…und bei Freiwerden des Bestandsobjektes über dieses, durch Eigennutzung oder Vermietung, auf eigene Rechnung und nach eigener Wahl zu verfügen. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde bei sieben der vierzehn Miteigentümer Beteiligungsliebhaberei festgestellt und die gem. § 188 BAO erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit Null…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BGmbH als RNF der BGmbH & Mitges., C, Dstraße1, vertreten durch StbGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes E betreffend das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 1994 entschieden: Die…
…Beteiligung die Möglichkeit des Einnahmenüberschusses durch die Einschränkung der Nachschusspflicht sowie der Tatsache, dass der überwiegende Zweck der Beteiligung in der Anhäufung entsprechend hoher Verlustzuweisungen, zwecks Einkommensteuerminderung bestanden habe, sei im gegenständlichen Fall von Beteiligungsliebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 LVO auszugehen. Daraus ergebe sich auch…
…1996). Da zum Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung die Möglichkeit des Einnahmenüberschusses durch die Einschränkung der Nachschusspflicht sowie der Tatsache, dass der überwiegende Zweck der Beteiligung in der Anhäufung entsprechend hoher Verlustzuweisungen zwecks Einkommensteuerminderung bestand, ist im gegenständlichen Fall von Beteiligungsliebhaberei gem. § 1 Abs. 2…
…der Beteiligung die Möglichkeit des Einnahmenüberschusses durch die Einschränkung der Nachschusspflicht sowie der Tatsache, dass der überwiegende Zweck der Beteiligung in der Anhäufung entsprechend hoher Verlustzuweisungen, zwecks Einkommensteuerminderung bestand, ist im gegenständlichen Fall von Beteiligungsliebhaberei gem. § 1 Abs 2 LVO auszugehen. [Daraus ergibt sich auch…
…für natürliche Personen einen Sinn mache, dass bei der Abschichtung ein Verlustausgleich vermieden werden sollte und auch dass die Fremdfinanzierung Beteiligungsliebhaberei auslösen könnte. Laut Prospektmaterial der PC94 & Stille betreibe der Geschäftsherr insbesondere das Leasinggeschäft mit beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Darüber hinaus könne der Geschäftsherr auch…
…40,000.000,- (insgesamt also 124,000.000,-) die übertragenen stillen Reserven um das 2,96-fache. Dieser Umstand steht (neben der berufungsgegenständlichen Frage der Zulässigkeit von Vorweggewinnzuteilungen bei Vorliegen eines Gesamtverlustes) in unmittelbarem Zusammenhang mit der Frage der Beteiligungsliebhaberei der beiden atypischen stillen Gesellschafter…
…zum Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung die Möglichkeit des Einnahmenüberschusses durch die Einschränkung der Nachschusspflicht sowie der Tatsache, dass der überwiegende Zweck der Beteiligung in der Anhäufung entsprechend hoher Verlustzuweisungen, zwecks Einkommensteuerminderung bestand, ist im gegenständlichen Fall von Beteiligungsliebhaberei gem. § 1 Abs. 2 LVO auszugehen…
…zum Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung die Möglichkeit des Einnahmenüberschusses durch die Einschränkung der Nachschusspflicht sowie der Tatsache, dass der überwiegende Zweck der Beteiligung in der Anhäufung entsprechend hoher Verlustzuweisungen, zwecks Einkommensteuerminderung bestand, ist im gegenständlichen Fall von Beteiligungsliebhaberei gem. § 1 Abs. 2 LVO auszugehen…
…für natürliche Personen einen Sinn mache, dass bei der Abschichtung ein Verlustausgleich vermieden werden soll und auch dass die Fremdfinanzierung Beteiligungsliebhaberei auslösen könnte. Laut Prospektmaterial der P 94 &Stille betreibt der Geschäftsherr insbesondere das Leasinggeschäft mit beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Darüber hinaus kann der Geschäftsherr…
…Beteiligungsmodell im Hinblick auf die Steuersätze nur für natürliche Personen einen Sinn macht, dass bei der Abschichtung ein Verlustausgleich vermieden werden soll und dass auch die Fremdfinanzierung Beteiligungsliebhaberei auslösen könnte. Weiters ergibt sich aus dem Prospekt, dass zuminderst 35 % der Anlegergelder so zu investieren sind…
…Beteiligungsmodell in Hinblick auf die Steuersätze nur für natürliche Personen einen Sinn macht, dass bei der Abschichtung ein Verlustausgleich vermieden werden soll und auch dass die Fremdfinanzierung Beteiligungsliebhaberei auslösen könnte. Der Unternehmensgegenstand der GmbH war zunächst das Leasing von Mobilien, danach der Erwerb von Beteiligungen…
…der Bw., dass das alleinige Auftreten von Verlusten für sich alleine nicht ausreiche, um das Fehlen eines Gewinnstrebens und damit das Fehlen einer Einkunftsquelle annehmen zu können. Darüber hinaus liege eine so genannte Beteiligungsliebhaberei, wie sie etwa dem VwGH-Erkenntnisses vom 21.3.1996, Zl…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H, vom 11. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 12. Februar 2003 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe betragen: | Einkommen (ATS) |…
Die Anleger sind ebenso wie die Vertriebspartner in ganz Österreich verteilt. Warum weiters über die Vertriebspartner, denen keine rechtliche Stellung in dem Firmengeflecht zukommt, eine Koordination erreicht werden könnte , wurde im Berufungsverfahren nicht dargelegt. Wenn somit ein Anleger von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen will, wird…
(5) Wenn FB in seiner Berufung vom 5. November 2009 auf ein ihm bekanntes Verfahren des UFS verweist, wonach das Finanzamt schon einmal Liebhaberei zu Unrecht festgestellt und der UFS dies korrigiert habe, so ist auch diese Causa nicht als Argument im gegenständlichen Berufungsfall einsetzbar…
Mit Schriftsatz vom 16. Feber 2007 nahm die Bw. zur übermittelten Stellungnahme des Finanzamtes wie folgt Stellung: Eine Einbringung sei ex ante nicht geplant gewesen. Diesbezüglich werde auf die beigeschlossene Stellungnahme des Geschäftsführers der Bw. verwiesen. Falls dieser Argumentation im Rahmen der freien Beweiswürdigung kein…
Angabe ersucht, zu welchem Zweck die Kredite gewährt wurden, ob sie für den Erwerb der G Salamifabrik GmbH gewährt wurden und wie hoch jeweils die Kreditsumme war. Zur Antwort gab die Bw. im Schreiben vom 9. Mai 2006 an, die Kredite der Volksbank Ö seien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Ing. H-GesbR, vertreten durch Schleich, Klein & Partner Steuerberatungs-GmbH, 8010 Graz, Plüddemanngasse 54, vom 16. Oktober 1996 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. September 1996 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
Mit Mietvertrag vom 24. Juli 1985 vermietete die B GmbH die auf der Liegenschaft EZ 17, KG Sch. neugeschaffenen Räumlichkeiten, die in Sch. unter dem Begriff "W.- Passage" bekannt sind mit Rechtswirksamkeit ab 30. Juni 1984 an die BG OHG. Der Mietvertrag kann von beiden…