdecken. Die Teilung in Besitz- und Betriebsgesellschaft sei ein klassisches Beispiel einer Betriebsaufspaltung, wenn sie auch in umgekehrter Form vorliege. Ein wesentlicher…
…sei § 3 AVRAG nicht anwendbar. Es sei auch keine Betriebsaufspaltung erfolgt, das Einzelunternehmen habe weiterhin bestanden und in den Folgejahren Honorarnoten für die Personalgestellung und Materiallieferungen an die GmbH gelegt. Die Gründung der GmbH sei aus Haftungsgründen erfolgt. Nach ständiger Judikatur des VwGH seien bei…
…BG OHG auch dadurch die bei der Bw. aus rückständigen Mieten und Haftungsprovisionen aufgelaufenen Verbindlichkeiten leichter abdecken. Die Teilung in Besitz- und Betriebsgesellschaft sei ein klassisches Beispiel einer Betriebsaufspaltung, wenn sie hier auch in umgekehrter Form vorliege. Ein wesentlicher Grund liege in den einschränkenden Bestimmungen…
…BG OHG auch dadurch die bei der Bw. aus rückständigen Mieten und Haftungsprovisionen aufgelaufenen Verbindlichkeiten leichter abdecken. Die Teilung in Besitz- und Betriebsgesellschaft sei ein klassisches Beispiel einer Betriebsaufspaltung, wenn sie hier auch in umgekehrter Form vorliege. Ein wesentlicher Grund liege in den einschränkenden Bestimmungen…
…Abgesehen davon, kann es wohl lebensfremd angesehen werden, dass sich der ins Treffen geführte Abnehmer, auf Grund der auf der Hand liegenden Betriebsaufspaltung und Verrechnung bei seinen Preisverhandlungen beeindrucken hätte lassen. Am 10. Oktober 2001 (handschriftlich ergänzt auf: 1.11.2001) erteilte die Bw. der…
…einem Kündigungsverzicht bis 31. Dezember 1992 vereinbart worden sei. Laut Doralt, EStG10, § 24 Tz 144 nehme der VwGH bei einer Betriebsaufspaltung, die im gegenständlichen Fall auch vorliege, grundsätzlich eine Betriebsaufgabe an (VwGH 18.6.1979, 3345/78 und VwGH 09.03.1982, 81/14/0131…
…gewesen. Man könne davon ausgehen, dass über all die Jahre etwa die Hälfte des Gewinnes des Gewerbebetriebes des Berufungswerbers durch die Betriebsaufspaltung erzielt worden sei. Da der Prüfer außerdem dem Punkt der Verlagerung der Mieteinkünfte in die Vermietung und Verpachtung keinen anderen Wiederaufnahmegrund gefunden habe…
…Unternehmen im Sinne einer Zweckabhängigkeit unterordnen kann....Die bloße Verwaltung von Vermögen (Liegenschaftsverwaltung, Vermietung und Verpachtung von Geschäftslokalen und Betriebseinrichtungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung....) ist keine betriebliche Tätigkeit.. Eine betriebliche Tätigkeit liegt gleichfalls nicht vor, wenn das beherrschende Unternehmen lediglich das beherrschte leitet (Holding-Funktion)... …
…Teiles) veräußert noch einem Dritten zur betrieblichen Einkunftserzielung überlassen oder überwiegend zu einer sonstigen Einkunftserzielung verwendet wird. Die Überlassung zur betrieblichen Einkunftserzielung soll deshalb schädlich sein, weil sonst Fälle einer Betriebsaufspaltung, die nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Betriebsaufgabe nach sich ziehen können, begünstigt wären…
…Einkunftserzielung überlassen oder überwiegend zu einer sonstigen Einkunftserzielung ver-wendet wird. Die Überlassung zur betrieblichen Einkunftserzielung soll deshalb schädlich sein, weil sonst Fälle einer Betriebsaufspaltung, die nach der Rechtsprechung des Verwal-tungsgerichtshofes eine Betriebsaufgabe nach sich ziehen können, begünstigt wären". Gerade aus dem letzten Satz…
…Entgelt abgesenkt. Im Übrigen konnte die BG OHG auch dadurch die bei der B GmbH aus rückständigen Mieten und Haftungsprovisionen aufgelaufenen Verbindlichkeiten leichter abdecken. Die Teilung in Besitz- und Betriebsgesellschaft sei ein klassisches Beispiel einer Betriebsaufspaltung, wenn sie auch in umgekehrter Form vorliege. Ein wesentlicher…
…für Strafsachen in Wien zitiert, der ausdrücklich darauf hinweise, dass die B-GmbH auf Grund der im September 1997 erfolgten Betriebsaufspaltung von ihrer Tochtergesellschaft J-GmbH finanziell und wirtschaftlich völlig abhängig gewesen sei und über keine eigenen liquiden Mittel verfügt habe. Diese seien nur im…
…der ausdrücklich darauf hinweise, dass die B-GmbH auf Grund der im September 1997 erfolgten Betriebsaufspaltung von ihrer Tochtergesellschaft J-GmbH finanziell und wirtschaftlich völlig abhängig gewesen sei und über keine eigenen liquiden Mittel verfügt habe. Diese seien nur im Rahmen vereinbarter Mietzahlungen theoretisch zur…
…Berufung dargestellte Situation würde daher nicht den Tatsachen entsprechen. Es sei auch kaum anzunehmen, dass die Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Gatterhaltung durch die Betriebsaufspaltung weitgehend verloren gegangen seien. Was die Einwendungen gegen die Einstufung der Tätigkeit unter § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung betreffe…
…Betriebsübergangsrichtlinie abweichenden Inhaberbegriff. Entsprechend der Bestimmungen des AVRAG sei dabei der Betriebsbegriff allerdings sehr weit auszulegen, sodass von dieser "Eintrittsautomatik" und vom Übergang der Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen auch Betriebsaufspaltungen oder zusammenhängende Konzerngesellschaften mitumfasst sind. Vom Betriebsübergangsrecht des AVRAG seien auch die steuerlichen Umgründungsfälle, wie Verschmelzung…
…ff). Entsprechend der Bestimmungen des AVRAG sei dabei der Betriebsbegriff sehr weit auszulegen, sodass von dieser "Eintrittsautomatik" und vom Übergang der Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen auch Betriebsaufspaltungen oder zusammenhängende Konzerngesellschaften umfasst sind. Aus arbeitsrechtlicher Sicht werde dabei auf den Begriff der wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Einheit abgestellt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch die Steuerberaterin, gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1992 bis 1996 und Gewerbesteuer für die Jahre…