…der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 16.7.1996, Zl. 96/14/0002 ausgeführt, dass bei der Auslegung des Tatbestandmerkmales "Fahrtstrecke" auch öffentliche Interessen zu berücksichtigen sind. Nach dieser Entscheidung ist jene Strecke maßgeblich, deren Benutzung mit dem Kfz nach dem Urteil gerecht und billig…
…14.400,-- ATS beträgt). In der Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales gab der Bw. an, dass die kürzeste Strecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte 22 km betrage. Ein öffentliches Verkehrsmittel könne für diese Strecke nicht benützt werden, da zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende an mehr…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (vgl…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (vgl…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…Bw. auf die Wahlmöglichkeit gemäß § 29 ErbStG vor Erlassung des Erbschaftssteuerbescheides aufmerksam zu machen. Die Vorschreibung der Erbschaftssteuer sei im konkreten Fall aber auch aus wirtschaftlichen Gründen - und durchaus bei Berücksichtigung öffentlicher Interessen - nicht nur nicht zweckentsprechend sondern geradezu kontraproduktiv. Die Bw. sei schwerst behindert…
…BAO ist innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei" beizumessen, der Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" meint das "öffentliche Anliegen an der Einhebung der Abgaben"…
…Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. § 138 BAO geht gemäß § 1 Abs.2 Datenschutzgesetz 2000 als gesetzliche Norm zur Vollziehung berechtigter öffentlicher Interessen im Sinne des Art. 8 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)…
…Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. § 138 BAO geht gemäß § 1 Abs.2 Datenschutzgesetz 2000 als gesetzliche Norm zur Vollziehung berechtigter öffentlicher Interessen im Sinne des Art. 8 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)…
…auch öffentliche Interessen berührt werden bzw. neben dem Privatinteresse auch ein öffentliches Interesse an der mit der Eingabe verfolgten Angelegenheit besteht (VwGH 5.7.1999, 96/16/0165-0168, VwGH 21.1.1998, 97/16/0446 u.a.m). Selbst das Vorliegen öffentlicher Interessen in…
…denen die Erfüllung ihrer Pflicht als Geschworene oder Schöffen mit einer unverhältnismäßigen persönlichen oder wirtschaftlichen Belastung für sie selbst oder Dritte oder mit einer schwerwiegenden und nicht anders abwendbaren Gefährdung öffentlicher Interessen verbunden wäre. Allein aus dem Gesetzestext ergibt sich schon das Privatinteresse der Bw.…
…das Aufenthaltsverfahren zu beschleunigen. Gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 Fremdengesetz 1997 kann die Erteilung eines Einreise- oder Aufenthaltstitels ua. wegen Gefährdung öffentlicher Interessen (§ 8 Abs. 3 Z 2) insbesondere versagt werden, wenn der Fremde nicht über einen alle Risken abdeckenden Krankenversicherungsschutz verfügt oder im…
…Daten, die ihrer Art nach besonders schutzwürdig sind, nur zur Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen vorsehen und müssen gleichzeitig angemessene Garantien für den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen festlegen. Auch im Falle zulässiger Beschränkungen darf der Eingriff in das Grundrecht jeweils nur in der gelindesten, zum…
…und Zuschüssen einer Gemeinde ohne Gesellschafterstellung als nicht unsachlich angesehen, weil die Gemeinde auch eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Auch Kinnebrock/Meulenbergh, Kapitalverkehrsteuergesetz5, 88, räumen ein, dass die gleichzeitige Verfolgung öffentlicher Zwecke das Gesellschafterinteresse nicht ausschließe. Auch im vorliegenden Fall kann das Gesellschafterinteresse nicht in Abrede…
…Setzen eines Signals "Überwachung" und gleichzeitigem Auftrag zur Fertigstellung binnen erstreckter Frist (§ 129 Abs 10 BO). Die aufgetragene Fertigstellung sei in Anbetracht der bestehenden Schutzzone im öffentlichen Interesse erforderlich gewesen, da der Zustand des Objektes im Rohbau das örtliche Erscheinungsbild beeinträchtige. Die Nachfrist sei gemäß …