…85/15/0076). § 293 BAO dient zur Beseitigung des infolge bestimmter Fehlerquellen gegen den Willen der Behörde entstandenen erkennbaren Auseinanderklaffens von Bescheidabsicht und formeller Erklärung des Bescheidwillens (VwGH 29.6.1999, 98/14/0181 , 26.5.2004, 2002/14/0015 ). Im gegenständlichen Fall unterblieb durch…
…sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommmens und der Gestaltung des Bescheidwillens § 293 BAO soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen (vgl. Ritz BAO3, …
…war somit ausdrücklich darauf angelegt, die Mitteilung über die gesonderte Feststellung samt Beilage E107 umzusetzen. Die tatsächliche Umsetzung des ursprünglichen Bescheidwillens konnte erst mit dem Berichtigungsbescheid vom 28.10.2009 erfolgen."[Anmerkung: Eine Beilage auf Formular E107, jeweils in drei Ausfertigungen, war für die Einkünfteerklärung…
…November 2008 erkennbar ist, war es der Bescheidwille des Verfassers, die nach seiner Ansicht grundsätzlich als Werbungskosten anzuerkennenden Aufwendungen (in Höhe von € 23.228.34) in jenem Verhältnis zu vermindern als dem Unterschied der vom Berufungswerber bewohnten 140m² zu nach Ansicht des Finanzamtes angemessenen…
…schafft die Möglichkeit, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen, ermöglicht aber nicht den Bescheidadressaten auszutauschen. Dem Bw. als Bescheidadressat des verfahrensgegenständlichen Pfändungsbescheides stand daher zunächst das Rechtsmittel der Berufung gegen den Bescheid zu, wobei die…
…vor, wenn erkennbar eine Formulierung dem erschließbaren Gestaltungswillen nicht entspricht (vgl. VwGH 28.9.1983, 82/13/0111). Darunter fallen daher zB Flüchtigkeitsfehler oder andere Fehler in der Erklärung des Bescheidwillens, nicht hingegen Fehler im Bereich des Überlegens, des Schlussfolgerns oder des Urteilens; vgl. Ellinger…
…des Bw. am 9.3.1994 zugestellten Umsatzsteuerbescheid zum Ausdruck gebracht. Demzufolge kann im vorliegenden Fall von einem Auseinanderklaffen des Bescheidwillens zur formellen Erklärung desselben keine Rede sein. Hingegen wurde die im Betriebsprüfungsbericht in Tz 19 a in Aussicht genommene Berichtigung der Vorsteuern gemäß § 12…
…so ist das "Verrutschen" der Kommastelle als Flüchtigkeitsfehler zu bezeichnen und hat zu einer formell falschen Erklärung des Bescheidwillens geführt.. | | Halbe Gegenleistung | 3,5 % GrESt | Erstbescheid | 14.640,90 € | 512,43 € | Berichtigungsbescheid | 146.405,40…
…so ist das "Verrutschen" der Kommastelle als Flüchtigkeitsfehler zu bezeichnen und hat zu einer formell falschen Erklärung des Bescheidwillens geführt.. | | Halbe Gegenleistung | 3,5 % GrESt | Erstbescheid | 14.640,90 € | 512,43 € | Berichtigungsbescheid | 146.405,40…
…Im Wesentlichen wird eingewendet, die Feststellungen der Behörde im Hinblick auf die Mitwirkung seien rechtlich unzureichend, um den Bescheidwillen zu tragen. Dem bekämpften Bescheid würden die für eine Subsumtion bestimmt nötigen Merkmale fehlen. Die den Sachverhalt tragenden Aussagen würden einander in vielen Punkten widersprechen und…
…Im Wesentlichen wird eingewendet, die Feststellungen der Behörde im Hinblick auf die Mitwirkung seien rechtlich unzureichend, um den Bescheidwillen zu tragen. Dem bekämpften Bescheid würden die für eine Subsumtion bestimmt nötigen Merkmale fehlen. Die den Sachverhalt tragenden Aussagen würden einander in vielen Punkten widersprechen und…
…diesen Bescheiden wurden wiederum die Feststellungen der Betriebsprüfung vom 7. Mai 2002 berücksichtigt. Das Finanzamt begründete diese Bescheide wie folgt: "Der Bescheidwille betreffend den Umsatzsteuerbescheid 2001 und Körperschaftsteuerbescheid 2001, welcher auf Grund der durchgeführten Prüfung, nach Mitteilung der Prüfungsfeststellungen an die Abgabepflichtige und deren Verzicht…
…Steuer trägt nicht dazu bei, dass der Bescheid zu einem solchen wird, der gesamthaft erkennbar dem behördlichen Gestaltungswillen widerspricht. Vielmehr ist er mit einem Fehler in der Willensbildung (nicht mit einem Auseinanderklaffen von Bescheidwillen und formeller Erklärung!) behaftet, der einer Korrektur gemäß § 293 BAO nicht…
…in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichen Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen. Andere offenbar auf einem ähnlichen Versehenberuhende Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens…
…Vergessene, übersehene oder sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (zB erklärte Besteuerungsgrundlagen) führen damit zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung. Infolge der Nichtberücksichtigung bei der Gestaltung des Bescheidwillens liegt daher nicht ein Fehler in der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler vor, der…
…auf einem ähnlichen Versehen beruhende Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach …
…es lediglich infolge eines der in § 293 BAO genannten Umstände zu dem Bescheid vom 30.5.2011 kam, ist nicht ersichtlich. Der Bescheid vom 30.5.2011 entsprach dem damaligen Bescheidwillen des Finanzamts. Unrichtige Rechtsauffassungen, Folgen einer unrichtigen Sachverhaltsermittlung, Subsumtions- und Interpretationsfehler sowie sachliche Bescheid…
…Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn die ursprüngliche Entscheidung den Gedanken, den die…
…auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Mit dieser Bestimmung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichen Bescheidwillen und formeller Erklärung des behördlichen Willens bestehen (vgl. Ritz, BAO4, …
…ausschließliche auf dem Einsatz automationsunterstützen Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. § 293 BAO soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen (zB VwGH 9.7.2008, 2005/13/0020, 2005/13/0028; 29.1.2009…