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UFSF RV/0149-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung der sonstigen Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2007Teil 1/2

…Sachverhaltes" in Form des Herausrechnens fiktiver sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen unzulässig. Dies würde einer typisierenden Betrachtungsweise in dem Sinne gleichkommen, dass unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt unterstellt und ein typisches (fingiertes) Geschehen der Besteuerung zugrunde gelegt würde…

UFSF RV/0149-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung der sonstigen Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2007Teil 2/2

…Ausstellung eines Lohnzettels mit gesondertem Ausweis eines Siebtels der Bezüge als sonstiger Bezug. Auch in diesen Fällen knüpft die begünstigte Besteuerung an den Ausweis sonstiger Bezüge an und es sind nicht die Finanzämter, die aus den einkommensteuerpflichtigen laufenden Bezügen ein Siebtel herausrechnen. Zusammengefasst liegt daher…

BFG RV/7102135/2019Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes mangels Antragsrechtes zur Regelbesteuerung der sonstigen Bezüge, die der Besteuerung mit dem festen Steuersatz von 6 % unterliegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2019

…………….…35,75% Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit diesen festen Steuersätzen unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 2 100 Euro beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze von 2 100 Euro sind bei Bezügen gemäß Abs…

BFG RV/1100286/2024Verpflegungsmehraufwand (Taggelder) in Zusammenhang mit einem Universitätslehrgang - Werbungskosten? Besteuerung von sonstigen Bezügen - innerhalb des Jahressechstels? Höhe der Pendlerpauschale bzw. des Pendlereuro?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2026

…€ 35,75%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 2.100,00 € beträgt. § 67 Abs. 2 EStG 1988 begrenzt (ausdrücklich) die Möglichkeit, sonstige Bezüge mit den festen Steuersätzen des Abs. 1 zu versteuern…

UFSK RV/0059-K/04Zu Unrecht vorgenommene Besteuerung von sonstigen Bezügen, Beitragsgrundlage für Dienstgeberbeitrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs 2 höchstens 1.680 Euro (23.000 S) beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro (8.500 S) und die Freigrenze von 1.680 Euro (23.000 S) sind bei Bezügen…

UFSK RV/0321-K/10Einbeziehung der in die (garantierte) Firmenpension eingerechneten laufenden deutschen Rente (12 mal jährlich, keine Sonderzahlungen) in das für die Besteuerung der Sonderzahlungen maßgebliche Jahressechstel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.03.2011

…1 EStG 1988 zu versteuern (Freibetrag von Eur 620, begünstigter 6%-iger Steuersatz)." Im Zuge der am 02.03.2011 abgeführten mündlichen Berufungsverhandlung ergänzte der Bw. sein bisheriges Vorbringen zum Berufungspunkt "Besteuerung sonstiger Bezüge" dahingehend, dass nach dem DBA Deutschland-Österreich für die Ermittlung des…

UFSF RV/0092-F/08Übersteigen die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs 12 6 % des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 % des 2.000 Euro übersteigenden Betrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…unterbleibt die Besteuerung der sonstigen Bezüge nur, wenn das Jahressechstel gemäß Abs 2 höchstens 2.000 Euro beträgt. Im vorliegenden Fall beträgt das Jahressechstel jedoch 2.075,66. Das Jahressechstel berechnet sich grundsätzlich ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, weshalb der vom Bw gewünschte und in weiterer…

UFSL RV/0350-L/04Besteuerung von sonstigen Bezügen ( Zusamentreffen von Freigrenze , Freibetrag und Anwendung des § 41 Abs. 4 EStG 1988-"Steuerbelastungsvergleich")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2004

…15.April 2004 wurde ein Mängelbehebungsauftrag an den Bw. erlassen (fehlende Unterschrift ).Diesem Mängelbehebungsauftrag wurde rechtzeitig entsprochen. Ermittlungsschritt durch den Unabhängigen Finanzsenat im weiteren Verfahren: Der Bw. wurde ersucht, zwecks Überprüfung der Besteuerung der sonstigen Bezüge den Lohnzettel für den Berufungszeitraum vorzulegen, weiters die Berechnungsmethodik…

BFG RV/5100349/2010Besteuerung von Sonstigen Bezügen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.08.2015

…8 lit. e und f. (10) Sonstige Bezüge, die nicht unter Abs. 1 bis 8 fallen, sind wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats der Besteuerung zu unterziehen. Diese Bezüge erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß Abs. 2. (11…

UFSW RV/2095-W/04Besteuerung von sonstigen Bezügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2006

…Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 620 Euro übersteigen, 6%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 1.680 Euro beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze von 1.680 Euro sind bei den Bezügen…

