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UFSF RV/0149-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung der sonstigen Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2007Teil 1/2

…Sachverhaltes" in Form des Herausrechnens fiktiver sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen unzulässig. Dies würde einer typisierenden Betrachtungsweise in dem Sinne gleichkommen, dass unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt unterstellt und ein typisches (fingiertes) Geschehen der Besteuerung zugrunde gelegt würde…

UFSF RV/0149-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung der sonstigen Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2007Teil 2/2

…Ausstellung eines Lohnzettels mit gesondertem Ausweis eines Siebtels der Bezüge als sonstiger Bezug. Auch in diesen Fällen knüpft die begünstigte Besteuerung an den Ausweis sonstiger Bezüge an und es sind nicht die Finanzämter, die aus den einkommensteuerpflichtigen laufenden Bezügen ein Siebtel herausrechnen. Zusammengefasst liegt daher…

UFSK RV/0059-K/04Zu Unrecht vorgenommene Besteuerung von sonstigen Bezügen, Beitragsgrundlage für Dienstgeberbeitrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs 2 höchstens 1.680 Euro (23.000 S) beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro (8.500 S) und die Freigrenze von 1.680 Euro (23.000 S) sind bei Bezügen…

UFSK RV/0321-K/10Einbeziehung der in die (garantierte) Firmenpension eingerechneten laufenden deutschen Rente (12 mal jährlich, keine Sonderzahlungen) in das für die Besteuerung der Sonderzahlungen maßgebliche Jahressechstel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.03.2011

…1 EStG 1988 zu versteuern (Freibetrag von Eur 620, begünstigter 6%-iger Steuersatz)." Im Zuge der am 02.03.2011 abgeführten mündlichen Berufungsverhandlung ergänzte der Bw. sein bisheriges Vorbringen zum Berufungspunkt "Besteuerung sonstiger Bezüge" dahingehend, dass nach dem DBA Deutschland-Österreich für die Ermittlung des…

UFSF RV/0092-F/08Übersteigen die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs 12 6 % des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 % des 2.000 Euro übersteigenden Betrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…unterbleibt die Besteuerung der sonstigen Bezüge nur, wenn das Jahressechstel gemäß Abs 2 höchstens 2.000 Euro beträgt. Im vorliegenden Fall beträgt das Jahressechstel jedoch 2.075,66. Das Jahressechstel berechnet sich grundsätzlich ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, weshalb der vom Bw gewünschte und in weiterer…

UFSL RV/0350-L/04Besteuerung von sonstigen Bezügen ( Zusamentreffen von Freigrenze , Freibetrag und Anwendung des § 41 Abs. 4 EStG 1988-"Steuerbelastungsvergleich")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2004

…15.April 2004 wurde ein Mängelbehebungsauftrag an den Bw. erlassen (fehlende Unterschrift ).Diesem Mängelbehebungsauftrag wurde rechtzeitig entsprochen. Ermittlungsschritt durch den Unabhängigen Finanzsenat im weiteren Verfahren: Der Bw. wurde ersucht, zwecks Überprüfung der Besteuerung der sonstigen Bezüge den Lohnzettel für den Berufungszeitraum vorzulegen, weiters die Berechnungsmethodik…

UFSW RV/2095-W/04Besteuerung von sonstigen Bezügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2006

…Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 620 Euro übersteigen, 6%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 1.680 Euro beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze von 1.680 Euro sind bei den Bezügen…

UFSW RV/2841-W/10Berechnung der sonstigen Bezüge bei Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2011

…sonstigen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 620 Euro übersteigen, 6%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 2.000 Euro beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze von 2.000 Euro sind bei Bezügen…

UFSW RV/0053-W/09Berechnung der auf die sonstigen Bezüge entfallenden Sozialversicherungsbeiträge iSd § 67 Abs. 12 EStG bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…sonstigen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 620 Euro übersteigen, 6%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 2.000 Euro beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze von 2.000 Euro sind bei Bezügen…

UFSI RV/0532-I/10Unterliegen Zahlungen der (italienischen) Bauarbeiterkasse und der (italienischen) Lohnausgleichskasse als sonstige Bezüge der begünstigten Besteuerung ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2013

