…dass es sich bei dem im eidesstättigen Vermögensbekenntnis als Erlebensversicherungsvertrag bezeichneten Vertrag mit der PolNr. xx am 1. April 1996 um einen Er- und Ablebensversicherung handelt. Am 1. Juli 1989 wurde von der Erblasserin schließlich ein weiterer Er- und Ablebensversicherungsvertrag PolNr. xy bei dieser Versicherung…
…die Bereicherungsabsicht des Erblassers bei Abschluss der betreffenden Lebensversicherungsverträge fehlte oder nicht, ist keine Rechts-, sondern eine Tatfrage (VwGH 22.10.1992, 91/16/0103). Im gegenständlichen Berufungsfall besteht allein Streit darüber, ob die aufgrund von zwei Er- und Ablebensversicherungen (Versicherungsnehmer: J.K.) von den…
…Über neuerlichen Vorhalt wurde dem UFS bekannt gegeben, dass es sich bei den Lebensversicherungsverträgen um Er- und Ablebensversicherungen handelt. Die Waisenrente der Berufungswerberin habe nach dem Vater € 440,95 und nach der Mutter € 365,51 betragen. Der Studienerfolg der Berufungswerberin sei bedingt durch…
…von ERBL zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens mit seinem Ableben, an Frau BW zur Zahlung fällig ist, wobei zur Besicherung dieser Forderung Lebensversicherungserlöse dienen sollten. Es handelt sich dabei um die Ablebensversicherungen Pol.Nr.*** und Pol.Nr.**** der X.-Versicherung (siehe Beilagen in Kopie). Bei…
…Moment bei keinem der Vertragsparteien ein Bereicherungswille, auch kein bedingter, gegeben gewesen. Im Übrigen wären beide Parteien einander fremd und im Geschäftsverkehr unter Fremden sei grundsätzlich nicht von Unentgeltlichkeit auszugehen. In Wirklichkeit sei keine Bereicherung vorgelegen, sondern ein Tausch (wechselseitige Abschlüsse von Versicherungsverträgen) von bedingten…
…lebe, zieht die belangte Behörde nicht in Zweifel. Die Aussage des langjährig mit dem Erblasser befreundeten und ihm auch bei Abschluss des Versicherungsvertrages und bei der Abfassung des Testamentes als Rechtsbeistand zu Rate stehenden em. Rechtsanwaltes als Zeuge, dass er dem Erblasser geraten habe, den…
…Um welche Art von Lebensversicherungen hätte es sich dabei gehandelt? Falls noch vorhanden, würden die Verträge samt eventuell vorhandenen Änderungen einzureichen sein. Mit Schreiben vom 9. März 2005 wurde wie folgt geantwortet: Es würde sich bei den angeführten Lebensversicherungen um Er- und Ablebensversicherungen gehandelt haben…
…Zweck der Zuwendung war vermerkt, dass diese als "Starthilfe bei Großjährigkeit" gedacht war. Dem Finanzamt war auch die Versicherungspolizze vom Juni 2004 vorgelegt worden. Es handelte sich dabei um den Abschluss einer Er- und Ablebensversicherung mit Fälligkeit 1.6.2022. Bezugsberechtigt im Ablebensfall ist FR…
…einem Heim begnügen. Zur Zeit des Abschlusses der Versicherung Anfang 1990 war durchaus zu befürchten, dass "nach dem Tod des Erblassers nichts übrig bleibt", weil er schon vorher weitgehend von Krediten und dem Erlös des Verkaufes des Gutbesitzes in Oberösterreich gelebt hatte. Allein auf dieser…
…der Erblasser schon vorher meiner ungefähren Erinnerung nach weitgehend von Krediten und dem Erlös des Verkaufes des Gutsbesitzes in Oberösterreich gelebt hat. Meiner Erinnerung nach ist der Verstorbene zumindest in den letzten 20 Jahren seines Lebens keiner Berufstätigkeit nachgegangen. Ob er eine Pension bekommen hat…
