…Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des M vom 27. Dezember 2000 wegen angeblicher Ausübung einer rechtswidrigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer Hausdurchsuchung am 18. Dezember 2000 an der Anschrift des Beschwerdeführers durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. März 2004 gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehödlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vorführung zum Strafantritt zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe auf Anordnung des Finanzamtes X, SN Y, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Anordnung des…
…Wien, Rotenturmstraße 29/9, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 11. Mai 2007 wegen rechtwidriger Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bei Durchführung der Vorführung zum Strafantritt am 3. April 2007 durch Organe der Polizei auf Anordnung des Finanzamtes T., SN, zu Recht erkannt: I…
…Horst Ender, über eine am 1. Juli 2011 eingebrachte Beschwerde des genannten Verdächtigen gegen die behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich von Amtshandlungen des Landeskriminalamtes für Vorarlberg bzw. der Steuerfahndung Team West - Feldkirch am 12. Oktober 2010 an der Anschrift A , zu Recht…
…whft. A , gegen die behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich von Amtshandlungen des Landeskriminalamtes für Vorarlberg bzw. der Steuerfahndung Team West - Feldkirch am 12. Oktober 2010 an der Anschrift A , zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Begründung Den vorgelegten Unterlagen…
…gesetzt worden ist. Die Beschwerde "wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien infolge einer am 16. April 2001 erfolgten Festnahme, Anhaltung und Röntgenuntersuchung sowie Zerschneidens von Gepäckstücken" wurde daraufhin als unzulässig zurückgewiesen. Begründend führte der Unabhängige Verwaltungssenat in seinem…
…November 2008 beim Unabhängigen Finanzsenat wieder zurückgezogen. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2007 wurde überdies Beschwerde gegen eine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der "widerrechtlichen" Einsichtnahme in Bankkontodaten des P am 4. September 2007 in der X-Bank (Filiale in A) durch…
…wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber der GW im Rahmen von Hausdurchsuchungen am 22. März 2005 vermutlich durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Dem mit…
…1, sind sie im Sinne des Abs.7 beschwerdeberechtigt. Wurde in das Hausrecht eines Betroffenen ohne bescheidmäßige Grundlage eingegriffen oder behauptet eine Person zumindest, durch die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ist sie ebenfalls beschwerdeberechtigt…
…Hause AA aufgefundenen Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör insoweit freizugeben gewesen wären. Tatsächlich blieben aber die drei Maschinenpistolen beschlagnahmt, was sich mangels Deckung durch den Hausdurchsuchungsbefehl als Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erweist. Dabei käme allenfalls eine Beschlagnahme als Zufallsfund in Frage. § 96 2…
…1, sind sie im Sinne des Abs.7 beschwerdeberechtigt. Wurde in das Hausrecht eines Betroffenen ohne bescheidmäßige Grundlage eingegriffen oder behauptet eine Person zumindest, durch die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ist sie ebenfalls beschwerdeberechtigt…
…nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…1, sind sie im Sinne des Abs.7 beschwerdeberechtigt. Wurde in das Hausrecht eines Betroffenen ohne bescheidmäßige Grundlage eingegriffen oder behauptet eine Person zumindest, durch die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ist sie ebenfalls beschwerdeberechtigt…
…nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich einer Durchsuchung einer Wohnung in E am 20. März 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch Oberrat Mag. Christian Kneidinger als Amtsbeauftragten, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und die…