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UFSG FSRV/0023-G/04Unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt aufgrund eines mündlichen Hausdurchsuchungsbefehles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)09.05.2005

…Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des M vom 27. Dezember 2000 wegen angeblicher Ausübung einer rechtswidrigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer Hausdurchsuchung am 18. Dezember 2000 an der Anschrift des Beschwerdeführers durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim…

UFSL FSRV/0043-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…

UFSL FSRV/0042-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…

UFSL FSRV/0041-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…

UFSL FSRV/0040-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amtshilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…

UFSL FSRV/0039-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…

UFSW FSRV/0058-W/04Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vorführung zum Strafantritt und (teilweisen) Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.05.2004

…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. März 2004 gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehödlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vorführung zum Strafantritt zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe auf Anordnung des Finanzamtes X, SN Y, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Anordnung des…

UFSW FSRV/0074-W/07Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Polizei im Zuge einer Vorführung zum Strafantritt - Beginn der Beschwerdefrist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)05.07.2007

…Wien, Rotenturmstraße 29/9, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 11. Mai 2007 wegen rechtwidriger Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bei Durchführung der Vorführung zum Strafantritt am 3. April 2007 durch Organe der Polizei auf Anordnung des Finanzamtes T., SN, zu Recht erkannt: I…

UFSF FSRV/0010-F/12Zurückweisung einer erst verspätet in Form eines tauglichen Anbringens erhobenen Beschwerde gegen eine behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.10.2012

…Horst Ender, über eine am 1. Juli 2011 eingebrachte Beschwerde des genannten Verdächtigen gegen die behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich von Amtshandlungen des Landeskriminalamtes für Vorarlberg bzw. der Steuerfahndung Team West - Feldkirch am 12. Oktober 2010 an der Anschrift A , zu Recht…

UFSF FSRV/0008-F/12Zurückweisung einer erst verspätet in Form eines tauglichen Anbringens erhobenen Beschwerde gegen eine behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.10.2012

…whft. A , gegen die behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich von Amtshandlungen des Landeskriminalamtes für Vorarlberg bzw. der Steuerfahndung Team West - Feldkirch am 12. Oktober 2010 an der Anschrift A , zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Begründung Den vorgelegten Unterlagen…

UFSZ2L ZRV/0028-Z2L/05Unzuständigkeit bei Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt durch Zollorgane
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.03.2005

…gesetzt worden ist. Die Beschwerde "wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien infolge einer am 16. April 2001 erfolgten Festnahme, Anhaltung und Röntgenuntersuchung sowie Zerschneidens von Gepäckstücken" wurde daraufhin als unzulässig zurückgewiesen. Begründend führte der Unabhängige Verwaltungssenat in seinem…

UFSL FSRV/0068-L/08Maßnahmenbeschwerde eines Beschuldigten gegen eine Befragung einer Bankangestellten und die Anforderung von Bankbelegen nach erfolgter Einleitung; Unterschied zwischen Einleitung und Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.02.2010

…November 2008 beim Unabhängigen Finanzsenat wieder zurückgezogen. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2007 wurde überdies Beschwerde gegen eine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der "widerrechtlichen" Einsichtnahme in Bankkontodaten des P am 4. September 2007 in der X-Bank (Filiale in A) durch…

UFSG FSRV/0009-G/05Zurückweisung einer falsch adressierten und dadurch verspäteten Maßnahmenbewerde in Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)02.05.2005

…wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber der GW im Rahmen von Hausdurchsuchungen am 22. März 2005 vermutlich durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Dem mit…

UFSF FSRV/0024-F/03Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 1/2

…1, sind sie im Sinne des Abs.7 beschwerdeberechtigt. Wurde in das Hausrecht eines Betroffenen ohne bescheidmäßige Grundlage eingegriffen oder behauptet eine Person zumindest, durch die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ist sie ebenfalls beschwerdeberechtigt…

UFSF FSRV/0024-F/03Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 2/2

…Hause AA aufgefundenen Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör insoweit freizugeben gewesen wären. Tatsächlich blieben aber die drei Maschinenpistolen beschlagnahmt, was sich mangels Deckung durch den Hausdurchsuchungsbefehl als Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erweist. Dabei käme allenfalls eine Beschlagnahme als Zufallsfund in Frage. § 96 2…

UFSF FSRV/0012-F/04Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 1/2

…1, sind sie im Sinne des Abs.7 beschwerdeberechtigt. Wurde in das Hausrecht eines Betroffenen ohne bescheidmäßige Grundlage eingegriffen oder behauptet eine Person zumindest, durch die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ist sie ebenfalls beschwerdeberechtigt…

UFSF FSRV/0012-F/04Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 2/2

…nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…

UFSF FSRV/0023-F/03Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 1/2

…1, sind sie im Sinne des Abs.7 beschwerdeberechtigt. Wurde in das Hausrecht eines Betroffenen ohne bescheidmäßige Grundlage eingegriffen oder behauptet eine Person zumindest, durch die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ist sie ebenfalls beschwerdeberechtigt…

UFSF FSRV/0023-F/03Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 2/2

…nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…

UFSL FSRV/0034-L/02Rechtswidrige Hausdurchsuchung ohne Bescheidgrundlage im Verhältnis zu einer betroffenen Mitbewohnerin und Mieterin der durchsuchten Räumlichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)06.07.2004

…finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich einer Durchsuchung einer Wohnung in E am 20. März 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch Oberrat Mag. Christian Kneidinger als Amtsbeauftragten, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und die…