…wurde mit Urteil des VwGH vom 14.12.2006, 2005/14/0016, - worauf hiermit verweisen wird - aufgehoben. Die Zweifel des Berufungswerbers an der Bescheidqualität der angefochtenen Bescheide sind daher unbegründet. Aus beiden Gründen war daher die Berufung als unbegründet abzuweisen. Linz, am 25. April 2007
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen A über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Hosp Hegen Rechtsanwaltspartnerschaft, Hellbrunner Straße 9a, 5020 Salzburg, vom 6. Dezember 2011 gegen das Auskunftsersuchen gemäß § 99 Abs…
…gilt nur nicht für Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden. Im o.a. Sinne mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt sind jedoch nur maschinelle Ausdrucke, nicht auch Ablichtungen solcher Ausdrucke. Derartigen Ablichtungen fehlt somit die Bescheidqualität, wenn sie weder Unterschrift noch Beglaubigung aufweisen (vgl. Ritz, BAO3, …
…0117; 22.3.200, 98/13/0168) um Äußerung zur Bescheidqualität der berufungsgegenständlichen Erledigungen vom 10.2.2005 ersucht. Mit Schreiben vom 16.9.2005 "beharrte" das Finanzamt "auf seiner Ansicht, dass im gegenständlichen Fall Liebhaberei vorliegt". Eine einheitliche und gesondere Feststellung von Einkünften gemäß …
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung I) Mit Schreiben vom 3…
…96/0058). Die unter Pkt. 1 angeführten Erledigungen konnten somit keine Rechtswirksamkeit entfalten, die Erledigungen des Finanzamtes vom 21.4.2010 haben mangels gesetzmäßiger Bezeichnung des Adressaten keine Bescheidqualität erlangt. 3.) Befugnis zur Berufung: Nach § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder…
…96/0058). Die unter Pkt. 1 angeführten Erledigungen konnten somit keine Rechtswirksamkeit entfalten, die Erledigungen des Finanzamtes vom 21.4.2010 haben mangels gesetzmäßiger Bezeichnung des Adressaten keine Bescheidqualität erlangt. 3.) Befugnis zur Berufung: Nach § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder…
…der Name-Kammer und der Name2-Kammer handelt. Da als Adressat der gegenständlichen Erledigung des Finanzamtes keine juristische Person angeführt wurde noch diese im Wege der Interpretation erschlossen werden kann, mangelt es der Erledigung an der Bescheidqualität. Die dagegen gerichtete Berufung war daher zurückzuweisen (vgl…
…vertretungsbefugte Person zuzustellen gewesen (siehe auch VwGH vom 22.3.2000, 98/13/0168 und vom 20.3.1989, 88/15/0131). Damit gilt die Zustellung nicht als vollzogen und dem Schreiben kommt keine Bescheidqualität zu. Die Berufung war deshalb als unzulässig zurückzuweisen (§ 273 Abs…
…aus ihnen nicht, dass sie von dem ab 2004 bestehenden "Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr" erlassen worden sind. Solcherart ist festzustellen, dass den Erledigungen vom 13. September 2004 keine Bescheidqualität zukommt (vgl. das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 3. März 2005, B 527/03, zum Fall eines…
…hat, hätten die ehemaligen Gesellschafter der GesBR als Bescheidadressaten namentlich genannt werden müssen. Da die Erledigungen aber an die nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sind, kommt ihnen keine Bescheidqualität zu, entfalten sie keine Rechtswirkungen. Die Berufung war daher unzulässig und folglich zurückzuweisen. Linz, 27. September…
…Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist vor allem unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters sowie bei mangelnder Bescheidqualität. Grundsätzlich führt die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person nicht sofort zum Verlust deren Rechts- und Parteifähigkeit iSd § 79…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw1_und_Bw2_Hausgemeinschaft_A, Anschrift_Mietobjekt, vertreten durch die Hoffmann & Kammerstetter Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 83a, vom 30. April 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang…
…war klar, dass die Bescheide nach ergangener Betriebsprüfung gemeint waren [(also jene vom 22.12.2005)]. Dies ist zwecks Überprüfung der Bescheidqualität der von der Abgabenbehörde I.Instanz erlassenen Bescheide notwendig. Gleichzeitig werden Sie ersucht bekanntzugeben, ob Sie den nur für das Jahr 2000 gestellten…
…hat im Erkenntnis vom 28.11.2007, Zl. 2004/15/0131, 0132, festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt. Die Berufung, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richtet, ist daher gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen …
…hat im Erkenntnis vom 28.11.2007, Zl. 2004/15/0131, 0132, festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt. Die Berufungen, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richten, sind daher gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen …
…§ 96 bzw. 93 geforderten Teile, so führt dies teils zum Verlust der Bescheideigenschaft ("Nichtbescheid"), teils (nur) zur Rechtswidrigkeit der Erledigung. Unverzichtbar für die Bescheidqualität sind die Bezeichnung der Behörde (§ 96 BAO), der Spruch (§ 93 Abs. 2 BAO) sowie (nach Maßgabe des § 96 BAO) die Unterschrift…
…er geht. Dabei handelt es sich um unverzichtbare Merkmale, die die Bescheidqualität ausmachen. Der Spruch ist die Willenserklärung der Behörde. Er bringt den normativen Gehalt der behördlichen Erledigung zum Ausdruck, sodass er der entscheidende Teil des Bescheides ist. Was Inhalt des Spruches zu sein hat…
…1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Unzulässig in diesem Sinne ist unter anderem eine Berufung gegen eine abgabenbehördliche Erledigung, der mangels gesetzmäßiger Bezeichnung des Adressaten keine Bescheidqualität zukommt (vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz…
…Lauf der einmonatigen Berufungsfrist auszulösen. Der Rechtzeitigkeitsprüfung einer Berufung, die inhaltlich vom Vorliegen eines tauglichen Anfechtungsgegenstandes ausgeht, hat also stets die Prüfung der Bescheidqualität des angefochtenen Schriftstückes voranzugehen, die bei negativem Befund dazu führt, dass die Berufung schon wegen Fehlens eines tauglichen Anfechtungsgegenstandes als unzulässig…