RIS AI
11 764 Treffer187 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1535-W/12Beginn der Verjährung eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides, wenn der Grundlagenbescheid vorläufig, aber mangels Zustellfiktion nicht rechtswirksam ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2013

…als Gesellschafter der GesnbR führe und keinesfalls ein Instrument zur Erlangung von Verlustzuweisungen darstelle. Mit Eingabe vom 27. Juni 2013 hat der Bw. seinen Antrag auf mündliche Berufungsverhandlung zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO beginnt die Verjährung in…

UFSG RV/0904-G/09Beginn der Verjährung bei vorläufigen Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010

…209 Abs. 1 BAO). Die Ausnahmeregelungen für den Beginn der Verjährungsfrist seien jedoch in den Fällen des § 200 BAO nicht anzuwenden - so die weiteren Berufungsausführungen - , wenn ein vorläufiger Bescheid erlassen worden wäre, obwohl keine Ungewissheit bestehe bzw. wenn der Bescheid überhaupt nicht erkennen lasse, von…

UFSS RV/0567-S/08Beginn der Verjährung bei unbegründeten vorläufigen Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2008

…209 Abs. 1 BAO). Die Ausnahmeregelungen für den Beginn der Verjährung in den Fällen des § 200 BAO sind nicht anzuwenden, wenn ein vorläufiger Bescheid erlassen wurde, obwohl keine Ungewissheit bestand. Das gilt im Größenschluss umso mehr, wenn der Bescheid überhaupt nicht erkennen lässt, von welcher…

UFSW RV/3822-W/02Beginn der Verjährung bei einem umsatzabhängigen Mietzins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2005

…der den vorläufigen zum endgültigen Bescheid erklärt. Wurde eine Rechtsgebühr durch vorläufigen Abgabenbescheid gemäß § 200 Abs. 1 BAO festgesetzt, obwohl eine Ungewissheit iS dieser Gesetzesstelle nicht vorlag, so findet die Vorschrift des § 208 Abs. 1 lit. d BAO über den späteren Beginn der Verjährungsfrist aber…

UFSS RV/0086-S/02Beginn der Verjährung bei nicht ordnungsgemäßer Anzeige einer Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2004

…beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Die Zuweisung des Aktes zur Betriebsprüfung am 13.1.1993 stellt keine Unterbrechungshandlung im Sinne des § 209 Abs 1 BAO dar, weil sie keine nach außen erkennbare Amtshandlung darstellt. Das Recht zur Feststetzung der Schenkungssteuer ist daher mit Ablauf…

UFSS RV/0085-S/02Beginn der Verjährung bei nicht ordnungsgemäßer Anzeige einer Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2004

…beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Die Zuweisung des Aktes zur Betriebsprüfung am 13.1.1993 stellt keine Unterbrechungshandlung im Sinne des § 209 Abs 1 BAO dar, weil sie keine nach außen erkennbare Amtshandlung darstellt. Das Recht zur Feststetzung der Schenkungssteuer ist daher mit Ablauf…

UFSS RV/0084-S/02Beginn der Verjährung bei nicht ordnungsgemäßer Anzeige einer Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2004

…beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Die Zuweisung des Aktes zur Betriebsprüfung am 13.1.1993 stellt keine Unterbrechungshandlung im Sinne des § 209 Abs 1 BAO dar, weil sie keine nach außen erkennbare Amtshandlung darstellt. Das Recht zur Feststetzung der Schenkungssteuer ist daher mit Ablauf…

UFSI RV/0810-I/10Beginn der Verjährungsfrist - Auslegung des Begriffs "Fälle des § 200" im Sinne des § 208 Abs. 1 lit d BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2012

…beginnt in den Fällen des § 200 die Verjährung mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. 2.) Die Abgabenbehörde kann die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabenpflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der…

UFSG RV/0736-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl. I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2005

…BGBl I 124/2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Durch das AbgÄG 2003 wurde…

UFSG RV/0833-G/02Beginn der Verjährungsfrist betr. Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…Gemäß § 207 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre. Nach § 208 Abs. 1 lit. a BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 207 Abs. 2 BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht im § 208…

UFSG RV/0830-G/02Beginn der Verjährungsfrist betr. Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…Gemäß § 207 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre. Nach § 208 Abs. 1 lit. a BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 207 Abs. 2 BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht im § 208…

UFSG RV/0797-G/02Beginn der Verjährungsfrist, neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…2003). Die Verjährung wird gemäß § 209 Abs. 1 BAO durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabenpflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu…

UFSG RV/0733-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…BGBl I 124/2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Durch das AbgÄG 2003 wurde…

UFSG RV/0949-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…BGBl I 124/2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Durch das AbgÄG 2003 wurde…

UFSG RV/0945-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…BGBl I 124/2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Durch das AbgÄG 2003 wurde…

UFSG RV/0795-G/02Beginn der Verjährungsfrist, neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…2003). Die Verjährung wird gemäß § 209 Abs. 1 BAO durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabenpflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu…

UFSG RV/0816-G/02Beginn der Verjährungsfrist betr. Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2004

…Gemäß § 207 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre. Nach § 208 Abs. 1 lit. a BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 207 Abs. 2 BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht im § 208…

UFSL RV/0282-L/02Beginn der Verjährungsfrist bei Erwerben von Todes wegen; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…15. Juli 1998 wurde zum Einwand der fehlenden Bescheidbegründung auf die Niederschrift vom 13. Februar 1998 verwiesen. Zur Verjährungsproblematik wurde auf die Bestimmung des § 208 Abs. 2 BAO hingewiesen und angeführt, dass nur bei einer vollständigen Anzeige des Erwerbsvorganges die Verjährungsfrist zu laufen beginne. Es…

UFSZ4I ZRV/0064-Z4I/03Beginn der Verjährungsfrist von Zollschulden nach dem ZollG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.06.2003

…Begründung dargelegt hat, war auf Grund der Übergangsbestimmungen des § 122 Abs 2 ZolIR-DG in seiner Stammfassung zunächst davon auszugehen, dass für vor dem Beitritt Österreichs zu den Europäischen Gemeinschaften entstandene Eingangsabgaben die vor dem 1. Jänner 1995 in Kraft gestandenen Vejährungsbestimmungen - also § 207 Abs…

UFSG RV/0938-G/02Beginn bei der Verjährungsfrist; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…BGBl I 124/2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Durch das AbgÄG 2003 wurde…