…als erbracht gelten, wenn eines oder mehrere der nachstehenden Dokumente vorliegen: [...] (3) Außerdem hat der Ausführer in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. [...] Artikel 47 [...] (2) Die Unterlagen für die Zahlung der Erstattung oder die Freigabe der Sicherheit sind, außer bei höherer…
…1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Abfertigung zum freien Verkehr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: [...] (3) Außerdem hat der Ausführer in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen." Im verfahrensgegenständlichen Fall hat die Bf…
…Wissens nicht Gegenstand einer späteren Verladung im Hinblick auf eine Wiederausfuhr war; [...] (3) Außerdem hat der Ausführer in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. Im verfahrensgegenständlichen Fall hatte die Bf. im März 2000 der Zahlstelle eine beglaubigte Kopie eines russischen Einfuhrzolldokuments nach…
…wurde. Am 9. Mai 1996 wurde der Bf vom Zollamt Salzburg/Erstattungen mitgeteilt, dass diese Sicherheit auf Grund der vorgelegten Unterlagen (Kontrollexemplar T5, Beförderungspapier, Einfuhrzolldokument) freigegeben wurde. Mit Bescheid vom 27. Juli 1998 wurde ein Erstattungsbetrag von ATS 146.615,00 gemäß § 5 AEG zurückgefordert…
…auf der Bescheinigung zu vermerken. Außerdem hat der Ausführer gemäß Absatz 3 in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. Die Unterlagen für die Zahlung der Erstattung oder die Freigabe der Sicherheit sind gemäß Artikel 47 Absatz 2 AEVO, außer bei höherer Gewalt…
…Grunderstattung wurde mit einer offenen Forderung gegenverrechnet. Die Zahlung des differenzierten Teils der Erstattung hingegen verweigerte die Zahlstelle, weil weder ein Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland erbracht noch ein Beförderungspapier vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 13. September 2004 legte die Bf. durch…
…Verordnung (EWG) Nr. 3719/88 akzeptiert werden können, im Fall eines Ankaufs durch diese Stelle. (3) Außerdem hat der Ausführer in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. (4) Gemäß dem Verfahren des Art. 38 der Verordnung Nr. 136/66/EWG und der…
…Verordnung (EWG) Nr. 3719/88 akzeptiert werden können, im Fall eines Ankaufs durch diese Stelle. (3) Außerdem hat der Ausführer in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. (4) Gemäß dem Verfahren des Art. 38 der Verordnung Nr. 136/66/EWG und der…
…Verordnung (EWG) Nr. 3719/88 akzeptiert werden können, im Fall eines Ankaufs durch diese Stelle. (3) Außerdem hat der Ausführer in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. (4) Gemäß dem Verfahren des Art. 38 der Verordnung Nr. 136/66/EWG und der…
…3719/88 der Kommission akzeptiert werden können, im Falle eines Ankaufs durch diese Stelle. (3) Außerdem hat der Ausführer in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. (4) Nach dem Verfahren des Artikels 38 der Verordnung Nr. 136/66/EWG und der entsprechenden…
…3719/88 der Kommission akzeptiert werden können, im Falle eines Ankaufs durch diese Stelle. (3) Außerdem hat der Ausführer in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. (4) Nach dem Verfahren des Artikels 38 der Verordnung Nr. 136/66/EWG und der entsprechenden…
…3719/88 der Kommission akzeptiert werden können, im Falle eines Ankaufs durch diese Stelle. (3) Außerdem hat der Ausführer in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. (4) Nach dem Verfahren des Artikels 38 der Verordnung Nr. 136/66/EWG und der entsprechenden…
…3719/88 der Kommission akzeptiert werden können, im Falle eines Ankaufs durch diese Stelle. (3) Außerdem hat der Ausführer in allen Fällen eine Durchschrift oder Fotokopie des Beförderungspapiers vorzulegen. (4) Nach dem Verfahren des Artikels 38 der Verordnung Nr. 136/66/EWG und der entsprechenden…
…Erkenntnis vom 18. Dezember 2006 bekräftigt wurde - beim gegebenen Sachverhalt nicht vorliegen. Darüber hinaus ist auch der als Beförderungspapier gemäß Artikel 18 Absatz 3 AEVO gewertete internationale Frachtbrief CMR mangelhaft, da der Empfänger im Feld 24 nicht durch Unterschrift und Stempel bestätigt hat, Gut und…
…wurde der Bf vom Zollamt Salzburg/Erstattungen mitgeteilt, dass diese Sicherheit auf Grund der vorgelegten Unterlagen (Abfertigungsnachweis, Kontrollexemplar T5, Beförderungspapier) freigegeben wurde. Mit Bescheid vom 27. Juli 1998 wurde ein Erstattungsbetrag von ATS 196.786,00 gemäß § 5 AEG zurückgefordert. Die Rückforderung wurde damit begründet…
…wurde der Bf vom Zollamt Salzburg/Erstattungen mitgeteilt, dass diese Sicherheit auf Grund der vorgelegten Unterlagen (Abfertigungsnachweis, Kontrollexemplar T5, Beförderungspapier) freigegeben wurde. Mit Bescheid vom 24. Juli 1998 wurde ein Erstattungsbetrag von ATS 181.646,00 gemäß § 5 AEG zurückgefordert. Die Rückforderung wurde damit begründet…
…wurde der Bf vom Zollamt Salzburg/Erstattungen mitgeteilt, dass diese Sicherheit auf Grund der vorgelegten Unterlagen (Abfertigungsnachweis, Kontrollexemplar T5, Beförderungspapier) freigegeben wurde. Mit Bescheid vom 29. Juli 1998 wurde ein Erstattungsbetrag von ATS 155.595,00 gemäß § 5 AEG zurückgefordert. Die Rückforderung wurde damit begründet…
…der Vermerk "Verlassen des Zollgebiets der Gemeinschaft im Rahmen des vereinfachten gemeinschaftlichen Versandverfahrens mit der Eisenbahn oder in Großbehältern" sowie die Nummer des Beförderungspapiers (Internationaler Frachtbrief CIM) und der Zeitpunkt der Annahme zur Beförderung durch die Eisenbahnverwaltung vermerkt. Bei der Ausfuhr auf der Schiene ist…
…dokumentiert. Der Zahlstelle, dem Zollamt Z., übermittelte die Bf. zur der Bearbeitung des Erstattungsantrages mit Schreiben vom 14. April 2006 eine Kopie des Beförderungspapiers CMR c. und die Bescheinigung der Überwachungsgesellschaft C. vom 6.3.2006 über die Entladung und Einfuhr gem. Artikel 16 Abs…
…Auftraggebers oder des Zollspediteurs bzw. für unrichtige Auskünfte seitens der heimatlichen Behörden. Sie habe nicht erkennen können, dass ein bestimmtes weiteres Beförderungspapier notwendig gewesen wäre, gutgläubig gehandelt und alle ihr bekannten Schritte gesetzt, um keine Unregelmäßigkeit oder Formverletzung zu begehen. Selbst sollte die Tabaksteuerschuld im…