…Prozesshandlungen an die Abgabenbehörde herantritt. Wer trotz einer höchstgerichtlichen Entscheidung in einer Angelegenheit die Nichtigkeit des vom Höchstgericht bereits als rechtskonform befundenen Verwaltungsakts geltend macht, handelt offenbar in der Absicht eine Behörde mit einem sinnlosen Anbringen zu behelligen. Gerade der Normzweck des § 112a BAO gebietet…
…des angefochtenen Bescheides hat somit dahingehend zu erfolgen, dass diese konkreten Anbringen des Berufungswerbers, die ein Tätigwerden der Behörde erforderten, im Spruch anzuführen sind. Die Verhängung einer Mutwillensstrafe soll die Behörde vor Behelligung, die Partei aber vor Verschleppung der Sache schützen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², …
…von behelligenden Eingaben und damit die Vermeidung von sinn- und aussichtslosen Verfahren. Mutwillig nimmt die Behörde in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der…
…Entscheidungspflicht nachgekommen. Die Einbringung eines Devolutionsantrages in dieser seit über 2 Jahren rechtskräftig entschiedenen Sache, stellt daher eine Behelligung der Behörde dar. Es geht diesbezüglich somit keinesfalls um die Ausschöpfung von in der Rechtsordnung vorgesehenen Mitteln, sondern bei Gesamtbetrachtung der Verfahrenseinlassung des Bw. um ein…
…wird die Auffassung des Finanzamtes, dass im Fall der Bw in besonders massiver Weise die Tätigkeit der Abgabenbehörden allein aus Freude an der Behelligung von Behörden in Anspruch genommen wird, während die Eingaben als für jedermann sinn- und zwecklos erkennbar sind und ein berechtigtes Parteiinteresse…
…des angefochtenen Bescheides hat somit dahingehend zu erfolgen, dass diese konkreten Anbringen des Berufungswerbers, die ein Tätigwerden der Behörde erforderten, im Spruch anzuführen sind. Die Verhängung einer Mutwillensstrafe soll die Behörde vor Behelligung, die Partei aber vor Verschleppung der Sache schützen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², …
…in Anspruch, der sich im Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit des Anbringens an die Behörde wende, sowie der aus Freude an der Behelligung der Behörde handle (ua VwGH 15.12.1995, 95/21/0046). Insbesondere sei ein Rechtsmittel dann mutwillig, wenn…
…112 BAO), nicht um die Ahndung eines Verwaltungsdeliktes, sondern um ein Mittel zur Sicherung einer befriedigenden, würdigen und rationellen Handhabung des Verwaltungsverfahrens. Die Verhängung einer Mutwillensstrafe soll die Behörde vor Behelligung, die Partei aber vor Verschleppung der Sache schützen (vgl. z. B. das zu dem…
…112 BAO), nicht um die Ahndung eines Verwaltungsdeliktes, sondern um ein Mittel zur Sicherung einer befriedigenden, würdigen und rationellen Handhabung des Verwaltungsverfahrens. Die Verhängung einer Mutwillensstrafe soll die Behörde vor Behelligung, die Partei aber vor Verschleppung der Sache schützen (vgl. z. B. das zu dem…
…112 BAO), nicht um die Ahndung eines Verwaltungsdeliktes, sondern um ein Mittel zur Sicherung einer befriedigenden, würdigen und rationellen Handhabung des Verwaltungsverfahrens. Die Verhängung einer Mutwillensstrafe soll die Behörde vor Behelligung, die Partei aber vor Verschleppung der Sache schützen (vgl. z. B. das zu dem…
…wobei das Finanzamt auch auf die Vorgeschichte hinwies. Weiters verwies das Finanzamt auf eine nunmehr zwölf Jahre andauernde Behelligung der Abgabenbehörden mit offenbar mutwilligen und aussichtslosen Anbringen, beurteilt auch das im Spruch angeführte Anbringen als offenbar mutwillig und aussichtslos und sieht in diesem speziellen Einzelfall…
…wobei das Finanzamt auch auf die Vorgeschichte hinwies. Weiters verwies das Finanzamt auf eine nunmehr zwölf Jahre andauernde Behelligung der Abgabenbehörden mit offenbar mutwilligen und aussichtslosen Anbringen, beurteilt auch das im Spruch angeführte Anbringen als offenbar mutwillig und aussichtslos und sieht in diesem speziellen Einzelfall…
…weshalb inhaltlich das Anbringen vom 31.3.2010 ins Leere geht. Letztlich verweist das Finanzamt auf eine nunmehr zwölf Jahre andauernde Behelligung der Abgabenbehörden mit offenbar mutwilligen und aussichtslosen Anbringen, beurteilt auch das im Spruch angeführte Anbringen als offenbar mutwillig und aussichtslos und sieht in…
…04.2007, RD/0072-W/06). Diese Entscheidungslinie erschien in casu geboten, weil dem Dw eine besondere Neigung zur Behelligung von Behörden nicht abgesprochen werden kann und auch seine Lebens- und Geschäftspartnerin ihn in seinen Anliegen unterstütze. So haben beide verschieden Anträge erfunden, weil sie…
…Behörde vor Behelligung schützen (VwGH 15.12.1995, 95/21/0046). Mutwillig nimmt die Behörde in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein, der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde…
…den angestrebten Erfolg zu erreichen, hätte erkennen müssen. Es muss also nicht nur die Absicht, die Behörde zu behelligen und das Bewusstsein der Zwecklosigkeit des Rechtsmittels gegeben sein, sondern es muss auch die Aussichtslosigkeit des Handelns offenbar, also für jedermann, das heißt für jede auch…
…Vorbescheiden angeführten Begründung abgewiesen worden. Seit Juni 2006 seien insgesamt mehr als dreißig derartige Ansuchen eingebracht worden! Es müssten nicht nur die Absicht, die Behörde zu behelligen, und das Bewusstsein der Zwecklosigkeit eines Rechtsmittels gegeben sein, sondern es müsse auch die Aussichtslosigkeit des Handelns offenbar…
…Antrag auf Neufestsetzung nämlich gerade dann einzubringen, wenn er selbst einen Wiederaufnahmsantrag wegen Fristablaufs als nicht mehr zulässig ansieht. Ein solches Verhalten ist unter den Begriffen Mutwilligkeit und Behelligung nicht mehr zu subsumieren, sondern geht weit darüber hinaus. Es zeigt aber auch die Gefahr auf…
…EStG 1988 sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. Gemäß § 2 Abs…
…hat. Im Hinblick auf die Freude der Bw an der Behelligung der Abgabenbehörden sowie das Führen von sinn- und zwecklosen Abgabenverfahren und Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof ist für die Bw bei der Schätzung des Privatanteils ein im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen wesentlich höherer Prozentsatz anzusetzen. Im…