…formgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 28. August 2004, in welcher vorgebracht wird, dass die Bf. erst mit 28. Februar 2002 zur Geschäftsführerin bestellt worden sei und daher für die verfahrensgegenständlichen Tathandlungen nicht verantwortlich gemacht werden könne. Gegen die im Tatzeitraum eingetragenen Geschäftsführer seien auch Haftungsbescheide…
…darin bestanden, dass sie bei Feststellung der drohenden Abgabenunredlichkeiten ihre Funktion als Geschäftsführerin nicht zurückgelegt hat. Entgegen der Ansicht des Erstsenates war die Beschuldigte, die Wirtschaftsinformatik studierte, auch konkret und nach ihrem eigenen Wunsch in die diesbezüglichen Entscheidungsprozesse des Unternehmens eingebunden und war offenkundig, da…
…in der Berufungsschrift für die Zeiträume Juni, September und Dezember 2009 unter Hinweis auf den Anfangszeitpunkt ihrer Geschäftsführertätigkeit in Abrede gestellt. Die Beschuldigte war ab 19. Jänner 2010 für die A-GmbH selbständig vertetungsbefugt. Zuvor war B.B. für die abgabenrechtlichen Angelegenheiten dieser Gesellschaft zuständig…
…bzw. Genossenschaften bestanden hat. Persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin war H, welche auch die Verantwortung für die steuerlichen Angelegenheiten der KEG übernommen hat. Die manuellen Arbeitsleistungen der KEG wurden vom Kommanditgesellschafter R, dem Lebensgefährten der Beschuldigten, durchgeführt (Veranlagungsakt des Finanzamt Linz betreffend die HV KEG…
…Funktion pflegte der Genannte intensive geschäftliche Beziehungen mit der verfahrensgegenständlichen Y-GmbH , deren alleinige handelsrechtliche Geschäftsführerin und 26 %-ige Gesellschafterin die Beschuldigte war. Ende des Jahres 2003 kamen Dr.X und Z überein, neben der auf realem Leistungsaustausch beruhenden Geschäftsbeziehung der Y-GmbH zur B…
…Unstrittig ist ferner, dass die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 9,11/2005 und 2/2006 in Höhe von € 14.815,07 durch die Bw1 als verantwortliche Geschäftsführerin nicht spätestens bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurden. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…verwendeten LKW hat ergeben, dass die körperliche Anwesenheit der LKW am Grenzzollamt Evzoni/GR bzw. am Grenzzollamt Dobovec/SI teilweise überhaupt nicht möglich war, weil sich die LKW zum Ausreisezeitpunkt tatsächlich entweder in Österreich oder in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, weshalb weiterhin von den…
…eine für eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG tatbestandsnotwendige Verkürzung als objektive Tatseite nicht nachgewiesen werden kann, war der Berufung der Beschuldigten stattzugeben, das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates vom 5. März 2012, SpS III, aufzuheben und das beim damaligen…
…vernunftorientiertes Verhalten unterstellt - nicht als erwiesen angenommen werden, dass das allenfalls deliktische Verhalten auf die Erzielung rechtswidriger Steuervorteile im Zusammenhang mit der österreichischen Umsatzsteuer gerichtet war. Nicht für Zwecke eines Strafverfahrens ausreichend gesichert erscheint unter Bedachtnahme auf die Aktenlage bzw. das Vorbringen der Beschuldigten weiters…
…über die I-GmbH geführten Vorverhandlungen, an welchen ich in keiner wie immer gearteten Weise beteiligt war, sondern die weitere Geschäftsführerin des von mir vertretenen Unternehmens, wurde vereinbart, dass das von der P-GmbH zu erwerbende Haus nicht wie im Punkt IV. des Kaufvertrages bedungen…
