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UFSG RV/0651-G/02Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld bei Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2003

…Steuerschuld für die gesamte Forderung in Höhe von S 1,023.000,00 unmaßgeblich. Bei Abfindungen für die Ausschlagung einer Erbschaft entsteht die Steuerschuld - wie bereits ausgeführt - gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 lit. f ErbStG im Zeitpunkt des Verzichts. Mit Abschluss des Vergleiches entstand…

UFSW RV/1001-W/06Verlängerung der Verjährung bei der Erbschaftsteuer durch telefonische Anfrage um Bekanntgabe der Vertretungskosten im Verlassenschaftsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2009

…dem Zeitpunkt des Verzichts oder der Ausschlagung, hier somit im Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Vergleiches. Der Vergleich wurde vom Bezirksgericht M mit Beschluss zu xAxxx/98 vom 29. Dezember 1999 pflegschaftsbehördlich und abhandlungsbehördlich genehmigt, wobei der Beschluss am 18. Februar 2000 rechtskräftig wurde. Die Erbschaftsteuerschuld…

UFSW RV/0657-W/04Nachträglicher Verzicht auf geltend gemachten Pflichtteilsanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2006

…was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird. Gemäß § 12 Abs. 1 Z.1 entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers jedoch…

UFSW RV/3082-W/11Entstehen der Steuerschuld im Falle einer Abfindung für den Verzicht auf ein Vermächtnis und Abzug weiterer Passiven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013

…000,-- verzichtet. Bei Abfindungen für die Ausschlagung eines Vermächtnisses (§ 2 Abs 2 Z 4 ErbStG) entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs 1 Z 1 lit f ErbStG mit dem Zeitpunkt des Verzichtes (VwGH 27.9.1990, Zl 89/16/0216). Die Erbschaftssteuerschuld entsteht also nicht…

UFSW RV/1501-W/03Bemessungsgrundlage bei Erbschaftskauf vor Erbserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

…ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen im Allgemeinen mit dem Tode des Erblassers. Nach lit. f leg. cit. entsteht in den Fällen des § 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG die Steuerschuld mit dem Zeitpunkt des Verzichtes oder der Ausschlagung. Für die Wertermittlung…

UFSS RV/0834-S/02Abfindung eines Pflichtteilsanspruches durch den Erben im Rahmen eines Vergleiches bzw. Anerkenntnisurteiles unter Einbeziehung von Zinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2005

…f entsteht somit in den Fällen des § 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG die Erbschaftssteuerschuld im Zeitpunkt der Erlassung des Anerkenntnisurteiles bzw. mit dem Zeitpunkt des Abschlusses des gerichtlichen Vergleiches. Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens sind dabei im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu…

UFSL RV/0842-L/05Abgeltung eines Pflichtteilsanspruches durch Einräumung einer bereits in einer Stiftungsurkunde vorgesehenen Begünstigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2007

…b ErbStG entsteht die Steuerschuld für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend (§ 18 ErbStG). Als Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichtteils ist jener anzunehmen, in dem der Pflichtteilsberechtigte nach außen…

UFSW RV/3818-W/021.) Ist für Zwecke der Erbschaftssteuer der gemeine Wert von GmbH-Anteilen nach dem Wiener Verfahren oder der Buchwert heranzuziehen? 2.) Sind Erbanfall und Erbteilungsübereinkommen 1 oder 2 Rechtsvorgänge? 3.) Berechnung des Absetzbetrages gemäß § 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…Erbin. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Erwerb durch Erbanfall mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Nach …

UFSW RV/0109-W/08Bei der Erbin ist nur jener Teil der Liegenschaft als Verbindlichkeit aus Pflichtteilsrechten abzugsfähig, welcher als Abfindung für den Pflichtteil hingegeben wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2011

…als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode des Erblassers. Für die…

UFSW RV/2416-W/07In einem Drittstaat gelegene Liegenschaften sind für Zwecke der Erbschaftsteuer mit dem Verkehrswert zu bewerten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2010Teil 1/2

…und beruht auf dem Bereicherungsprinzip. Danach entsteht die Erbschaftssteuerschuld jeweils in dem Zeitpunkt, zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist. Dementsprechend wird auch die Grundregel, dass die Steuerschuld beim Erwerb von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers entsteht, durch die Bestimmung des …

UFSS RV/0186-S/04Wertmäßiger Ansatz von Pflichtteil bei abweichender Zahlungsvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2004

