…konkret zu erwartenden Einnahmen handeln würde sondern lediglich vage Vermutungen angestellt würden. Vor der endgültigen Entscheidung, ob die Aufwendungen für den Berufspilotenschein steuerlich anerkannt werden könnten, sei der Nachweis oder die Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Aufwendungen auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen würden…
…November 2005 begonnenen Hubschrauberausbildung einberufen worden. Er habe im Jahr 1999 den Privatpilotenschein und im Jahr 2003 den Berufspilotenschein mit Instrumentenflugberechtigung erworben. Im Zuge seiner Tätigkeit als Gendarm habe er als Sicherheitsbeauftragter auf internationalen Flügen und als Flugbeobachter bei Fahndungs- und Navigationsflügen von seinen fliegerischen…
…die A-GmbH habe absolvieren müssen. Die geltend gemachten Aufwendungen stünden im konkreten Zusammenhang mit der zukünftig auszuübenden Tätigkeit als Berufspilot bei der A-GmbH und seien somit gemäß den Lohnsteuerrichtlinien eindeutig als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Oktober 2002 wies das Finanzamt…
…ESt-Akt 2001/6). Der Bw. antwortete, dass er 2000 den Privatpilotenschein, jedoch im Jahr 2001 mit der Ausbildung zum Berufspiloten begonnen hätte. Unter Verweis auf § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 wären diesbezügliche Aufwendungen nunmehr abzugsfähig. Die genannten Arbeitsmittel wären deshalb angeschafft worden…
…€ | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer (Gutschrift) | -1.298,57 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe sind dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist als Berufspilot bei einer Fluglinie beschäftigt…
…mache sicherlich keine mehrjährige Ausbildung mit Ablegung von Prüfungen sowie erheblichem zeitlichem Aufwand, um diesen Beruf dann nicht auszuüben. Zu Ausbildungsbeginn seien die Jobaussichten noch hervorragend gewesen. Da Berufspiloten bis zum 60. Lebensjahr tätig sein dürfen, werde der Bw. den Wirtschaftsaufschwung noch als Pilot erleben…
…im Jahr 2000 begonnen und beabsichtigt, in diesem Tätigkeitsfeld Einnahmen zu erzielen. Dies sei auch daraus ersichtlich, dass dieser im Dezember 2003 einen Berufspilotenschein mit Gewerbeberechtigung erlangt habe. Die Aufgliederung der Kosten 2003, die mit der elektronischen Steuererklärung nicht übermittelt worden seien, würden beigelegt werden…
…bei. Der Bw legte folgenden Sachverhalt dar: ".. 1. Ich bin Inhaber einer Berufspilotenlizenz für F lächenflugzeuge z ur Lizenznummer fff ausgestellt von der zuständigen Luftfahrtbehörde, der Z_. Im Rahmen dieser Lizenz besitze ich eine so genannte Klassenberechtigung zum Führen einmotoriger Flugzeuge (im Fachjargon "SEP" - Single…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Mayer GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43, vom 3. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 4. Dezember 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…Entscheidungen des UFS und Erkenntnisse des VwGH wurde argumentiert, dass eine Abzugsfähigkeit der geltend gemachten Kosten nicht zustehe, da eine Tätigkeit als Berufspilot nicht angestrebt werde, sondern lediglich die Mobilität im bereits ausgeübten Geschäftszweig verbessert werden solle. In einer Gegenäußerung dazu wurde im Wesentlichen ausgeführt…
…Linienpilot" habe er bereits im Schreiben vom 28.9.2007 dargestellt (nebenbei bemerkt übertreffe seiner Ansicht nach die zeit- und kostenaufwändige Privatpilotenausbildung bei weitem das Interesse eines normalen Durchschnittbürgers). b) Der Erwerb des Privatpilotenscheines sei daher Voraussetzung und sozusagen Schritt 1 für die nachfolgende Berufspilotenausbildung…
…2.000 kg für nicht gewerbsmäßige Zwecke. Der Bw. habe die Prüfung zur Erlangung der PPL im Juli 1998 abgelegt und habe damit den ersten Teil seiner Pilotenausbildung beendet. Die zweite Ausbildungsphase diene dem Erwerb des Berufspilotenscheines (CPL; Commercial Pilot Licence), also jener luftfahrtbehördlichen Berechtigung…
…ist ersichtlich, dass die angefallenen Kosten mit der Erlangung des Privatpilotenscheines PPL (vom 14. April 1997 bis 14. Juli 1998), des Berufspilotenscheines CPL (vom 6. Juli 1998 bis 6. Juli 2000) und des Linienpilotenscheines ATPL (vom 6. Oktober 1999 bis Dezember 2000) zusammenhängen. Gleichzeitig wurde…
…Sorgfalt abgelegt, aber seine ganze Aufmerksamkeit auf die Dokumentation seiner Flugausbildung gelegt und dabei die steuerliche Abzugsfähigkeit übersehen. So habe er die Aufwendungen für seine Berufspilotenausbildung auch nicht bei den Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer 2002 und 2003 geltend gemacht. Aufgrund der zeitraubenden berufsbegleitenden Ausbildung, des…
…die Berufungen als unbegründet abgewiesen. Durch die Umrechnung in Euro kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Entscheidungsgründe Der im strittigen Zeitraum beim österreichischen Bundesheer als Draken-Pilot berufstätige Berufungswerber beantragte in seiner Erklärung für das Jahr 1999 die nunmehr strittigen Aufwendungen für die Verlängerung des Berufspilotenscheines…
…Berufung des Bws. gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen-Wels betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist seit September 2004 Berufspilot bei der Fluglinie xy in I. Strittig ist, ob Kosten im…
…angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung von unter dem Titel "Berufsausbildung zum Berufspiloten" als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen für das Jahr 2006. Das Finanzamt begründete diese Entscheidung damit, dass die Anerkennung vorbereitender bzw…
…ließ sie nicht zum Werbungskostenabzug zu. Der Bw. sieht in den strittigen Kosten deshalb Fortbildungskosten, weil er bereits im Jahr 1996 die Ausbildung zum Berufspiloten absolviert habe. Damit sei seine Ausbildung zum Flugzeugführer abgeschlossen gewesen. Die Kosten für die Ablegung des Linienpilotenscheins seien erst nach…
"Wurde die Erlangung des Berufspilotenscheines praktisch verwertet und wenn ja in welcher Form?" Antwort: Eine praktische Verwertung erfolgte nur durch einen verstärkten persönlichen Einsatz für die Firma H. GmbH. d) Frage: "In der Berufungsschrift wird angeführt, es hätte im Jahre 2000 von der Firma eine…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber machte Kosten, die er für eine von 4.7. bis 31.7.2004 in Amerika absolvierte Berufspilotenausbildung (Commercial Pilot Licence) getätigt hatte, als Werbungskosten geltend. Er untergliederte den Gesamtbetrag von 13.683,81 € in Kurskosten für…