…der C war, nicht aber der Gruppe. Ich möchte nochmals angeben, dass ich mich auch hier der angelasteten Abgabenhinterziehung in keinster Weise schuldig bekenne..." P K hat als Beschuldigter in seiner Vernehmung vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz am 10.7.2012 angegeben, "nie eingetragener Geschäftsführer"…
…Mai 2009 zum Fälligkeitstag gedacht, jedoch auf Grund der Nichtzahlung der C-GmbH war ihr eine Zahlung gar nicht möglich. Angesichts des damaligen Wissensstandes der Bw. als Geschäftsführerin des Verbandes war der Bw. die Tatsache der zu geringen Umsatzsteuervoranmeldung für Mai 2009 (auch aufgrund des…
…Die nicht erklärten, privat verwendeten Erlöse wurden als verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalertragsteuer unterzogen und dem Beschuldigten als wirtschaftlichem Eigentümer des Unternehmens zugerechnet, wobei allerdings bei den in Tz. 9 genannten Umsatzzuschätzungen der Ansatz der verkürzten Kapitalertragsteuer irrtümlich unterblieb. Obwohl der Beschuldigte als langjähriger Geschäftsführer über…
…Beschuldigte hat somit entgegen seiner abgabenrechtlichen Pflicht als Geschäftsführer und ab 5. November 2004 als Wahrnehmender der steuerlichen Agenden der GmbH die vollständige, richtige Erfassung der Anzahlungen und der in Rechnungen gestellten Entgelte in den Umsatzsteuervoranmeldungen unterlassen. M war dabei bewusst, dass durch die nicht…
…war G nicht nur Gesellschafterin, sondern auch handelsrechtliche Geschäftsführerin. M war [bezüglich der beiden Unternehmen] Leiter des Rechnungswesens, damit auch zuständig - neben der Erstbeschuldigten G. - für das steuerliche Rechenwerk, wobei beide Beschuldigte hinsichtlich des Firmenkontos jeweils allein zeichnungsberechtigt waren. M musste sich im Sommer 1999…
…101). Dieser eigenen Beurteilung des K ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Offenkundig ist ihm - wie vom Erstsenat völlig richtig erkannt - im strafrelevanten Zeitraum in faktischer Hinsicht die Rolle des alleinverantwortlichen Geschäftsführers der G GmbH zugefallen und war er - siehe die obigen rechtlichen Ausführungen - der tatsächlich Wahrnehmende…
…da der Aufenthaltsort der Geschäftsführerin nicht bekannt war, bleibt ungeklärt), spielt für die finanzstrafrechtliche Verantwortung für davor liegende Zeiträume keine Rolle. Vor allen die Fortführung der Kundenbeziehungen von der Firma R. durch die H-GmbH durch den Beschuldigten als gleichbleibendem Ansprechpartner lässt nur den Schluss…
…Höhe von € 10.000,00 ergibt, welche einem Strafausmaß von rund 6,5 % entspricht. Gegenständlich war somit nicht nur von einem beträchtlichem Überwiegen der Milderungsgründe (Geständnis, fast vollständige Schadensgutmachung, missglückte Selbstanzeige, die sehr schwierige persönliche Situation der Beschuldigten, die erfolgte Doppelbestrafung, Begehung der Verfehlungen…
…Verhältnissen der X KEG im Arbeitsbogen zu ABNr. 201019/03) und unter dem Vorwand einer Aufrechnung mit Schadenersatzforderungen an die Verpächter - der zivilrechtliche Preis für die Leistung der Verpächter tatsächlich nicht beglichen worden war (siehe Tz.2 der Niederschrift über die USO-Prüfung vom 28…
…die Beschuldigte R.H. deren alleinige Geschäftsführerin. In den Veranlagungsjahren 2005-2007 seien Vorsteuern aus Subprovisionen abgezogen worden. Eine Abfrage bezüglich der Provisionsempfänger habe ergeben, dass in mehreren Fällen die der Behörde bekannt gegebenen Provisionsempfänger nicht im zentralen Melderegister aufscheinen würden und auch nicht an…