…aus diesem Grund nicht um sonstige Bezüge, die einer begünstigten Besteuerung im Sinne des § 67 EStG zugänglich wären. Soweit vom steuerlichen Vertreter eingewendet wurde, dass zumindest in den Monaten Jänner, März und Dezember diese Beträge aus der Lohnausgleichskasse neben den laufenden Bezügen bezahlt worden seien…

UFSW RV/1784-W/04Eine Ertragsbeteiligung, welche in Teilbeträgen zusätzlich zum monatlichen Gehalt ausbezahlt wurde, stellt eine Sonderzahlung und somit einen sonstigen Bezug dar. Die Ertragsbeteiligung zählt nicht zu den laufenden Bezügen der letzten 12 Monate und ist nicht in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der freiwilligen Abfertigung miteinzubeziehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

…Charakter von laufenden Bezügen und seien somit in die Berechnungsgrundlage für die begünstigte Besteuerung der freiwilligen Abfertigung gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 einzubeziehen. Im Erkenntnis des VwGH vom 14. Dezember 1993, Zl. 91/14/0038 werde festgehalten, dass sich sonstige Bezüge sowohl hinsichtlich des…

UFSF RV/0235-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.12.2007Teil 1/2

…Sachverhaltes" in Form des Herausrechnens fiktiver sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen unzulässig. Dies würde einer typisierenden Betrachtungsweise in dem Sinne gleichkommen, dass unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt unterstellt und ein typisches (fingiertes) Geschehen der Besteuerung zugrunde gelegt würde…

UFSF RV/0031-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2007Teil 1/2

…Sachverhaltes" in Form des Herausrechnens fiktiver sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen unzulässig. Dies würde einer typisierenden Betrachtungsweise in dem Sinne gleichkommen, dass unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt unterstellt und ein typisches (fingiertes) Geschehen der Besteuerung zugrunde gelegt würde…

UFSS RV/0008-S/07Verstoß der begünstigten Besteuerung von Sonderzahlungen gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2007

…Belohnungen) die der Arbeitnehmer von demselben Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn erhält, .... mit 6% lohnversteuert, soweit diese Bezüge € 620 übersteigen. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens € 2.000,00 beträgt. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art…

UFSI RV/0573-I/06Berücksichtigung von steuerpflichtigen sonstigen Bezügen bei Ermittlung des Grenzbetrages für den Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2007

…soweit die sonstigen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 620 € übersteigen, 6 %. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 2.000 € beträgt (§ 67 Abs. 1 EStG 1988 in der für das Streitjahr 2005 geltenden Fassung…

UFSF RV/0432-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.01.2008

…Sachverhaltes" in Form des Herausrechnens fiktiver sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen unzulässig. Dies würde einer typisierenden Betrachtungsweise in dem Sinne gleichkommen, dass unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt unterstellt und ein typisches (fingiertes) Geschehen der Besteuerung zugrunde gelegt würde…

UFSF RV/0177-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen das Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…Sachverhaltes" in Form des Herausrechnens fiktiver sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen unzulässig. Dies würde einer typisierenden Betrachtungsweise in dem Sinne gleichkommen, dass unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt unterstellt und ein typisches (fingiertes) Geschehen der Besteuerung zugrunde gelegt würde…

UFSF RV/0169-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…Sachverhaltes" in Form des Herausrechnens fiktiver sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen unzulässig. Dies würde einer typisierenden Betrachtungsweise in dem Sinne gleichkommen, dass unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt unterstellt und ein typisches (fingiertes) Geschehen der Besteuerung zugrunde gelegt würde…

UFSF RV/0173-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2008

…Sachverhaltes" in Form des Herausrechnens fiktiver sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen unzulässig. Dies würde einer typisierenden Betrachtungsweise in dem Sinne gleichkommen, dass unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt unterstellt und ein typisches (fingiertes) Geschehen der Besteuerung zugrunde gelegt würde…

UFSF RV/0162-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2008

…Sachverhaltes" in Form des Herausrechnens fiktiver sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen unzulässig. Dies würde einer typisierenden Betrachtungsweise in dem Sinne gleichkommen, dass unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt unterstellt und ein typisches (fingiertes) Geschehen der Besteuerung zugrunde gelegt würde…