UFSW RV/2841-W/10Berechnung der sonstigen Bezüge bei Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2011

…sonstigen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 620 Euro übersteigen, 6%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 2.000 Euro beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze von 2.000 Euro sind bei Bezügen…

BFG RV/1100702/2016Korrekte Berücksichtigung der sonstigen Bezüge iSd § 67 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2019

…in der für das Streitjahr geltenden Fassung für die ersten 620,00 € 0%, für die nächsten 24.380,00 € 6%, für die nächsten 25.000,00 € 27% und für nächsten 33.333,00 € 35,75%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit…

BFG RV/5101228/2016Neuberechnung der auf die sonstigen Bezüge entfallenden Einkommensteuer im Zuge der Veranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2018

…2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge für die ersten 620 Euro 0%, für die nächsten 24.380 Euro 6%, für die nächsten 25.000 Euro 27%, für die nächsten 33.333 Euro 35,75%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit diesen festen…

UFSW RV/0053-W/09Berechnung der auf die sonstigen Bezüge entfallenden Sozialversicherungsbeiträge iSd § 67 Abs. 12 EStG bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…sonstigen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 620 Euro übersteigen, 6%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 2.000 Euro beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze von 2.000 Euro sind bei Bezügen…

BFG RV/1100063/20241. Begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge innerhalb des Jahressechstels 2. Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Park & Ride)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2025

…möglich und zumutbar sei, außer Ansatz. 6. Im Vorlageantrag beantragte der Beschwerdeführer unter Anschluss einer Berechnung der Einkommensteuer die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge in Höhe von 20.756,86 € sowie die Berücksichtigung des Pendlerpauschales. Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei nicht zumutbar, weil die Fahrzeit…

UFSI RV/0532-I/10Unterliegen Zahlungen der (italienischen) Bauarbeiterkasse und der (italienischen) Lohnausgleichskasse als sonstige Bezüge der begünstigten Besteuerung ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2013

…aus diesem Grund nicht um sonstige Bezüge, die einer begünstigten Besteuerung im Sinne des § 67 EStG zugänglich wären. Soweit vom steuerlichen Vertreter eingewendet wurde, dass zumindest in den Monaten Jänner, März und Dezember diese Beträge aus der Lohnausgleichskasse neben den laufenden Bezügen bezahlt worden seien…

UFSW RV/1784-W/04Eine Ertragsbeteiligung, welche in Teilbeträgen zusätzlich zum monatlichen Gehalt ausbezahlt wurde, stellt eine Sonderzahlung und somit einen sonstigen Bezug dar. Die Ertragsbeteiligung zählt nicht zu den laufenden Bezügen der letzten 12 Monate und ist nicht in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der freiwilligen Abfertigung miteinzubeziehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

…Charakter von laufenden Bezügen und seien somit in die Berechnungsgrundlage für die begünstigte Besteuerung der freiwilligen Abfertigung gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 einzubeziehen. Im Erkenntnis des VwGH vom 14. Dezember 1993, Zl. 91/14/0038 werde festgehalten, dass sich sonstige Bezüge sowohl hinsichtlich des…

BFG RV/1100042/20181) Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte eines an der Liechtensteinischen Musikschule tätigen Lehrers 2) Berücksichtigung von Werbungskosten (Pendlerpauschale, AfA) 3) Begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge 4) Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen 5) Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2020

…sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), sieht § 67 Abs. 1 EStG 1988 für die sonstigen Bezüge (innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs. 2 und nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge) eine gesonderte Besteuerung mit den dort angeführten, von der…

BFG RV/4100393/2016Keine begünstigte Besteuerung einer Ferienentschädigung, die in der Schweiz mit dem Monatslohn laufend ausbezahlt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2018

…worden wären. In der Beschwerdevorentscheidung anerkannte das Finanzamt die geltend gemachten Reisekosten als beruflich veranlasste Werbungskosten. Zur Besteuerung der Ferienentschädigung als sonstige Bezüge führte das Finanzamt aus, dass es im Wesen eines sonstigen Bezuges liege, dass er neben, also zusätzlich zum laufenden Bezug bezahlt werde…

UFSF RV/0235-F/07Verstößt die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gegen Gemeinschaftsrecht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.12.2007Teil 1/2

…Sachverhaltes" in Form des Herausrechnens fiktiver sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen unzulässig. Dies würde einer typisierenden Betrachtungsweise in dem Sinne gleichkommen, dass unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt unterstellt und ein typisches (fingiertes) Geschehen der Besteuerung zugrunde gelegt würde…