…er verpflichtet gewesen, sich rechtzeitig die fehlenden Kenntnisse anzueignen (vgl. SWK-Heft 14/15/2008, 697). Die Betrauung Dritter, insbesondere auch eines Steuerberaters, mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten befreit den Geschäftsführer aber nicht davon, den Dritten zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen…
…entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter nach § 80 BAO den Vertreter von seinen Pflichten nicht. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich…
…entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter nach § 80 BAO den Vertreter nicht von seinen Pflichten. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich…
…entbehrlich. Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter entbindet zwar den Vertreter nicht von seinen Pflichten. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten…
…entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter nach § 80 BAO den Vertreter von seinen Pflichten nicht. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich…
…von einer Steuerberatungskanzlei durchgeführt werde, habe der Geschäftsführer zwar Kontrollen durchzuführen, dürfe jedoch grundsätzlich auf die Richtigkeit dieser Berechnungen vertrauen. Betreffend die sonstigen in die Haftung einbezogenen Abgabenschuldigkeiten wurden keine Einwendungen erhoben. Nach herrschender Rechtsprechung entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit abgabenrechtlichen Pflichten den Vertreter…
…Nach herrschender Rechtsprechung entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten den Vertreter nicht von seinen Pflichten. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte dartut, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen…
…entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter nach § 80 BAO den Vertreter von seinen Pflichten nicht. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich…
…allfälligen Zweifeln über die steuerrechtlichen Folgen einer solchen Nutzung wären fachkundige Auskünfte einzuholen gewesen. Unkenntnis allein vermag den Vertreter iSd § 9 BAO nicht zu entschuldigen. Wer trotz Rechtsunkenntnis Erkundigungen unterlässt, handelt zumindest fahrlässig. Auch die Betrauung eines Steuerberaters oder einer sonstigen fachkundigen Person mit der…
…ihrer Berufung vor, dass sie als gesetzliche Vertreterin der AG eine Steuerberatungskanzlei mit der Berechnung der Lohnabgaben und der Sozialversicherungsbeiträge beauftragt habe. Auf die Berechnungen, welche ihr monatlich mitgeteilt worden seien, habe sie sich verlassen. Die Betrauung Dritter, insbesondere auch eines Steuerberaters, mit der Wahrnehmung…
…Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden könnten. Dazu werde auf die Bestimmungen des § 248 BAO verwiesen. Bezüglich der Übertragung an einen Prokuristen und die Beauftragung eines Steuerberaters teilte das Finanzamt mit, dass dies den Geschäftsführer keinesfalls von seiner Auswahl- und Überwachungspflicht entbinde. Gemäß …
…dass die Abgaben ohne eine solche Pflichtverletzung einbringlich gewesen wären. Den Bw. treffe kein Verschulden am Abgabenausfall, weil die Einbringung der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht durch irgendein Verhalten des Bw. erschwert oder verunmöglicht worden sei. Zum Beweis wurde die Einvernahme des Bw. und des Steuerberaters Dr…
…vorliegt. Die Betrauung Dritter, insbesondere auch eines Steuerberaters, mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten befreit den Geschäftsführer aber nicht davon, den Dritten zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen, dass dem Geschäftsführer Steuerrückstände verborgen bleiben. Unterbleibt die Überwachung, liegt eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vor…
…klar ableiten, dass der Bw. ab Mitte 1998 keine Aufträge mehr erhalten hat. Der Bw. übte vorerst den Beruf eines Steuerberaters aus. Im Zuge dieser Berufsausübung verlagerte sich der Schwerpunkt seiner Tätigkeit immer mehr in Richtung Sachverständiger aus dem Buchführungswesen bei Gericht (vgl. Tabelle Einkommensentwicklung…
…Bw. zum (alleinigen) handelsrechtlichen Geschäftsführer der erstschuldnerischen GmbH wurde ihm die Pflicht zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Vorschriften ex lege übertragen. Bei einer Betrauung Dritter mit den abgabenrechtlichen Pflichten hat der Vertreter die beauftragten Personen so zu überwachen, dass ihm Steuerrückstände nicht verborgen bleiben können (vgl…
…betreffend die DB- und DZ-Pflicht von wesentlich beteiligten Geschäftsführern und die Betrauung der "KPMG Alpen Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft" mit den steuerlichen Angelegenheiten verwiesen. Wird der Geschäftsführer ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die ihm sein Steuerberater in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes erteilt…
…mehreren handelsrechtlichen Geschäftsführern (vgl. hiezu die bei Ritz, BAO-Kommentar3, Tz 23 zitierte Rechtsprechung) sohin nicht vorliegt. Die Betrauung Dritter, insbesondere auch eines Steuerberaters, mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten befreit den Geschäftsführer aber nicht davon, den Dritten zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die ausschließen…
…Verschulden eines Geschäftsführers aus, wenn dieser im Vertrauen auf die Auskunft seines Steuerberaters oder Rechtsberaters Zahlungen leistet oder Handlungen setzt (VwGH 9.6.1986, 85/15/0069). Im vorliegenden Fall hätte der Bw. an sich im Dezember überhaupt keine Zahlungen mehr geleistet um eine Haftung…
…einer auch ihm zumutbaren Rahmenprüfung unterzogen, um sich nicht den Vorwurf einzuhandeln, sich nicht von der gesetzeskonformen Auftragserledigung zu überzeugen. Hierbei hätten sich keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der eingereichten Erklärungen ergeben. Es habe die konkrete Situation auch nicht verlangt, über die Betreuung des Steuerberaters…
…hat einerseits vorgebracht, dass es auf Grund der - behaupteten -schlechten Deutschkenntnisse des Arbeiters bei dessen (nicht im Beisein seines der polnischen Sprache mächtigen Steuerberaters durchgeführten) Befragung Verständigungsschwierigkeiten gegeben haben soll und die Antworten des Arbeiters daher missverständlich formuliert worden sein sollen. Andererseits hat der Geschäftsführer…