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UFSL RV/1308-L/10Berichtigung gemäß § 293 BAO nur bei Auseinanderklaffen von Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

…85/15/0076). § 293 BAO dient zur Beseitigung des infolge bestimmter Fehlerquellen gegen den Willen der Behörde entstandenen erkennbaren Auseinanderklaffens von Bescheidabsicht und formeller Erklärung des Bescheidwillens (VwGH 29.6.1999, 98/14/0181 , 26.5.2004, 2002/14/0015 ). Im gegenständlichen Fall unterblieb durch…

UFSW RV/1420-W/08Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommmens und der Gestaltung des Bescheidwillens § 293 BAO soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen (vgl. Ritz BAO3, …

UFSW RV/4243-W/09Berichtigung eines ESt-Bescheides gemäß § 293 BAO sowie Ersetzung eines fehlerhaften ESt-Bescheides durch einen neuen ESt-Bescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.11.2013

…war somit ausdrücklich darauf angelegt, die Mitteilung über die gesonderte Feststellung samt Beilage E107 umzusetzen. Die tatsächliche Umsetzung des ursprünglichen Bescheidwillens konnte erst mit dem Berichtigungsbescheid vom 28.10.2009 erfolgen."[Anmerkung: Eine Beilage auf Formular E107, jeweils in drei Ausfertigungen, war für die Einkünfteerklärung…

UFSL RV/0014-L/09Berichtigung von Rechenfehlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…November 2008 erkennbar ist, war es der Bescheidwille des Verfassers, die nach seiner Ansicht grundsätzlich als Werbungskosten anzuerkennenden Aufwendungen (in Höhe von € 23.228.34) in jenem Verhältnis zu vermindern als dem Unterschied der vom Berufungswerber bewohnten 140m² zu nach Ansicht des Finanzamtes angemessenen…

UFSW RV/0463-W/05Antrag auf Neufestsetzung einer Pfändungsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2005

…schafft die Möglichkeit, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen, ermöglicht aber nicht den Bescheidadressaten auszutauschen. Dem Bw. als Bescheidadressat des verfahrensgegenständlichen Pfändungsbescheides stand daher zunächst das Rechtsmittel der Berufung gegen den Bescheid zu, wobei die…

UFSF RV/0013-F/11Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012

…vor, wenn erkennbar eine Formulierung dem erschließbaren Gestaltungswillen nicht entspricht (vgl. VwGH 28.9.1983, 82/13/0111). Darunter fallen daher zB Flüchtigkeitsfehler oder andere Fehler in der Erklärung des Bescheidwillens, nicht hingegen Fehler im Bereich des Überlegens, des Schlussfolgerns oder des Urteilens; vgl. Ellinger…

UFSW RV/0026-W/021.) Anlagenbewertung 2.) umsatz- und ertragsteuerliche Qualifikation eines Zuschusses 3.) Zulässigkeit der Berichtigung eines Bescheides gemäß § 293 Abs. 1 BAO 4.) Umsatzsteuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.09.2004Teil 2/2

…des Bw. am 9.3.1994 zugestellten Umsatzsteuerbescheid zum Ausdruck gebracht. Demzufolge kann im vorliegenden Fall von einem Auseinanderklaffen des Bescheidwillens zur formellen Erklärung desselben keine Rede sein. Hingegen wurde die im Betriebsprüfungsbericht in Tz 19 a in Aussicht genommene Berichtigung der Vorsteuern gemäß § 12…

UFSL RV/1478-L/10Bescheidberichtigung wegen Kommafehler
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2011

…so ist das "Verrutschen" der Kommastelle als Flüchtigkeitsfehler zu bezeichnen und hat zu einer formell falschen Erklärung des Bescheidwillens geführt.. | | Halbe Gegenleistung | 3,5 % GrESt | Erstbescheid | 14.640,90 € | 512,43 € | Berichtigungsbescheid | 146.405,40…

UFSL RV/1477-L/10Bescheidberichtigung wegen Kommafehler
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2011

