…liegt zwar zentrumsnäher, aber seeferner und daher, weil sich halt um Gebiet der Salzkammergutseen die Seenähe werterhöhend auswirkt, aber insbesondere auch wegen der Belästigung durch den starken Verkehr, wesentlich schlechter. Zum Vergleich: Das bewertungsgegenständliche Grundstück liegt rund 150 Meter vom Seeufer und ca. 500 Meter…
…demnach kostenpflichtige Maßnahmen auch ohne vorangegangenes Verfahren durchgeführt werden können, wenn infolge eines Übelstandes eine die Sicherheit oder Gesundheit von Menschen unmittelbar bedrohende Gefahr besteht oder ein Übelstand zu einer so unzumutbaren Belästigung der Nachbarschaft führt, dass sie infolge ihrer Intensität aus hygienischen Gründen sofortiger…
…aufgrund einer übermittelten Rechnung erbracht worden. Die Notwendigkeit ergebe sich aus der Tatsache, dass bei einem K die tiefen Töne besondere Belästigungen für die Nachbarn darstellten. Darüber hinaus handle es sich auch um einen Lagerraum für die umfangreichen Geräte, der nicht geheizt werden dürfe und…
…3 : Welche Erträge sieht denn die Staatsbürokratie von einer Hutweide bei der heutigen Wirtschaftslage ohne Rindvieh? Es ist so gut wie eine Belästigung in der erforderlichen Bearbeitung. Für mich als 88-jährigen, schwer körperbehinderten war es unerträglich sechsmal und doch ergebnislos vorstellig am Finanzamt vorzusprechen. …
…beantragt. Dieser Antrag wird hiermit wiederholt. Die Ausführungen des Prüfungsorgans, wonach die Entfernung von etwas mehr als 500 Metern eine Belästigung durch Baulärm ausschließe, ist vollkommen unbewiesen und wird als unrichtig ausdrücklich bestritten; tatsächlich führt eine Großbaustelle bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen (unverbautes Gelände) bei…
…befindliche B-Ltd mit Sitz in L und sich selbst als alleinigen Direktor eintragen, um ohne Belästigung durch andrängende Gläubiger von S aus neuerlich Handelsgeschäfte tätigen zu können (siehe die diesbezügliche Company Register Information, genannter Arbeitsbogen). Damit hatte er auch Abstand vor dem österreichischen Fiskus…
…Ausgleichs- oder Vorverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, c) der Mieter sich einer unzumutbaren Belästigung anderer Mieter oder des Vermieters schuldig macht und diese trotz schriftlich erfolgter Anmahnung durch den Vermieter fortsetzt, d) der Mieter seine Geschäftstätigkeit nicht spätestens zwei Monate nach Übergabe des…
…bei JS und MS noch weitere dreidreiviertel Stunden gedauert hätte. Gemäß § 94 Abs.1 FinStrG sind Hausdurchsuchungen mit möglichster Schonung unter Vermeidung unnötigen Aufsehens und jeder nicht unumgänglichen Belästigung oder Störung der Betroffenen vorzunehmen. Die schriftliche Ausfertigung dieses Bescheides ist gemäß § 93 Abs.1 FinStrG…
…die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Gemäß § 94 Abs.1 FinStrG sind Hausdurchsuchungen mit möglichster Schonung unter Vermeidung unnötigen Aufsehens und jeder nicht unumgänglichen Belästigung oder Störung der Betroffenen vorzunehmen. Gemäß § 94 Abs.2 FinStrG ist dem Betroffenen vor Beginn der Durchsuchung Gelegenheit…
…zu entwesen, dass eine Gesundheitsgefährdung von Personen und eine Gefährdung von Sachen sowie eine unzumutbare Belästigung durch Geruch sowie Ausbreitung von Ungeziefer nicht mehr gegeben sein kann. Über die ordnungsgemäß durchgeführte Räumung und Reinigung ist der Behörde bis 10. 07.2007 eine entsprechende Räumungs- bzw…
…zu entwesen, dass eine Gesundheitsgefährdung von Personen und eine Gefährdung von Sachen sowie eine unzumutbare Belästigung durch Geruch sowie Ausbreitung von Ungeziefer nicht mehr gegeben sein kann. Über die ordnungsgemäß durchgeführte Räumung und Reinigung ist der Behörde bis 10. 07.2007 eine entsprechende Räumungs- bzw…
…zu entwesen, dass eine Gesundheitsgefährdung von Personen und eine Gefährdung von Sachen sowie eine unzumutbare Belästigung durch Geruch sowie Ausbreitung von Ungeziefer nicht mehr gegeben sein kann. Über die ordnungsgemäß durchgeführte Räumung und Reinigung ist der Behörde bis 10. 07.2007 eine entsprechende Räumungs- bzw…
…zu entwesen, dass eine Gesundheitsgefährdung von Personen und eine Gefährdung von Sachen sowie eine unzumutbare Belästigung durch Geruch sowie Ausbreitung von Ungeziefer nicht mehr gegeben sein kann. Über die ordnungsgemäß durchgeführte Räumung und Reinigung ist der Behörde bis 10. 07.2007 eine entsprechende Räumungs- bzw…
…zu entwesen, dass eine Gesundheitsgefährdung von Personen und eine Gefährdung von Sachen sowie eine unzumutbare Belästigung durch Geruch sowie Ausbreitung von Ungeziefer nicht mehr gegeben sein kann. Über die ordnungsgemäß durchgeführte Räumung und Reinigung ist der Behörde bis 10. 07.2007 eine entsprechende Räumungs- bzw…
…zu entwesen, dass eine Gesundheitsgefährdung von Personen und eine Gefährdung von Sachen sowie eine unzumutbare Belästigung durch Geruch sowie Ausbreitung von Ungeziefer nicht mehr gegeben sein kann. Über die ordnungsgemäß durchgeführte Räumung und Reinigung ist der Behörde bis 10. 07.2007 eine entsprechende Räumungs- bzw…
…sonstige Gebäude und Betriebsanlagen, die überwiegend den wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung dienen und keine das örtlich zumutbare Maß übersteigende Gefährdung oder Belästigung der Nachbarn oder eine übermäßige Belastung des Straßenverkehrs verursachen, errichtet werden dürfen. Auf den gegenständlichen Grundstücken befinden sich ein Wohnhaus…
…wobei diese Außenarbeiten tunlichst zu keiner unerträglichen Belästigung der Verkäufer führen dürfen. Mit Kaufvertrag vom 29.7.1999 wurde ein Teil diese Ankaufes, nämlich die Grdst Nr. 123 Baufl (begrünt) im Ausmaß von 257 m² Grdst Nr 234 Baufl (begrünt) im Ausmaß von 47 m²…
…Seminaren und für Psychotherapiezwecke sei nicht möglich gewesen, weil vom früheren Eigentümer ein Dachausbau durchgeführt wurde, mit welchem eine starke Belästigung der übrigen Miteigentümer verbunden war. Dieser Ausbau habe sich gegenüber dem ursprünglichen Plan um ein Jahr verzögert, die Fertigstellung sei erst im Herbst 2003…
…haben. § 94 Abs.1 FinStrG ordnet in diesem Zusammenhang an, dass Hausdurchsuchungen mit möglichster Schonung unter Vermeidung unnötigen Aufsehens und jeder nicht unumgänglichen Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen sind. Solche nicht unumgänglichen Belästigungen oder Störungen des Betroffenen sind der Aktenlage aber nicht zu entnehmen…
…dieser Ausnahmesituation die Beschlagnahme des gesamten Belegwesens zu protokollieren wäre. Da aber gemäß § 94 Abs.1 FinStrG eine Hausdurchsuchung mit möglichster Schonung unter Vermeidung jeder nicht unumgänglichen Belästigung oder Störung der Betroffenen vorzunehmen ist, wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Durchsuchung so anzulegen sein…