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UFSG RV/0401-G/08Kein Nachweis der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009

…des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, c) für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27…

UFSF RV/0291-F/11Begründet das Caritas-Praktikum eines volljährigen Kindes den Anspruch auf Familienbeihilfe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2011

…305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten..... ..... für f) volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet…

UFSW RV/3122-W/08Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2008

…d FLAG 1967 Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst…

UFSF RV/0143-F/03Abbruch der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…eine Halbtagsbeschäftigung habe, liegt das Arbeitslosengeld weit unter dem Richtsatz des VSHG-Gesetzes. Sie bitte daher, aus Billigkeitsgründen die Möglichkeit einer Nachsicht zu prüfen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…

UFSK RV/0487-K/06Auch eine verkürzte Zivildienstableistung vermag im Einzelfall ein Tatbestandselement darzustellen, welches die Verlängerung des Familienbeihilfenanspruch über das 26. Lebensjahr hinaus rechtfertigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…als Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967. Darüber hinaus ist den Tatbeständen des § 2 Abs. 1 lit. d, e, f und g FLAG 1967 klar zu entnehmen, dass einerseits die Ableistung des Zivil(Präsenz)dienstes eine Unterbrechung der Ausbildung eines volljährigen Kindes…

UFSW RV/1838-W/02Änderung der Rechtslage bei Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2005

…17 Abs. 1 Z. 2 StudFG 1992 ist somit im Gegenstandsfall ungeachtet des späteren Ausspruches der Verfassungswidrigkeit anzuwenden. Im Falle eines Studienwechsels ist nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG das Vorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes nach § 17 StudFG 1992 zu beurteilen. Ein Studienwechsel…

UFSW RV/0141-W/111. Höhe des für den Familienbeihilfenanspruch maßgebenden Einkommens 2. Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011

…wonach dasVorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes bei einem Studienwechsel nach § 17 StudFG 1992 zu beurteilen ist, d.h. es gelten somit die in § 17 StudFG angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Begriff Studienwechsel bedeutet den Betrieb einer anderen Studienrichtung als jener…

UFSG RV/0981-G/09Teilweise Ableistung des Präsenzdienstes zufolge nachträglicher Untauglichkeitsfeststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010

…für volljährige Kinder, wenn diese in dem Monat, in dem sie das 26. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet hätten, bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres bestehe, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes für einen Beruf…

UFSW RV/0252-W/05Studienwechsel Fachhochschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2011

…Beurteilung des Anspruches der Bw. auf Familienbeihilfe ist nach den vorstehenden Ausführungen somit allein die für diese Monate geltende Rechtslage maßgebend. Im Falle eines Studienwechsels ist nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG das Vorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes nach § 17 StudFG 1992 zu…

UFSW RV/1433-W/10Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst wegen Dienstunfähigkeit bewirkt keinen Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…für volljährige Kinder die in dem Monat, in dem sie das 26. Lebensjahr vollenden den vollen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn nach Ableistung des vollen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes eine weitere Berufsausbildung betrieben…

UFSW RV/1117-W/04Studienwechsel nach dem dritten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2010

…wird. Der Nachweis ist unabhängig von einem Wechsel der Einrichtung oder des Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. ... Im Falle eines Studienwechsels ist nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG das Vorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes nach …

UFSL RV/0768-L/09Prüfungen, die von der Universität für ein Studium anerkannt wurden, gelten erst mit Datum der Anerkennung als abgelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2010

…dass mit dem Wintersemester 2005/06 ein Studienwechsel von Humanmedizin auf das Lehramtsstudium Biologie/Umweltkunde und Mathematik stattgefunden hat. Im Falle eines Studienwechsels ist nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 das Vorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes nach § 17 StudFG 1992 zu beurteilen…

UFSW RV/2010-W/04Studienwechsel nach dem dritten inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2010

…wird. Der Nachweis ist unabhängig von einem Wechsel der Einrichtung oder des Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. ... Im Falle eines Studienwechsels ist nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG das Vorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes nach …

UFSF RV/0194-F/05Unterhaltsleistungen für die Berufsausbildung eines im Ausland lebenden volljährigen Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2006

…Frage der Abzugsfähigkeit im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 auch, ob volljährige studierende Kinder aufgrund fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit einen (zivilrechtlichen) Unterhaltsanspruch haben oder nicht. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 17. März 2006

UFSF RV/0254-F/04Unterhaltsleistungen für die Berufsausbildung eines im Ausland lebenden volljährigen Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…Frage der Abzugsfähigkeit im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 auch, ob volljährige studierende Kinder aufgrund fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit einen (zivilrechtlichen) Unterhaltsanspruch haben oder nicht. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 24. Mai 2005

UFSF RV/0328-F/03Unterhaltsleistungen für die Berufsausbildung eines im Ausland lebenden volljährigen Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2004

…der Berufungsvorentscheidung nicht eingewendet wurde, werden die Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes aus dem Titel der Unterhaltsverpflichtung getragen (vgl. VwGH 27.5.1999, 98/15/0100). Der steuerlichen Berücksichtigung des laufenden Unterhaltes für ein volljähriges Kind, für das keine Familienbeihilfe bezogen…

UFSF RV/0229-F/03Unterhaltsleistungen für die Berufsausbildung eines im Ausland lebenden volljährigen Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004

…nach Ergehen einer abweisenden Berufungsvorentscheidung, in der das Finanzamt begründend ausführte, dass nach § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder nicht absetzbar seien und zudem sich die vom Sohn besuchten Schulen an seinem Wohnort befänden, weshalb auch keine Berufsausbildung außerhalb des…

UFSF RV/0288-F/10Berufsausbildung, Kolleg für Berufstätige, Inanspruchnahme der überwiegenden oder vollen Zeit des Kindes;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2010

…ein strengerer Maßstab anzulegen und zwar auch dann, wenn das volljährige Kind aus familiären Gründen zu seiner "Ausbildung" beitragen soll oder muss. Entscheidend ist ausschließlich bei volljährigen Kindern, ob ein Familienbeihilfenanspruch wegen einer Berufsausbildung iSd FLAG 1967 gegeben ist oder nicht; etwaige Zwischenstufen z.B…

UFSL RV/0266-L/03FB-Anspruch für die Ausbildung am "Theater in Bewegung"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2005

…das volljährige Kind der Berufungswerberin für die Zeit ab 1.9.2002 abgewiesen. Unter Hinweis auf § 2 Abs.1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 wurde angeführt, dass eine einen Anspruch auf Familienbeihilfe begründende Berufsausbildung nur dann vorliege, wenn der Schulbesuch die überwiegende Zeit des Kindes in…

UFSK RV/0555-K/06Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2007

…damit eine Wochenarbeitszeit zu 40 Stunden) von T. in Anspruch nahm. Auch der Unabhängige Finanzsenat bestätigt diese Ansicht des Finanzamtes, da § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 des Weiteren auch auf die Erfüllung des Tatbestandes abstellt, dass den volljährigen Kindern zufolge deren Berufsausbildung bzw…