…so ist das "Verrutschen" der Kommastelle als Flüchtigkeitsfehler zu bezeichnen und hat zu einer formell falschen Erklärung des Bescheidwillens geführt.. | | Halbe Gegenleistung | 3,5 % GrESt | Erstbescheid | 14.640,90 € | 512,43 € | Berichtigungsbescheid | 146.405,40…

UFSZ3K ZRV/0263-Z3K/09Aussetzung der Vollziehung, Absehen von der Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.11.2010

…Im Wesentlichen wird eingewendet, die Feststellungen der Behörde im Hinblick auf die Mitwirkung seien rechtlich unzureichend, um den Bescheidwillen zu tragen. Dem bekämpften Bescheid würden die für eine Subsumtion bestimmt nötigen Merkmale fehlen. Die den Sachverhalt tragenden Aussagen würden einander in vielen Punkten widersprechen und…

UFSZ3K ZRV/0262-Z3K/09Aussetzung der Vollziehung, Absehen von einer Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.11.2010

…Im Wesentlichen wird eingewendet, die Feststellungen der Behörde im Hinblick auf die Mitwirkung seien rechtlich unzureichend, um den Bescheidwillen zu tragen. Dem bekämpften Bescheid würden die für eine Subsumtion bestimmt nötigen Merkmale fehlen. Die den Sachverhalt tragenden Aussagen würden einander in vielen Punkten widersprechen und…

UFSS RV/0185-S/08Unzulässige Bescheidberichtigung gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.05.2008

…diesen Bescheiden wurden wiederum die Feststellungen der Betriebsprüfung vom 7. Mai 2002 berücksichtigt. Das Finanzamt begründete diese Bescheide wie folgt: "Der Bescheidwille betreffend den Umsatzsteuerbescheid 2001 und Körperschaftsteuerbescheid 2001, welcher auf Grund der durchgeführten Prüfung, nach Mitteilung der Prüfungsfeststellungen an die Abgabepflichtige und deren Verzicht…

UFSF RV/0006-F/05Doppelerfassung der in Liechtenstein abgeführten Quellensteuer gemäß § 293 BAO berichtigbar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2005

…Steuer trägt nicht dazu bei, dass der Bescheid zu einem solchen wird, der gesamthaft erkennbar dem behördlichen Gestaltungswillen widerspricht. Vielmehr ist er mit einem Fehler in der Willensbildung (nicht mit einem Auseinanderklaffen von Bescheidwillen und formeller Erklärung!) behaftet, der einer Korrektur gemäß § 293 BAO nicht…

UFSW RV/1972-W/04Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2005

…in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichen Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen. Andere offenbar auf einem ähnlichen Versehenberuhende Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens…

UFSF RV/0007-F/10Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…Vergessene, übersehene oder sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (zB erklärte Besteuerungsgrundlagen) führen damit zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung. Infolge der Nichtberücksichtigung bei der Gestaltung des Bescheidwillens liegt daher nicht ein Fehler in der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler vor, der…

UFSW RV/3988-W/02Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2004

…auf einem ähnlichen Versehen beruhende Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach …

UFSW RV/3253-W/12Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2013

…es lediglich infolge eines der in § 293 BAO genannten Umstände zu dem Bescheid vom 30.5.2011 kam, ist nicht ersichtlich. Der Bescheid vom 30.5.2011 entsprach dem damaligen Bescheidwillen des Finanzamts. Unrichtige Rechtsauffassungen, Folgen einer unrichtigen Sachverhaltsermittlung, Subsumtions- und Interpretationsfehler sowie sachliche Bescheid…

UFSW RV/0589-W/12Aus Deutschland und den USA bezogene Pensionseinkünfte eines in Österreich lebenden Pensionisten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2012

…Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn die ursprüngliche Entscheidung den Gedanken, den die…

UFSS RV/0534-S/11Bescheidberichtigung gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Mit dieser Bestimmung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichen Bescheidwillen und formeller Erklärung des behördlichen Willens bestehen (vgl. Ritz, BAO4, …

UFSF RV/0464-F/09Vorliegen von vorweggenommenen Werbungskosten betreffend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.06.2012

…ausschließliche auf dem Einsatz automationsunterstützen Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. § 293 BAO soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen (zB VwGH 9.7.2008, 2005/13/0020, 2005/13/0028; 29.1.2009…