…bis 31. Dezember 2002) bzw. Stichtag der Eröffnungsbilanz habe es sich lediglich um einen Irrtum gehandelt. Das Eigenkapitalevidenzkonto der Bw. sei daher beginnend mit 12. Dezember 2002 zu führen, wobei der erstmalige Vermögenszufluss mit der Einbringung des Vermögens der S. am 18. Dezember 2002 erfolgt…
…des § 207 Abs. 2 BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, beginnt und fünf Jahre beträgt. Im gegenständlichen Fall der Einkommensteuer 2005 ist der Abgabenanspruch daher am 31. Dezember 2005 entstanden. Die Verjährungsfrist würde grundsätzlich gemäß § 207 Abs. 2 BAO…
…Tagesablauf, aufgelöst worden und damit offenkundig und explizit mit Wirkung zum 30. November 2010 und nicht mit Wirkung zum 1. Dezember 2010. Der Liquidationszeitraum beginne daher gemäß § 19 Abs. 5 KStG am 1. Dezember 2009. Darüber hinaus gehe aus dem Jahresabschluss per 30. November 2010…
…Rz 12). Dies gilt sowohl für den Beginn des Fristenlaufs (Anschaffung) als auch für die Beendigung (Veräußerung). Die Anknüpfung an das schuldrechtliche Rechtsgeschäft ergibt sich dabei aus dem Zweck des Gesetzes und aus der historischen Anknüpfung an das Spekulationsgeschäft. Für die Erzielung eines Überschusses durch…
…nahm das Finanzamt mit 1. Jänner 1999 an und begründete dies damit, dass der erstmalige Mietvertrag vom 6. Dezember 1998 als Beginn der Mietzeit den 1. Jänner 1999 nannte. In der Berufung vom 21. Februar 2012 wendeten die Berufungswerber ein, die tatsächliche Verwendung habe schon…
…der Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer gestellt. Gleichzeitig wurde der Fragebogen für Gesellschaften dem Finanzamt übermittelt. Als Beginn der Vermietung wurde der Kalendermonat Juli 01 bekanntgegeben. Die (neu errichteten) Lager- und Büroräumlichkeiten wurden offenkundig nachstehenden Mietern überlassen: G, F1 und H. Mit Kaufvertrag vom 456…
…haben das Finanzamt seinerzeit bewogen, in einem schriftlichen Vorhalt vom 1. August 2000 Bedenken an der Ernsthaftigkeit der neu begonnenen Tätigkeit zu äußern und auf die Problematik der sogenannten steuerlichen "Liebhaberei" hinzuweisen (Fragen: Welche Gründe liegen vor, die Sie veranlasst haben, die Tätigkeit als Kinderbetreuerin…
…auch schon für die Zeit vor der Benutzung oder Vermietung für zulässig erklärt. Die Verwendung oder Nutzung eines Gebäudes iSd § 7 Abs 1 EStG beginne nicht erst mit der Erzielung positiver Einkünfte, sondern bereits mit der Verwendung oder Nutzung in der Absicht, Einkünfte zu erzielen…
…als weiterer Vorgang im Sinne des § 1 GrEStG". In der dagegen erhobenen Berufung wurde unter Verweis auf die Zielsetzung des § 17 GrEStG eingewendet, entgegen der Ansicht des Finanzamtes könne als Beginn der in Abs. 1 Z 1 leg. cit. vorgesehenen Dreijahresfrist nur der Abschluss des…
…Das Recht, eine Abgabe festzusetzen, unterliegt der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt für die Körperschaftsteuer fünf Jahre (§ 207 Abs. 2 BAO). Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist (§ 208 Abs. 1 lit. a BAO), in den Fällen des § 200…
…durchgeführt worden. Ohne Renovierungsarbeiten habe an keine lukrative Vermietung gedacht werden könnnen. In den Jahren 2000 und 2001 wäre mit der Sanierung insofern begonnen worden, dass die Elektroversorgung auf den gegenwärtigen technischen Stand gebracht und die Möglichkeit einer zeitgemäßen Heizung geschaffen worden sei. Die ersten…
…Mio. Mit Eingabe vom 29. Juni 2004 legten die Berufungswerber (Bw.) durch ihren steuerlichen Vertreter dem Finanzamt einen ausgefüllten Fragebogen (Formular Verf 16) vor. In diesem gaben sie den Beginn einer Vermietungstätigkeit auf der gegenständlichen Liegenschaft mit 1. Jänner 2004 an. Unter Einem wurde die…
…Bw aber aus Sicht des UFS aber den Sinn der Bestimmung des § 303 Abs.2 BAO. Die Dreimonatsfrist beginnt nach der Judikatur des VwGH nämlich nicht - wie die Bw vermeint - ab der Beweisbarkeit des Wiederaufnahmegrundes, sondern ab Kenntnis dieses Grundes zu laufen. (VwGH vom 3…
…obliege. Über die Berufung wurde erwogen: Die streitgegenständliche Frist zur Erhebung eines Vorlageantrages gegen die mit 10. November 2005 datierte Berufungsvorentscheidung beträgt gemäß § 276 Abs 2 BAO ein Monat und begann mit der Zustellung dieser Berufungsvorentscheidung laut Rückschein am 11. November 2005 zu laufen. Gemäß …
…zum 31. Dezember 2004 erfolgt, weshalb die Körperschaftsteuerpflicht der Berufungswerberin am 1. Jänner 2005 begonnen habe. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2006 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend führte ihre Steuervertretung darin aus, dass…
…die Geltendmachung von Anlaufverlusten nur in den ersten drei Veranlagungszeiträumen ab Eröffnung des Betriebes erfolgen darf. Die Geltendmachung von Anlaufverlusten nur der ersten drei Veranlagungszeiträume ist unbestritten. Bestritten wird jedoch der Zeitpunkt des Beginns des gewerblichen Grundstückshandels. ... Im Bp-Bericht geht die Betriebsprüfung davon aus…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die X., WT-Ges., vom 11. Juni 1999 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein, vertreten durch N.N., vom 28. Mai 1999 betreffend Körperschaftsteuer 1995 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
…Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO) beträgt die Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer grundsätzlich fünf Jahre. Nach § 208 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) beginnt die Verjährung in den Fällen des § 207 Abs. 2 BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist…
…Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO) beträgt die Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer grundsätzlich fünf Jahre. Nach § 208 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) beginnt die Verjährung in den Fällen des § 207 Abs. 2 BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist…
…die Gebühr für die Bauplatzerklärung der einzelnen Baugrundstücke. Gemäß § 208 Abs. 2 BAO beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer nicht vor Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde von dem Erwerbsvorgang Kenntnis erlangt, das ist der 31. Dezember 1999. Gegen diesen Bescheid…