…0154 u. a.). Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung bzw. Beseitigung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Er dient vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten (VwGH 28.2.2007, 2006/16/0136; siehe auch: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I…
…liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten dient (Schwimann, ABGB3, Band 6, Rz 1 zu § 1380). Strittig oder…
…Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten dient (Heidinger in Schwimann, ABGB3, Rz 1 zu § 1380). Strittig bzw zweifelhaft ist ein Recht, wenn die Parteien uneinig…
…die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten dient (Schwimann, ABGB3, Band 6, Rz 1 zu §1380 in VwGH 28.02.2007…
…wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten dient (Schwimann, ABGB3, Band 6, Rz 1 zu §1380 in VwGH s.o.)…
…oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten dient (VwGH 28.2.2007, 2006/16/0136). Nach Wolff in Klang 2, VI 275, ist entscheidend…
…dürfte nicht bezweifelt werden. Verfahrensleitende Maßnahmen sollen die Vorbereitung der Entscheidungen, den Ablauf der Verfahren und die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten unter den bestmöglichen Bedingungen gewährleisten. Sie haben insbesondere das Ziel, den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens und die Beweiserhebung zu erleichtern sowie die Punkte zu bestimmen…
…liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten dient (Schwimann, ABGB³, Band 6, Rz 1 zu § 1380). Strittig oder…
…liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten dient (Schwimann, ABGB3, Band 6, Rz 1 zu § 1380). Strittig oder…
…VwGH 13.5.2004, 2004/16/0032). Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten dient (VwGH 28.2.2007, 2006/16/0136). Wesentlich ist daher die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung bzw. vorrangig die Bereinigung strittiger oder…
…vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der nicht nur der Beilegung sondern auch der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten dient (Schwimann, ABGB3, Band 6, Rz 1 zu § 1380). Strittig…
…die Parteien nachfolgenden außergerichtlichen Vergleich Unter allumfassender Beilegung der bestehenden Unstimmigkeiten durch die Parteien erklärt sich Int. bereit, ohne Präjudiz für den Rechtsstandpunkt des Herrn H. und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, an Herrn H. einen Betrag in Höhe von EUR 12.800,- brutto (in Worten…
…des wahrheitsgemäß geschilderten Sachverhaltes stütze sich lediglich auf Mutmaßungen und unbelegten Behauptungen über die größere Wahrscheinlichkeit von Abläufen im Wirtschaftsleben. Eine Befragung der beteiligten Personen habe in keiner Phase des Verfahrens stattgefunden. Es werde daher zur Belegung des Sachverhaltes um Einvernahme der Geschäftsführung der Erstkäuferin…
…dass von ihm bisher nicht bekannt gegeben worden sei, ob bzw. in welcher Höhe der Verlassenschaft nach JS (bzw. den Erben) aus den Rechtsstreitigkeiten beim Landesgericht für ZRS Wien Kosten erwachsen sind und wie hoch die im Abhandlungsverfahren vom Erbenmachthaber beanspruchten Kosten waren. Bis dato…
…wird vor allem an den Fall zu denken sein, dass eine Substanz in der handelsmäßigen Aufmachung zunächst zäh (z.B. durch Beimengung von Honig) und in dieser Form nicht, sondern erst nach Verdünnung oder Auflösung mit Wasser eingenommen wird. Im Anhang zur Verordnung (EG) Nr…
… 6 Abs 1 Z 8 lit g UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die ursprüngliche Rechnung (ER 450 vom 28.11.2000) der Zi*** Immobilien Treuhand GmbH wurde somit fälschlicherweise inklusive 20 % Umsatzsteuer ausgestellt. Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten mit der Zi*** Immobilien Treuhand GmbH muss die korrigierte…
…der wurde nicht immer ausgeschöpft. Es gab Stillhaltegeschäfte, die sich bei extremer Bewegung 2002 nach unten orientierten. Die Bewertungsmöglichkeit von Anlagen aller Art hat sich in den letzten acht Jahren sukzessive verschlechtert. 2006 hat man sich aus dem Markt zurückgezogen, weil man keine weiteren Risiken…
…Zweck der unwirksamen Bestimmung zu erreichen. Die den Vertragparteien aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Pflichten gehen auch auf deren Rechtsnachfolger unter Lebenden und von Todes wegen über. [Unterschriften der Firma Zimmerei-Baumeister Ze. GmbH sowie von H. T. unter Beifügung des Zusatzes F.D…
…Forderungsverzichtes wurde korrespondiert. Aus diesem Grund kann die Berufungswerberin der vorliegenden Stellungnahme lediglich den Schriftverkehr aus dieser zweiten Phase beilegen. Hiezu siehe Punkt 4. dieser Stellungnahme. In der Folge versuchte die Berufungswerberin den Betrag zu eruieren, der von ihren Kunden sofort einbringlich war, um die…
…Die von der Fa. L. auszuübende Tätigkeit wird wie folgt umschrieben (Punkte 1.1 bis 1.4): Förderung des Absatzes der Vertragsgegenstände durch Herstellung einer regen Geschäftsverbindung mit dem Kunden; Überwachung und Abwicklung der abgeschlossenen Geschäfte; Mitwirkung bei der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit dem Kunden…