Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MH, AM und MS, S,K, vertreten durch GP, Steuerberater, L,K, vom 27. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 13. September 2004 betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre…
…versehen sein, der die Erledigung genehmigt hat... Ritz BAO-Handbuch3 § 96 Rz. 2 führt hiezu aus: ,Fehlt die Behördenbezeichnung (und ergeben sich auch keine weiteren Anhaltspunkte dafür, von welcher Behörde die Erledigung ausgeht), so liegt keine amtliche Erledigung vor (VwGH 29.1.1991, 90/14…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt R., vom 2. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes A. vom 28. Dezember 2006, Zl. 123, betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt R., vom 2. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes A. vom 2. Jänner 2007, Zl. 123, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Zollamt A. als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 12. September 1997, GZ. 100/33466/97, betreffend Eingangsabgaben 1996, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…Anführung einer nicht existenten Behörde ist dem Fehlen einer Behördenbezeichnung gleichzuhalten. Da für die Bescheidqualität die Bezeichnung der Behörde unverzichtbar ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 93 Tz. 22), kommt dem gegenständlichen als "Haftungsbescheid" bezeichneten Schriftstück, welches als Behördenbezeichnung das zum Zeitpunkt der Erlassung nicht existente …
Der beim Finanzamt C tätige Betriebsprüfer, der die Außenprüfung durchgeführt hatte, erstellte den mit 6. November 2009 datierten Außenprüfungsbericht mit dem Finanzamt A als Behördenbezeichnung. Der Teamleiter dieses Betriebsprüfers ist Herr S. Ein verwaltungsinterner Organisationserlass soll die Approbationsbefugnis für Bescheide, die nach einer in sogenannter…
…Der beim Finanzamt C tätige Betriebsprüfer, der die Außenprüfung durchgeführt hatte, erstellte den mit 6. November 2009 datierten Außenprüfungsbericht mit dem Finanzamt A als Behördenbezeichnung. Der Teamleiter dieses Betriebsprüfers ist Herr S. Ein verwaltungsinterner Organisationserlass soll die Approbationsbefugnis für Bescheide, die nach einer in sogenannter…
…nicht existenten Behörde ist dem Fehlen einer Behördenbezeichnung gleichzuhalten. Da für die Bescheidqualität die Bezeichnung der Behörde unverzichtbar ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar4, § 93 Tz. 22), kommt dem gegenständlichen als "Haftungs- und Zahlungsbescheid ..." bezeichneten Schriftstück, welches als Behördenbezeichnung das zum Zeitpunkt der Erlassung nicht mehr…
…der 2. Geschäftsherrin & Atyp.St.Ges. die Steuernummer 2neu zuordnete. Der mit 12. November 2009 datierte Außenprüfungsbericht wurde mit dem Finanzamt A als Behördenbezeichnung erstellt. Hinsichtlich des gegenüber den Anlegern behaupteten Unternehmensgegenstandes der 2. Geschäftsherrin - insbesondere Entwicklung eines Produktbezeichnung2 - wird im Bericht dargestellt, dass dies…
…nachdem auf der behördlichen Erledigung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20. August 2009 die Behördenbezeichnung fehlte und der Erledigung daher kein Bescheidcharakter zukam. Mit Bescheid vom 13. November 2009 wies das Finanzamt Wien 1/23 den Antrag auf Festsetzung der Kammerumlage I mit €…
…an den Spruchsenat IV beim Finanzamt Graz-Stadt eine Stellungnahme und legte die bezughabenden Akten vor. In weiterer Folge erfolgte - siehe die Behördenbezeichnung im Anschreiben - die Vorladung des Beschuldigten zur mündlichen Verhandlung durch den Spruchsenat IV beim Finanzamt Graz-Stadt. Nach der in den Akten…
…221 ZK, Bescheid gem. § 29a TabStG, Zahlungsbestätigung". Der Vordruck mit der Geschäftszahl 124 enthält die Abgabenberechnung für den oben genannten PKW. In diesem Vordruck Za19 lautet die Behördenbezeichnung: "Zollamt Feldkirch, Finanzstrafbehörde I. Instanz, A-6800 Feldkirch, Reichsstr. 151". Feld 1 ("Anmelder/Zollschuldner/Einzahler/Abgabenschuldner gem…
…Farbe der händische Vermerk "342/7931, 17. Mai 2004, Rechtsmittelantrag" und die Behördenbezeichnung "Unabhängiger Finanzsenat c/o FA S.V." angebracht. Das Finanzamt legte den Strafakt mitsamt der CD dem Unabhängigen Finanzsenat vor. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG gelten für Anbringen…
…wirkungslos. Der Berufungswerber hat seine Eingabe eindeutig als Berufung bezeichnet. Für den Referenten beim Unabhängigen Finanzsenat besteht daher trotz unklarer Behördenbezeichnungen kein Zweifel daran, dass es sich bei dem eingebrachten Schriftsatz um das Rechtsmittel der Berufung und nicht dem Rechtsbehelf eines Vorlageantrages im Sinne des …
…angefochtene (Zurückweisungs-)Bescheid vom 15. November 2012 als rechtmäßig. An dieser entscheidungserheblichen Tatsache der (objektiven) Fristversäumnis vermag auch der Umstand, dass der Bf. möglicherweise bei dem Erhalt der sowohl was die Form (Behördenbezeichnung, Bezeichnung) als auch den Inhalt (Spruch, Begründung, Rechtsbelehrung) angeht eindeutig nicht dem…
…ohnedies etwas anderes erklären wollte, mag dies im vorliegenden Fall betreffend das erklärte Vertretungsverhältnis auch nicht zutreffend sein. Gestützt wird diese Annahme auch dadurch, dass die Fehlernachricht weder eine Behördenbezeichnung noch eine (elektronische) Fertigung beinhaltet. Es steht damit nicht einmal fest, welcher Zollbehörde eine derartige…
…bzw. auch die Reihenfolge, in der die dort Genannten in den Senat einzutreten haben, angeführt. Die (formelle) Behördenbezeichnung des mit Berufung angefochtenen Straferkenntnisses vom 18. September 2008 lautet auf "Spruchsenat beim Zollamt Linz Wels als Organ des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde I. Instanz", ohne…
…des berufsmäßigen Parteienvertreters bedeutet, wenn dieser einen Schriftsatz unterfertigt, ohne ihn zu lesen, und dadurch - allenfalls auf weisungswidriges Verhalten des Kanzleipersonals zurückzuführende - Mängel des Schriftsatzes, etwa die unrichtige Behördenbezeichnung, unbemerkt bleiben (VwGH vom 21.6.2007, 2007/15/0118, vom 8.10.1990, 90115/0134…
…zu qualifizierendes Verschulden des berufsmäßigen Parteienvertreters bedeutet, wenn dieser einen Schriftsatz unterfertigt, ohne ihn zu lesen, und dadurch - allenfalls auf weisungswidriges Verhalten des Kanzleipersonals zurückzuführende - Mängel des Schriftsatzes, etwa die unrichtige Behördenbezeichnung, unbemerkt bleiben (vgl. Beschlüsse des VwGH 18.03.1988, 88/18/0059, 0060…