…nur mit einem Teilbetrag von je € 7.267,-- geltend gemacht worden und der restliche in Höhe von je € 10.901,-- werde erst bei Eintritt der Bedingung geltend gemacht, findet daher im Verlassenschaftsakt keine Deckung. Im Zeitpunkt der Geltendmachung ist die Erbschaftssteuerschuld hinsichtlich des…

UFSI RV/0197-I/03Endbesteuerter Erbteil, Pflichtteilsergänzung laut Erbübereinkommen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2004

…b ErbStG entsteht die Steuerschuld für den Erwerb eines geltendgemachten Pflichtteilsanspruches mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Damit wird der Pflichtteilsanspruch steuerlich beachtet, sobald der Pflichtteilsberechtigte seinen Entschluss, den Pflichtteil zu verlangen, nach außen hin kundgetan bzw. erkennbar gemacht hat. Als Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichtteiles…

UFSW RV/3936-W/02Das Erbteilungsübereinkommen ist gegenüber dem Erbanfall ein eigener Rechtsvorgang (Börsenumsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer). Ist Börsenumsatzsteuer vom gemeinen Wert der GmbH-Anteile festzusetzen, wenn das Erbteilungsübereinkommen insgesamt als gemischte Schenkung beurteilt wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…der Verlassenschaft erlangt der Erbe nach Durchführung des gerichtlichen Verlassenschaftsverfahrens. Der Erbe übt sein Erbrecht auf Grund eines Berufungsgrundes durch die Abgabe der Erbserklärung (Erbantrittserklärung) aus. Die Erbserklärung (Erbantrittserklärung) ist auch die Drehscheibe für die Erbschaftssteuer: die Erbschaftssteuerschuld entsteht grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers (…

UFSW RV/3810-W/02Das Erbteilungsübereinkommen ist gegenüber dem Erbanfall ein eigener Rechtsvorgang (Schenkungssteuer, Börsenumsatzsteuer, Grunderwerbsteuer). Ist § 20 ErbStG konstitutiv, wenn eine Wertediskrepanz vorliegt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…der Verlassenschaft erlangt der Erbe nach Durchführung des gerichtlichen Verlassenschaftsverfahrens. Der Erbe übt sein Erbrecht auf Grund eines Berufungsgrundes durch die Abgabe der Erbserklärung (Erbantrittserklärung) aus. Die Erbserklärung (Erbantrittserklärung) ist auch die Drehscheibe für die Erbschaftssteuer: die Erbschaftssteuerschuld entsteht grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers (…

UFSW RV/3196-W/08Erbübereinkommen hat keine Auswirkung auf Besteuerung des Erwerbes durch Erbanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

…daher hinsichtlich eines Drittel des Nachlasses verwirklicht. Die Erbschaftssteuerschuld entsteht gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 ErbStG 1955 bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Die Erbschaftssteuer stellt als Stichtagssteuer auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (VwGH…

UFSW RV/3195-W/08Qualifizierte Ausschlagung der Erbschaft zugunsten einer Miterbin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

…90/16/0167). Die Erbschaftssteuerschuld entsteht gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 ErbStG 1955 bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Die Erbschaftssteuer stellt als Stichtagssteuer auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (VwGH vom 27.9.1995…

UFSW RV/1181-W/03Erwerb einer nachlassgegenständlichen Liegenschaft im Austausch gegen auf Grund eines Legates erworbener Nachlassgegenstände
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2005

…was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird. Gemäß § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers…

UFSW RV/1320-W/04Inanspruchnahme des Erben für die Erbschaftssteuer seines Rechtsvorgängers bei Abgabe einer bedingten Erbserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…ErbStG entsteht die Steuerschuld in den Fällen des § 2 Abs. 2 Z. 4 ErbStG mit dem Zeitpunkt des Verzichtes oder der Ausschlagung. Die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG ist dahingehend auszulegen, dass diese Vorschrift auch für Abfindungen ohne einen formellen Verzicht auf…

UFSG RV/0452-G/02Abfindung für geltend gemachten Pflichtteilsanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird. Nach § 12 Abs. 1 Z 1 lit b ErbStG entsteht die Steuerschuld für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches mit dem Zeitpunkt…

UFSG RV/0453-G/02Abfindung für geltend gemachten Pflichtteilsanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird. Nach § 12 Abs. 1 Z 1 lit b ErbStG entsteht die Steuerschuld für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches mit dem Zeitpunkt…