…Wohnsitz des Bw., seiner Gattin und seines Kindes im Ausland, wo der Bw. nichtselbständig tätig war. Der Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag setzt sowohl die unbeschränkte Steuerpflicht des Bw. als auch jene des anspruchsvermittelnden Ehepartners voraus. Die unbeschränkte Steuerpflicht muss darüber hinaus mehr als sechs Monate…
…die Verfügungsmacht über Räumlichkeiten besteht, die zum Wohnen geeignet sind. Bleibt eine Wohnung während des Auslandsaufenthaltes vollständig eingerichtet, wird sie unbewohnt zurückgelassen und auch nicht vermietet, ist davon auszugehen, dass der inländische Wohnsitz beibehalten worden ist. Unstrittig ist, dass der Bw. in Österreich über eine…
…cirka vier Wochen (in zwei von drei Jahren) bzw. von zwei Monaten (in einem Jahr) als ausreichend für das Vorliegen eines Wohnsitzes angesehen. In der Judikatur des UFS wird eine tatsächliche Mindestnutzung von zwei bis drei Monate für eine Wohnsitzbegründung verlangt (UFS 27. 6. 2008…
…ausgeschöpft wurde (was er bisher nicht ist). Der Zuschlag ist umso weniger gerechtfertigt, als mein vor 8 Monaten eingereichter Antrag auf Quellensteuererstattung für das Jahr 2011 mit dem Hinweis des noch fehlenden Nachweises der unbeschränkten Steuerpflicht in der Schweiz nicht bearbeitet wird und mir dementsprechend…
…im Rahmen der freien Beweiswürdigung nicht als Aufgabe des inländischen Wohnsitzes gewertet werden, zumal der Bw. trotz Nutzung der Wohnung durch seinen Sohn damit weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht dauerhaft jegliche Verfügungsmöglichkeiten über diese Wohnung verloren hat (vgl. auch EAS-Auskunft des BMF…
…wahrscheinlicher als jene die im Berufungsschreiben betreffend dieses Jahr aufscheint. Damit lag im berufungsgegenständlichen Zeitraum keine untergeordnete Nutzung der inländischen Wohnung des Bw. iSd Zweitwohnsitzverordnung, BGBl II Nr. 528/2003 vor. Da sohin die Voraussetzungen laut Zweitwohnsitzverordnung, die die Annahme eines Wohnsitzes im Sinne des…
…in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen. Eine berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt nur dann vor…
…länger als sechs Monate dauert. In diesem Fall erstreckt sich die Abgabepflicht auch auf die ersten sechs Monate. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist der Berufungswerber im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, denn er verfügte ab 22. August 2005 im Inland über einen Wohnsitz im Sinne des…
…nächstgelegenen Wohnsitz und dem Arbeitsort zu berücksichtigen (vgl. VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). Da die Entfernung zwischen dem Zweitwohnsitz und der Arbeitsstätte, beide in Linz gelegen, weniger als 20 Kilometer beträgt, besteht kein Anspruch auf einen Pauschbetrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 6…
…Begriffsbestimmungen des "Wohnsitzes" als auch des "Hauptwohnsitzes". Ein Wohnsitz eines Menschen ist an einer Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben (§ 1 Abs. 6 Meldegesetz…
…Im Ergebnis könne aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes als erwiesen angenommen werden, dass der Berufungswerber an der Adresse "Gde, Str" einen inländischen Wohnsitz habe, den er täglich bzw. nahezu täglich benütze, während es sich bei dem Vorbringen, dass er sich vor der Übersiedlung nach Österreich von…
…ist (zB bei unterjähriger Begründung bzw. Auflösung der Ehe oder Lebensgemeinschaft). Dass die dem § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 zu Grunde liegende Jahresbetrachtung gemeinschaftsrechtlich unzulässig wäre, ist nicht zu ersehen, wenn zudem bei einer weniger als sechs Monate im Kalenderjahr dauernden Gebietsansässigkeit eines…
…dass das Dienstverhältnis erst wenige Monate vor dem Tod des Herrn B. beendet worden sei und dass dieser nach seinem Ausscheiden als Dienstnehmer bei der N als Konsulent für diese praktisch im selben Umfang wie zuvor weiterhin tätig gewesen sei. Dem Schreiben angeschlossen wurde ein…
…Umzugskosten zur Gänze, da der bisherige Wohnsitz nicht aufgegeben worden sei. Die Kosten der doppelten Haushaltsführung berücksichtigte es für einen Zeitraum von 6 Monaten. Diese Zeitspanne sei erfahrungsgemäß ausreichend, um eine endgültige Wohnsitzverlegung vorzunehmen. Die Berufungswerberin legte Berufung ein und führte begründend aus, eine Wohnsitzverlegung…
…Entsendung von nicht mehr als 3 Monaten (jahresübergreifend für sachlich zusammenhängende Tätigkeiten) spricht aus Vereinfachungsgründen eine widerlegbare Anscheinsvermutung dafür, dass das aufnehmende Unternehmen mangels Einbindung des Arbeitnehmers nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen ist (s. sinngemäß BMF 14.9.2006, Zl. IV B 6 - S 1300…
…ist strittig, ob es im Jahr 2007 einen Anknüpfungspunkt für die österreichische Besteuerung gab. Geht man den Ziffern bzw. litterae des Art. 4 DBA CH folgend vor, so ist zunächst festzustellen dass der Berufungswerber im Streitjahr einen inländischen Wohnsitz hatte (Z 1 lit. a), nämlich…
…der Rechtsbeständigkeit überwog und dass die steuerlichen Auswirkungen nicht als bloß geringfügig angesehen werden konnten. Im neuen Sachbescheid, auf den der Wiederaufnahmebescheid verweist, wird in der Begründung ausgeführt, Ermittlungen hätten ergeben, dass der Berufungswerber nach wie vor an der inländischen Adresse in N ansässig sei…
…Begriffsbestimmungen des "Wohnsitzes" als auch des "Hauptwohnsitzes". Ein Wohnsitz eines Menschen ist an einer Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben (§ 1 Abs. 6 Meldegesetz…
…3.2004: Um 8:00 steht der "Sunny" vor der Wohnung, der "Primera" steht in der TG. In den Monaten 5,6,9/2002 erhielt der Berufungswerber mehr 30%ige Zuschläge für Nachtarbeit ausbezahlt als in den vergleichbaren Monaten des Jahres 2003 (BI.:119-139…
…Die Umlage betrifft unterschiedslos inländische und ausländische Unternehmen. Es kommt daher zu keiner als Diskriminierung aufzufassenden Blockierung grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeiten. Ebensowenig kann von einer Inländerdiskriminierung gesprochen werden. Eine Diskriminierung iS von Art. 43 EG liegt nicht vor. (3) Beschränkungsverbot: a. Die Reichweite des möglichen Beschränkungsverbotes ist…