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UFSW RV/1212-W/04Unbekannter Bescheidinhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2010

…wenn der Bescheidinhalt des angefochtenen Bescheides für die Berufungsbehörde infolge Nichtvorlage des angefochtenen Bescheides nicht feststellbar ist. Es ergeht die Entscheidung: Der Haftungs- und Abgabenbescheid über den Prüfungszeitraum 1998 - 2001 und den Prüfungszeitraum 1 - 6/2002 wird unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde I…

UFSZ3K ZRV/0322-Z3K/11Gegenstandsloserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.02.2012

Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…

UFSL RV/1219-L/04Die Rechtswidrigkeit des Bescheides kann sich auch aus Änderungen der Judikatur ergeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2006

…nicht richtig erweist. Im Sinne des § 302 BAO sind Aufhebungen zulässig, wenn der Antrag auf Aufhebung vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Bescheides eingebracht ist. Eine Aufhebung kann somit ausschließlich wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes erfolgen. § 299 BAO gilt aber auch für dynamische, also erst…

UFSW RV/0954-W/04Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…Monat anders zu beurteilen sein. Insofern ist bei Bescheiden betreffend die Familienbeihilfe durch die monatliche Betrachtungsweise die Voraussetzung für die Trennbarkeit des Bescheidinhaltes gegebenen und damit auch die partielle Widerrufbarkeit von Bescheiden möglich. Zum Begriff der "Sache" hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass infolge zeitraumbezogener und…

UFSZ3K ZRV/0227-Z3K/11Gegenstandsloserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.04.2012

Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…

UFSI RV/0346-I/08Zustellungen nach der Einantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.07.2008

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch RÄ, vom 6. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…

UFSL RV/1361-L/11Zurückweisung von Berufungen betreffend abgabenbehördliche Erledigungen ohne Bescheidqualität (Nichtbescheide) gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO (hier: händisch adaptierte Erledigungsausfertigung ist weder mit einer Unterschrift, noch einem Beglaubigungsvermerk versehen).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2012

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Wohnadresse, vom 27. Dezember 2010 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 15. November 2010 betreffend Berichtigungen der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 vom 3. Mai…

UFSW RV/1846-W/051) "Antrag auf WA des Verfahrens gem. § 299 BAO" 2) Liebhaberei - Anlaufzeitraum bei einer nebenberuflich tätigen Privatgeschäftsvermittlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2008

…Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. § 299 BAO in der seit 1. Jänner 2003 geltenden Fassung gestattet Aufhebungen nur mehr wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhalts. Der Inhalt eines Bescheides ist nicht richtig bzw. rechtswidrig, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

I. Bescheid II. Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Wohnadresse, vom 27. September 2010 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 31. August 2010 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

Nach dem Einlangen der postalisch retournierten Eigenhandsendungen beim Finanzamt entschloss sich die für die Einkommensteuerveranlagungen der Bw. zuständige Sachbearbeiterin XY in der (irrigen) Annahme, dass der Bw. bisher keine der Erledigungen für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 vom 31. August 2010 wirksam zugestellt…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

Nach dem oben wiedergegebenen § 96 BAO müssen alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden, somit insbesondere auch Bescheidausfertigungen, abgesehen von den dort weiters genannten Inhaltserfordernissen entweder vom Genehmigenden unterschrieben (erster Satz leg. cit.) oder mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein (zweiter Satz leg. cit.). Der Bundesabgabenordnung liegt also…

UFSS RV/0142-S/13Fehlende Inhaltserfordernisse eines Wiederaufnahmsantrags: Mängelbehebungsverfahren wurde nicht durchgeführt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der…

UFSW RV/3002-W/09Inhaltserfordernisse eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., W.,H-Straße, vertreten durch Vindobona-Interbuch Wth GmbH, 1010 Wien, Universitätsring 8, vom 29. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 30. Juni 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf…

UFSS RV/0491-S/11Inhaltserfordernis eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 16. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vom 20. Mai 2011 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren gemäß § 303 BAO für die Jahre 2005 bis 2009 entschieden: Der angefochtene Bescheid…

UFSF RV/0279-F/06Wenn keine Zustellbevollmächtigung vorliegt, ist eine Berufungsvorentscheidung, welche an die Vertretung zugestellt wurde, nicht ergangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.12.2006

  Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Bw, vertreten durch Vt, vom 18. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 19. Juli 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Juli 2005 entschieden…

UFSG RV/0385-G/10Mitteilung ist kein Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F in XY, vom 29. Juni 2010 gegen gegen die "Mitteilung" (den vermeintlichen Bescheid) des Finanzamtes Oststeiermark vom 9. Februar 2010 betreffend Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2010 entschieden: Die Berufung wird gemäß…

UFSL RV/0432-L/10Inhaltserfordernisse einer Berufung; fehlende Begründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.04.2011

Bescheid Die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Helmut Blum, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Mozartstraße 11, vom 31. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 18. Juli 2007 zu StNr. 000/0000 über die Festsetzung von Aussetzungszinsen gilt gemäß § 85 Abs. 2 BAO als…

UFSZ1W ZRV/0224-Z1W/08Konkursverfahren und Zustellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.06.2009

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Dr. Hans Leitner, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Vogelweiderstrasse 9, vom 9. Dezember 2008, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des D. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Wien vom 4. November 2008, Zl. 100000/50438/24…

UFSL FSRV/0112-L/10Nichtangabe von zusätzlichen, erheblichen Provisionserlösen eines Finanzberaters in der Jahreserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.10.2012

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AP, Wirtschaftsberatung, geb. am 19XX, whft. in E, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…

UFSG RV/0269-G/13diverse Ersatzzustellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., 1. vom 20. August 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. Juli 2012, betreffend die Zurückweisung (§ 273 BAO) der Berufung vom 17. Jänner 2012, 2. vom 17. Jänner 2012, gerichtet gegen…