…befindet. (2) Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben, können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in Anspruch nehmen, die sie im Rahmen eines schriftliches Vertrags gemietet haben und zum eigenen Gebrauch verwenden, um a)an ihren Wohnsitz im…
Artikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern (Artikel 215 Absatz 4 des Zollkodex) Die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern muss innerhalb der folgenden Fristen ab dem Zeitpunkt der Überführung der Waren in das Verfahren erfolgen: a…
10.4. Betriebsstoffe in Beförderungsmitteln 10.4.1. Warenkreis 10.4.1.1. Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern (C39) Abgabenfrei ist Treibstoff (das sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe zum Antrieb von Fahrzeugen und zum Betrieb von Kühlanlagen) in Hauptbehältern von ins Zollgebiet…
…die Nutzung oder Auswertung im Inland, liegt der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 15 Z 1 UStG 1994 im Inland. Bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln bestimmt sich der Leistungsort im zwischenunternehmerischen Bereich nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Empfängerort) bzw. bis 31.12.2015 nach…
…Voraussetzungen das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann, wird gemäß Art. 141 ZK nach dem Ausschussverfahren festgelegt. Die betreffend Beförderungsmittel hierzu ergangenen Durchführungsvorschriften finden sich in den Art. 555 bis 562 des Kapitels 5, Abschnitt 2…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Feldkirch vom 16. Juli 2003, GZ. 900/5147/2003, betreffend Zollschuldvorschreibung für PKW, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann. Die im verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt (15. Dezember 2000) maßgeblichen Bestimmungen zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln zum privaten Gebrauch waren im Art. 719 ZK-DVO auszugsweise wie folgt geregelt: Abs.1: Die vorübergehende Verwendung wird für Straßenfahrzeuge…
…welchen Voraussetzungen das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann, wird gemäß Art. 141 ZK nach dem Ausschussverfahren festgelegt. Die betreffend Beförderungsmittel ergangenen Durchführungsvorschriften finden sich in den Art. 555 bis 562 des Kapitels 5, Abschnitt 2…
…ob die Voraussetzungen der Art. 230 ff ZK-DVO erfüllt sind, sind im Falle der Verbringung eines Beförderungsmittels zur vorübergehenden Verwendung alleine die objektiven Voraussetzungen im Zeitpunkt der Willensäußerung, da der Tatbestand nicht an Absichten oder innere Tatsachen des Antragstellers, sondern alleine an objektive Tatsachen…
…mit dem Taxi eine Zurverfügungstellung von Beförderungsmitteln darstellen würde. Es handelt sich nach Ansicht des UFS vielmehr um einen Ersatz von Auslagen, die der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers getätigt hat. Eine vom BW angesprochene Zurverfügungstellung von Beförderungsmitteln könnte aus Sicht des UFS allenfalls die…
…Art. 203 ZK dar. Das Fahrzeug befand sich nach wie vor im Zollgebiet und war durch die drittländische Zulassung jederzeit als Nichtgemeinschaftsware erkennbar. Im Rahmen der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln ist, anders als bei anderen Zollverfahren, keine Verwendung an einem bestimmten Ort vorgeschrieben. Der Zugriff…
…Keine Reisevorleistungen Rz 3000: Keine Reisevorleistungen sind: Reiseprospekte, Vermittlungsleistungen, Aufwendungen für das Büro wie Miete, Strom und sonstige Bürowaren, Anlagenkauf (Autobus), Anmietung von Beförderungsmitteln, einer kompletten Unterkunft (zB Hotel) ohne Personal (siehe Rz 2949) usw. Soweit der Unternehmer selbst infolge der Stornierung einer Reise durch…
…Weiteren sind die (gesamten) Entgelte mit dem Normalsteuersatz iHv. 20 % steuerbar und steuerpflichtig, weil die bei Vermietung von Beförderungsmitteln im Drittland erforderliche, mit der zollrechtlichen Ausgangsbescheinigung versehene Ausfuhranmeldung nicht vorliegt. ÄNDERUNGEN: siehe BEILAGE "Operating Leasing" Tz. 4 EXKURS: Verleasen BMW X6 ins Drittland Die AbgPfl…
…dahingehend, ob die Vermietung kurz- oder längerfristig erfolgt, wird in den genannten Bestimmungen nicht getroffen. Im Zollgebiet der Gemeinschaft zugelassene Beförderungsmittel gelten - sofern diese dazu bestimmt sind, später wiedereingeführt zu werden und sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden - durch eine Willensäußerung zur Ausfuhr angemeldet (Art…
…Nr. 5/1996 ausnahmsweise verzichtet werden? Wird eine Segeljacht ohne Besatzung verchartert, so ist eine Vermietung eines Beförderungsmittels anzunehmen (siehe auch UStR 2000 Rz 632 und Rz 633). Vermietet ein österreichischer Unternehmer Beförderungsmittel, so liegt der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994 im Inland…
…der Gegenstände"). Zur Beurteilung der Frage, ob die Gegenstände in das Ausland verbracht wurden, ergibt sich aus einer Protokollerklärung zur zweiten VereinfachungsRL Folgendes: Wenn die Dienstleistung mit einem Beförderungsmittel im Zusammenhang steht, das in dem Mitgliedstaat zugelassen ist, in dem die Dienstleistung tatsächlich erbracht wurde…
…Donauschifffahrtsunternehmen geliefert. Diese Erzeugnisse waren unstrittig dazu bestimmt, im grenzüberschreitenden Schiffsverkehr auf der Donau dem Verbrauch an Bord von zu gewerblichen Zwecken eingesetzten Beförderungsmitteln durch Reisende oder die Besatzung zu dienen. Im Zuge der vom Zollamt Wien durchgeführten Ermittlungen kam hervor, dass die Bf. bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, Adresse1, vertreten durch Dr. Hubert Köllensperger, Rechtsanwalt, 4614 Marchtrenk, Linzer Straße 44…
…im Drittland behördlich zugelassene Kraftfahrzeug eine Einfuhrzollschuld vorgeschrieben. Nach Ansicht des Zollamtes X habe er durch die unerlaubte Weitergabe des Beförderungsmittels an eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich Pflichten aus der vorübergehenden Verwendung verletzt, weil die Voraussetzungen des Art 560 Abs 1 UA 1 ZK…
Artikel 197 Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Bewilligungen gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c des Zollkodex zur Verwendung besonderer Verschlüsse an im Unionsversandverfahren verwendeten Beförderungsmitteln, Behältern oder Packstücken werden gewährt, wenn die im Bewilligungsantrag genannten…