…Der Bw. hat für einen Betrag von 23.735,52 € die Begünstigung des § 11 a EStG (mit dem Hälftesatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne) beantragt. Aufgrund des oben angeführten Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses steht dem Bw. die Begünstigung zu. Der von ihm angegebene Betrag findet in…
…sowie für Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewährt werden könne. Da es sich im gegenständlichen Fall um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handle, könne der Hälftesteuersatz für den nicht entnommenen Gewinn nicht gewährt werden. Mit Berufung vom 29. November 2005 ersuchte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers, die Begünstigung…
…auch vom Finanzamt nicht in Zweifel gezogen wird. Die vom Bw. erklärten Einkünfte werden daher als sachlich und ziffernmäßig richtig erachtet und der gegenständlichen Entscheidung zu Grunde gelegt. Die vorliegende Berufung richtet sich nun gegen die Nichtberücksichtigung der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne in Höhe…
…seitens der Amtspartei nicht in Zweifel gezogen wurde. Die vom Bw. erklärten Einkünfte werden daher als sachlich und ziffernmäßig richtig erachtet und der gegenständlichen Entscheidung zu Grunde gelegt. Die vorliegende Berufung richtet sich nun gegen die Nichtberücksichtigung der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne in Höhe…
…eine begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gebe es gemäß § 11 a (1) EStG nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gewerbebetrieb. Gegen diesen Bescheid hat der Bw. mit der Begründung berufen, der Ausschluss von der Begünstigung für die Bezieher von Einkünften aus…
…habe. Da der nicht entnommene Gewinn, hinsichtlich dessen die Tarifbegünstigung des § 11a EStG beantragt worden sei, aus den Einkünften aus selbständiger Arbeit stamme, sei die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 im Berufungsfall nicht anwendbar. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Feber…
…vorzunehmen, als es zu einer Buchwertfortführung kommt. § 11a enthält eine tarifliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne (Thesaurierungsbegünstigung). Natürliche Personen können nicht entnommene Gewinne bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bis zu einem Betrag von € 100.000 einer begünstigten Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 37 Abs…
…Regelung des § 11a EStG 1988 liege in der tariflichen Begünstigung für nicht entnommene Gewinne. Den Gesetzesmaterialien zufolge bestehe die Zielsetzung der Bestimmung in der Förderung der Eigenkapitalbildung. Als Anstieg des Eigenkapitals gelte der Betrag, um den der steuerliche Gewinn die getätigten Entnahmen iSd § 4 Abs…
…erzielt selbständige Einkünfte als Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater und ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Für die Jahre 2004 bis 2006 beantragte er im Zuge der Einreichung der Jahreserklärungen, die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne in Höhe von € 91.318,61 (2004…
…aus selbständiger Arbeit erzielen, von der Bildung einer steuerfreien Rücklage für nicht entnommene Gewinne im Sinne des § 11 EStG 1972 verfassungskonform gewesen, muss auch deren Ausschluss von der, mit dem gleichen Wirkungsmechanismus ausgestatteten, begünstigten, Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen aus selbständiger Arbeit nach § 11a EStG…
…angestrebte kumulative Beanspruchung beider Begünstigungen - Basispauschalierung und Freibetrag für investierte Gewinne - scheint mit dem das Einkommensteuerrecht beherrschenden Grundsatz der Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit (vgl. Doralt/Ruppe, Grundriss des österreichischen Steuerrechts, Band I, 9. Auflage, S 17 Rz 22) auch nicht mehr vereinbar. Aus all diesen…
…000,--. Mit gleichem Datum wurde für die "C-KEG" die Erklärung über die einheitliche gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO eingereicht, in der gemäß der beigelegten Mitteilung über die Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften 2005 die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG…
… 1 Abs. 1 ("Einkommensteuerpflichtig sind nur natürliche Personen.") nur dann ausdrücklich von natürlichen Personen spricht (§ 11 Freibetrag für investierte Gewinne, § 11a Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne), wenn er Begünstigungen nur natürlichen - und nicht auch Juristischen Personen im Wege des § 7 Abs. 2 KStG 1988…
…42, seien zur Gänze der Besteuerung unterzogen worden. Diversen Zeitungsmeldungen habe der Bw. entnommen, dass der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet habe, um zu prüfen, ob der Ausschluss der selbständigen Einkünfte von der steuerlichen Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem. § 11a EStG sachlich gerechtfertigt sei. Der…
…der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne in Höhe von Euro 34.000,00 aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt. Dabei werden gegen die Bestimmung des § 11a EStG 1988 Bedenken hinsichtlich deren Verfassungswidrigkeit vorgebracht. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung des § 11a EStG 1988 steht die steuerliche Begünstigung nur…
…Arbeit nicht angewendet werden. Nach dieser Rechtslage war das Berufungsbegehren - § 11a EStG 1988 (idF BBG 2003) auf nicht entnommene Gewinne aus selbständiger Arbeit anzuwenden und € 11.803,03 begünstigt zu besteuern - abzuweisen. Anzumerken ist, dass die Begünstigung des § 11 EStG 1988 für Gewinne aus…
…Dezember 2009 erfolgte aber auch die Betriebsaufgabe. Zwar ist für die Begünstigung des § 11a EStG 1988 der laufende steuerpflichtige Gewinn eines Wirtschaftsjahres maßgeblich. Nach Meinung des UFS steht in Hinblick auf den Zweck der Steuerbegünstigung für nichtentnommene Gewinne - die längerfristige Eigenkapitalbildung - diese aber nur dann…
…auch die Meinung vertreten, dass eine Verfassungswidrigkeit nicht vorliegt: § 11a EStG 1988 (idF BBG 2003) hat denselben Zweck, nämlich die Förderung der Eigenkapitalbildung, wie § 6 e Abs. 1 EStG 1967, der ebenfalls eine steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne vorgesehen hatte. Eine steuerfreie Rücklage konnte…
…am 26.1.2007 kundgemachten Aufhebung bestanden habenden Fassung anzuwenden und steht die Erzielung selbständiger Einkünfte der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne erst ab der Veranlagung 2007 nicht mehr entgegen (siehe auch Punkt III des aufhebenden Erkenntnisses). Es kommt somit für den Streitfall darauf an…
…bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind und die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, nur die Gesellschafter die begünstigte Besteuerung im Sinne des Abs. 1 in Anspruch nehmen können. Zu prüfen ist deshalb eingangs, ob über die Frage der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne (…