BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Feldkirch vom 16. Juli 2003, GZ. 900/5147/2003, betreffend Zollschuldvorschreibung für PKW, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann. Die im verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt (15. Dezember 2000) maßgeblichen Bestimmungen zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln zum privaten Gebrauch waren im Art. 719 ZK-DVO auszugsweise wie folgt geregelt: Abs.1: Die vorübergehende Verwendung wird für Straßenfahrzeuge…
…mit dem Taxi eine Zurverfügungstellung von Beförderungsmitteln darstellen würde. Es handelt sich nach Ansicht des UFS vielmehr um einen Ersatz von Auslagen, die der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers getätigt hat. Eine vom BW angesprochene Zurverfügungstellung von Beförderungsmitteln könnte aus Sicht des UFS allenfalls die…
…Art. 203 ZK dar. Das Fahrzeug befand sich nach wie vor im Zollgebiet und war durch die drittländische Zulassung jederzeit als Nichtgemeinschaftsware erkennbar. Im Rahmen der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln ist, anders als bei anderen Zollverfahren, keine Verwendung an einem bestimmten Ort vorgeschrieben. Der Zugriff…
…dahingehend, ob die Vermietung kurz- oder längerfristig erfolgt, wird in den genannten Bestimmungen nicht getroffen. Im Zollgebiet der Gemeinschaft zugelassene Beförderungsmittel gelten - sofern diese dazu bestimmt sind, später wiedereingeführt zu werden und sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden - durch eine Willensäußerung zur Ausfuhr angemeldet (Art…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, Adresse1, vertreten durch Dr. Hubert Köllensperger, Rechtsanwalt, 4614 Marchtrenk, Linzer Straße 44…
…im Drittland behördlich zugelassene Kraftfahrzeug eine Einfuhrzollschuld vorgeschrieben. Nach Ansicht des Zollamtes X habe er durch die unerlaubte Weitergabe des Beförderungsmittels an eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich Pflichten aus der vorübergehenden Verwendung verletzt, weil die Voraussetzungen des Art 560 Abs 1 UA 1 ZK…
…Selbstanzeige: 1. Sachverhalt 1.1. Nicht kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln Das österreichische Unternehmen Bw vermietet Transportfahrzeuge und Anhänger an die ungarische Ges1 und in der Folge an die Ges2 mit Sitz in Ungarn. Bis zum 31.12.2009 lautete der § 3a Abs. 10 Z 12…
…bestätigt. Nach Mitteilung des Finanzministeriums der Republik Kroatien vom 13. Jänner 2006 hat es mit den verfahrensgegenständlichen Beförderungsmitteln (LKW mit dem Kennzeichen YU 111 und Anhänger mit dem Kennzeichen YU 333) zum fraglichen Zeitpunkt keine Einfuhr von Tabak und Tabakerzeugnissen nach Kroatien gegeben. Die Fa…
…vom 25. April 2008 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Über das Vermögen des Berufungswerbers (Bw.), dessen Tätigkeit vorwiegend in der Vermietung von (geleasten) Beförderungsmitteln bestand, wurde am 24. Dezember…
…abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1994 bis 1996 hat die Betriebsprüfung die Ansicht vertreten, dass keine steuersatzbegünstigte Beförderungsleistung vorliege, sondern von einer bloßen Vermietung von Beförderungsmitteln auszugehen sei. Laut Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1999 unterzog die Bw. die Umsätze weiterhin dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 10 Abs…
… 108e EStG 1988 bei Finanzamt eingereicht. Es wurde beantragt, eine Investitionszuwachsprämie in Höhe von 2.199.971,70 € resultierend aus dem Kauf von zwei Beförderungsmitteln zuzuerkennen. Die Investitionszuwachsprämie wurde in weiterer Folge auf dem Abgabenkonto der Bw. gutgeschrieben. Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Nachschau wurde…
…damit begründet, dass für die Fahrten Wohnung St.-Arbeitsstätte Klagenfurt das kleine Pendlerpauschale für 20 bis 40 Kilometer anerkannt wurde, weil die Benützung des öffentlichen Beförderungsmittels möglich war und die Wegzeit unter zwei Stunden lag. Hinsichtlich Begräbniskosten wurde im Einkommensteuerbescheid 2008 darauf verwiesen, dass die…
…gegeben gewesen und seien die geltend gemachten Aufwendungen daher nicht abzugsfähig. Festzuhalten ist, dass der Bw. in der Gemeinde Krumpendorf wohnhaft ist, von der aus Klagenfurt mit innerstädtischen öffentlichen Beförderungsmitteln erreichbar ist. Mit Eingabe vom 24. November 2009, beim Finanzamt eingelangt am 26. November 2009…
…Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch ChV am BVD (mit den Kennzeichen ac/vb in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen ac bzw. sb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Gemäß den erhobenen…
…Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR auf der Ausfuhranmeldung (mit dem Kennzeichen hc in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen nc bzw. hc keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zu diesem Transport…
…Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch JoP am BVD (mit den Kennzeichen mc/nc in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen nc bzw. mc keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Es ist unmöglich…
…Juni 2006 der Beschwerdeführerin (Bf.) eine nach Art. 204 ZK in Folge Pflichtverletzung entstandene Zollschuld samt Nebengebühren für Beförderungsmittel in der Höhe von € 32.655,25 an Zoll, € 390.711,69 an EuSt und € 59.606,40 an Abgabenerhöhung mit. In der…
…161 Stangen) Zigaretten darauf angekommen sei, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung). Da die Tat wegen der Beschaffenheit der Tatgegenstände nicht ohne dem Beförderungsmittel hätte begangen werden können, sei das genannte Fahrzeug, mit dem der Bf die Zigaretten von…
…Überwachung entzogen. Gem. Art. 562 Buchstaben b bis e ZK-DVO sei die Beendigungsfrist für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln mit sechs Monaten festgesetzt. Demnach seien die auf dem Fahrzeug lastenden Eingangsabgaben kraft Gesetzes am 20. Juni 2009 entstanden. Dagegen wurde fristgerecht berufen. Daraufhin änderte…