…bei verminderten Festsetzungen kassenmäßig ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Mit dem Abrechnungsbescheid ist über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte schlechthin zu entscheiden. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten, die einem Bestimmtheitsgebot unterliegen. Der Abgabepflichtige hat…
…darüber nicht abgesprochen wurde - im Abrechnungsverfahren nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.7.1999, 99/16/0115) die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten trifft. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 27. Juni 2007
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr betreffend Haftung gemäß § 9 iVm. § 80 BAO vom 22. April 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart |…
liegen, wenn dieser bei Vertragsabschluss damit rechnen muss, durch diese Zession die liquiden Mittel zur Berichtigung anderer Schulden als der Bankschulden, insbesondere der Abgabenschulden der Gesellschaft, zu entziehen. Der Abschluss eines Zessionsvertrages ist dem Vertreter der Körperschaft als Pflichtverletzung daher schon dann vorzuwerfen, wenn er…
…Begünstigungen, zu denen auch die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen zu zählen ist, der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit insofern in den Hintergrund tritt, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jedweden Zweifels die Umstände darzulegen, die…
…ob eine persönliche Unbilligkeit vorliegt. Hierbei ist jedoch noch keine Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun…
…am Begünstigungswerber, unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne. Dem Antragsteller falle die Behauptungslast und diesbezügliche Konkretisierungspflicht (erhöhte Mitwirkungspflicht) zu. Er habe alle maßgeblichen Umstände überzeugend darzulegen (VwGH 28.2.2000, 99/17/0416;…
…trifft die Partei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.7.1999, 99/16/0115) die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Dem Vorbringen des Bw, dass die Verbuchung der Nachforderung in Höhe von € 84.347,73 auf…
…Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne. Der Antragstellerin falle die Behauptungslast und diesbezügliche Konkretisierungspflicht in Form einer erhöhten Mitwirkungspflicht zu. Sie habe alle maßgeblichen Umstände überzeugend darzulegen. Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung…
…abgeschlossen worden wären und deren Verbuchung weit außerhalb der Fünfjahresfrist gemäß § 216 BAO erfolgt wäre, wäre eine Abrechnung nicht mehr zulässig. Desweiteren würden im Abrechnungsverfahren den Antragsteller die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten, die einem Bestimmtheitsgebot unterlägen, treffen…
…den Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung entschieden werde. Dabei treffe die Partei die Behauptungslast bezüglich der strittigen Verrechnungsvorgänge (VwGH 21.3.1995, 95/14/0008). Da der gegenständliche Antrag jedoch nicht die Richtigkeit der kassenmäßigen Gebarung, sondern vielmehr die…
…ihnen zutrifft. Wenn es um abgabenrechtliche Begünstigungen wie zB Befreiungen geht, tritt aber der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Partei hier eine besondere Behauptungslast obliegt (VwGH 22.10.1992, 91/16/0103). Es liegt daher an der Partei…
…in Anspruch nehmende Abgabepflichtige habe also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne. Dem Antragsteller falle die Behauptungslast und diesbezügliche Konkretisierungspflicht (erhöhte Mitwirkungspflicht) zu. Er habe alle maßgeblichen Umstände überzeugend darzulegen…
…ob die Bescheide in der kassenmäßigen Gebarung ihren Ausdruck gefunden hätten. Im Abrechnungsverfahren treffe die Partei die Behauptungslast und Konkretisierungspflicht hinsichtlich der fraglichen und strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten . Im gegenständlichen Antrag werde offenbar nur eine Mitteilung über Buchungsvorgänge für den Zeitraum 19. Mai bis 9…
…alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Ein Abrechnungsbescheid dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte, wobei die Behauptungslast und die Verpflichtung zur Konkretisierung hinsichtlich der strittigen Gebarungsvorgänge im Abrechnungsverfahren den Abgabepflichtigen trifft. Nach § 216 in Verbindung mit …
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.3.1995, 95/14/0008), dass die Partei im Abrechnungsverfahren die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten trifft, die einem Bestimmtheitsgebot unterliegen. Mit Abrechnungsbescheid ist über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der…
…Erkenntnis vom 27.1.2000, 99/16/0050)obliegt bei Begünstigungs- und Befreiungstatbeständen (was auch für den Erstattungstatbestand gemäß § 33 ErbStG zu gelten hat) der Partei eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die angestrebte…
…Erkenntnis vom 27.1.2000, 99/16/0050)obliegt bei Begünstigungs- und Befreiungstatbeständen (was auch für den Erstattungstatbestand gemäß § 33 ErbStG zu gelten hat) der Partei eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die angestrebte…
…hätte sich damit zu beschäftigen, ob die Bescheide in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden hätten. Im Abrechnungsverfahren treffe die Partei weiters die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der fraglichen und strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Die Berufung wäre abzuweisen gewesen, da keine weiteren Ausführungen…
…Festsetzung der Anspruchszinsen 2001 bis 2003 rechtmäßig erfolgt ist und eine dementsprechende Zahlungsverpflichtung vorliegt. Zu den übrigen Buchungsvorgängen wurden weder im Antrag, noch in der Berufung Ausführungen gemacht. Im Hinblick darauf, dass im Abrechnungsverfahren die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht trifft (vgl. Ritz, BAO4, …