…von € 35.314,86 (A-Versicherung) und von € 36.146,63 (B-Versicherung), insgesamt somit € 73.401,49 erworben. Auf Grund dieser Bezugsberechtigung gehörten die Versicherungserlöse nicht in den Nachlass und sind daher diese Beträge zur Gänze Frau PG zuzurechen. Bei Abschluss…
…250,-- von Herrn M.Z. bereits in barem erhalten zu haben. Glaubwürdig sind auch die Ausführungen, dass die Option bereits vor dem Hintergrund eingeräumt wurde, dass Herr M.Z., der bei Gründung der Gesellschaft, beim Eingehen der Beteiligung an der GmbH2 und beim Abschluss des…
…dass seitens des Erblassers bei Abschluss der Lebensversicherungen und Benennung seiner Ehegattin als Begünstigte keine Bereicherungsabsicht vorlag. Es kam daher dem diesbezüglichen Berufungsvorbringen Berechtigung zu und es sind die Versicherungserlöse damit jedenfalls aus der Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Erbschaftssteuer auszuscheiden. b) Zur Bewertung des…
…entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen im Allgemeinen mit dem Tode des Erblassers. Nach ständiger Judikatur des VwGH (23.1.1992, 88/16/0139, 22.10.1992, 91/16/0103, 29.1.1996, 94/16/0064) fällt eine Kapitalversicherung auf Er- und Ableben…
…dass beim Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages ein Bereicherungswille vorhanden gewesen wäre. Gegen das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht beim Versicherungsnehmer spricht eindeutig, dass er und die Berufungswerberin im Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages in Scheidung lebten und auf Seiten der Berufungswerberin die Sorgepflicht für zwei minderjährige…
…bei Abschluss des Abtretungsvertrages vom Juli 1990 im "Tatsachenirrtum" befand und Herrn B. nicht aufgefallen sei, dass die X bei dem von ihr erstellten Gutachten lediglich von "durchschnittlichen Jahresgewinnen vor Steuern" ausgegangen ist. Nach Meinung des steuerlichen Vertreters könnten zwar die objektiven Merkmale einer verdeckten…
…von S 1,5 Mio. vorhanden seien. Tatsächlich sei er bei einem tragischen Arbeitsunfall in der Forstwirtschaft am 3. April 2001 verstorben. Die ausgezahlte Leistung aus der Unfallversicherung sei folglich nicht als erbschaftsteuerpflichtig im Sinne des § 2 Abs. 1 ErbStG zu qualifizieren, weil dem Abschluss…
…was bei Mietwohnungen grundsätzlich nicht der Fall ist. Hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten des erwähnten Darlehens bestanden nach dem Vorbringen des Bw. keine Absprachen bezüglich eines konkreten zeitlichen Tilgungsplanes. Es war vielmehr vereinbart, dass der Bw den Darlehensbetrag dann zurückzuzahlen hat, wenn er ausreichend verdient. Bei Abschluss…
…so gut wie nicht mehr erörtert. Zur Schenkungssteuer und Börsenumsatzsteuer wurde ergänzend ausgeführt Der Parteienvertreter (PV) brachte vor, dass von Gesetzes wegen und nach Kommentarmeinung keine Schenkungssteuer anfällt, weil kein Schenkungswillen und keine Bereicherungsabsicht gegeben ist und war. Er beantragte, dass die Schenkungssteuer maximal lediglich…
…o.a. Höhe bei der Bw. als Begünstigte ein Vermögensvorteil und damit eine objektive Bereicherung eintrat, steht außer Zweifel und wurde auch gar nicht bestritten. Die Frage, ob der Bereicherungswille beziehungsweise die Bereicherungsabsicht des Erblassers bei Abschluss des betreffenden Lebensversicherungsvertrages fehlte oder nicht, ist keine…