…Abs. 4 KStG 1988 knüpft insoweit an die Regelungen über Beginn und Ende der unbeschränkten Steuerpflicht in § 4 KStG 1988 Gemäß § 4 Abs. 2 KStG sind Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG (zu denen auch die Bw. zählt) bis zu jenem Zeitpunkt steuerpflichtig…
…Beginn und Ende der Steuerpflicht, Seite 225). Demzufolge erfüllen derartige - der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegenden - Gesellschaften den Tatbestand des § 24 Abs 4 KStG 1988. Auf den Umstand, dass keine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet werden, stellt die Bestimmung nicht ab; vielmehr wurde eine von der Verwirklichung der Körperschaftsteuertatbestände…
…umfasst. Ebenso sei zu diesem Zeitpunkt für die Bw. die unbeschränkte Steuerpflicht entstanden; die unbeschränkte Steuerpflicht einer Gesellschaft beginne sobald die Rechtsgrundlage - wie der Gesellschaftsvertrag - festgestellt sei und die Gesellschaft erstmals nach außen in Erscheinung trete. Die Eröffnung des Bankkontos sei für das Erscheinen nach…
…Während der Bw. in seiner Berufung ausführt, er sei bis 25.08.2003 in Y ansässig gewesen und erst zu diesem Zeitpunkt nach Wien übersiedelt, wo er bei den VBW beschäftigt gewesen sei, nimmt das Finanzamt bereits mit Beginn seiner Tätigkeit die unbeschränkte Steuerpflicht auf…
…gemäß § 24 Abs. 4 Z 4 KStG 1988 anzurechnen ist. Die Mindeststeuer zur Körperschaftsteuer wird somit erstmals in dem Kalenderjahr fällig, in dem unbeschränkte Steuerpflicht besteht und zwar auch dann, wenn das abweichende Wirtschaftsjahr erst im nächsten Kalenderjahr endet (vgl. auch Achatz/Kirchmayr, KStG-Kommentar…
…somit Artikel 39 und Artikel 18 EG- Vertrages vom Unabhängigen Finanzsenat zu beachten, auch wenn sich weder der Berufungswerber noch die Parteienvertreterin darauf berief. Es war daher zu prüfen, ob § 33 Abs. 4 Z 10 EStG hinsichtlich des Tatbestandsmerkmales "von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten" gegen…
…der unbeschränkten Steuerpflicht und jene, die während der beschränkten Steuerpflicht bezogen wurden, getrennt zu veranlagen. Insoweit würden im Kalenderjahr 2004 zwei Veranlagungszeiträume bestehen (vgl. Quantschnigg, EStG, Wien 1993 zu § 39 RZ 2). 4. DBA-Diskriminierungsverbot Nach Art 23 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und…
…gelegentlich im Inland auf Besuch bei Freunden ist und behördliche oder wirtschaftliche Angelegenheiten abschießend zu erledigen hat. Der Bw unterlag daher, nicht wie vom Finanzamt angenommen, das ganze Jahr 2007 sondern nur bis Ende Oktober 2007 im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht. 9) Die vom Bw…
…ist und nicht in Erledigung eines darauf gerichteten Antrages, denn der Bw hat für 1998 keine Einkommensteuererklärung - welche als Antrag auf Veranlagung aufzufassen wäre - eingereicht. (Im übrigen ist auch kein Antrag des Bw iSd § 1 Abs 4 EStG 1988 auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger aktenkundig…
…dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe in Verbindung mit dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Baufirma., in der Folge mit Bw. bezeichnet, hat am 1.6.2004 eine Körperschaftsteuererklärung für 2002 als unbeschränkt Steuerpflichtiger eingereicht und die…
…bis Ende August 2007 erzielten Einkünfte in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG unterlägen, weil die Schweiz als Ansässigkeitsstaat anzusehen gewesen sei und der Bw. in Österreich keinen Wohnsitz im Sinne der BAO gehabt habe. Die Frage, ob eine Person in Österreich unbeschränkt…
…1988 endet die unbeschränkte Steuerpflicht grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem die Rechtspersönlichkeit untergeht, jedenfalls aber erst in dem Zeitpunkt, in dem das gesamte Vermögen auf andere übergegangen ist (sog. Vollbeendigung). Die Steuerpflicht endet bei einer Kapitalgesellschaft nicht bereits mit Verhängung des Konkurses und der…
…die unbeschränkte Steuerpflicht einer Körperschaft. Die Regelung geht somit, wie jene über den Beginn der persönlichen Steuerpflicht, über die zivilrechtliche Beurteilung hinaus. Zivilrechtlich bewirkt die Konkurseröffnung zwar nach § 84 Abs. 1 Z 4 GmbHG die Auflösung der Gesellschaft, nicht hingegen das Ende ihrer Rechtspersönlichkeit und…
…und er somit der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 2 EStG unterliegt und Österreich gemäß Art 15 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit hat, wobei die in der Schweiz entrichtete Einkommenssteuer angerechnet wird." Im Vorlageantrag vom 5. August 2008 brachte der…
…angefochtene bleibt unverändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe bzw. den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. ist deutscher Staatsbürger und in Deutschland als Einzelunternehmer für Industrievertretungen unbeschränkt steuerpflichtig…
…tatsächlich zur unbeschränkten Steuerpflicht bis 22.8.2008 geführt. Bei den Abrechnungen der einzelnen Opernhäuser wurde dies auch berücksichtigt und sein Einkommen nach dem Tarif besteuert. In der Spielsaison 2007/2008 hatte der Bw. ein sog. Festengagement am Theater B. Dieser Vertrag lief Ende Juli…
…Die Gattin habe im Jahr 1999 in Wien eine Wohnung gekauft. Dass der Bw. ausländischer Staatsbürger sei und in früheren Jahren im Ausland gearbeitet habe spreche nicht gegen eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich. Der Bw. habe in Österreich bereits im Jahr 1986 seinen Wohnsitz vor…
…ausländische Pensionskasse kann, wenn sie eine der in den verschiedenen Tatbeständen des § 5 KStG angeführten Tätigkeiten entfaltet und alle darin genannten Kriterien für die Begünstigung erfüllt, wegen ihrer fehlenden unbeschränkten Steuerpflicht oder auch nur wegen ihres fehlenden inländischen Sitzes nicht befreit werden. Sie unterliegt mit…
…KStG 1988. Der Umstand, dass von der Bw. bis dato kein Geschäftsbetrieb aufgenommen wurde, vermag zu keiner anderen Beurteilung zu führen. Nach der oben dargestellten Rechtslage beginnt die unbeschränkte Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft, wenn die Rechtsgrundlage, wie Satzung oder Gesellschaftsvertrag, festgestellt wird und die Gesellschaft erstmalig…
…den obbezeichneten Gründen an, dass der Bw. das von ihm erworbene Gebäude im Hinblick auf die laufende und zukünftige Nutzung renoviert und bei seinen immer wiederkehrenden Aufenthalten darin auch gewohnt hat. Demzufolge ist vom Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich auszugehen. 4. Zufluss von Zinsen…