…6 iVm Abs. 2 nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) eine Vertreterbestellung vornimmt, hat zum Ausdruck zu bringen, dass die bestellte Person Vertreter für die beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sein soll. Der Spruch eines solchen Bescheides darf hingegen nicht zum Ausdruck bringen, dass ein Vertreter für…
…Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr existiere. Der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 13. März 1997, 96/15/0118, ausgesprochen, dass ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergehe, keine Rechtswirkungen entfalte. Da die ehemalige A nach…
…demgemäß der Feststellungsbescheid an diejenigen zu richten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen seien. Es sei daher im Hinblick auf § 191 Abs. 2 BAO unzulässig, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr bestehe. Ein Feststellungsbescheid gemäß 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an…
…korrekt bezeichnen. Ein Feststellungsbescheid darf nur so lange an eine Personengemeinschaft /-vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit ergehen, als diese besteht. Ein Feststellungsbescheid, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkung. Das gilt auch für USt-Bescheide (vgl. VwGH vom 29.3.2007, 2006/15…
…der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft (Vereinigung) zu richten ist, solange diese besteht; unzulässig ist es im Hinblick auf § 191 Abs. 2 BAO jedoch, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft…
…Der VwGH hat im E vom 13.3.1997, 96/15/0118, ausgesprochen, dass ein Feststellungsbescheid gem § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Bei aufrechter Personengemeinschaft setzt ein wirksamer Feststellungsbescheid (nach der im anhängigen Verfahren geltenden Rechtslage vor…
…1993, 93/15/0080; 13.12.1988, 88/14/0192 u. a.). Aufgrund der mit Art. III UmgrStG verbundenen Einzelrechtsnachfolge hatte die Einbringung der atypisch stillen Gesellschaft in die J.P.AG im Jahr 1998 die Beendigung der Personengesellschaft zur Folge. Gemäß §§ 19 Abs. 2…
…Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirksamkeit. Durch die Vereinbarung zwischen der C GmbH einerseits sowie der Bw und ihrem Gatten andererseits, wonach letztere ihre Kommandit-Einlage mit Wirkung vom 30. September 1989 an die Komplementär…
…2024 ergibt. Beide Varianten gehen von einer Beendigung des Mietverhältnisses mit NameD (Mieternachname) Ende 2012 und ab 2013 von Einnahmen aus einer Vermietung an NameA (Geschäftsführernachname) in Höhe des Sachbezugswertes aus. Ein Aufwand für Reparaturen ist in der Berechnung jeweils ab dem Jahr 2013, ein…
…Die Beendigung einer Mitunternehmerschaft habe nichts mit dem Betriebsbegriff im Sinne des § 24 EStG 1988 zu tun. Gleiches gelte für die Aufhebung des Konkursverfahrens. Im Jahre 1997 habe kein Veräußerungsvorgang bzw. keine Betriebsaufgabe stattgefunden. Der Masseverwalter habe bereits im Jahr 1992 das gesamte Vermögen veräußert…
…Kommanditanteile im Juni 2002 beendet. Es liegt somit ein "abgeschlossener Betätigungszeitraum" vor. Diese Beendigung hat für sich allein gesehen keinen Einfluss auf die für den abgelaufenen Zeitraum vorzunehmende Beurteilung, ob die Betätigung in der ausgeübten Weise geeignet gewesen wäre, einen Gesamterfolg abzuwerfen (Doralt/Renner, Einkommensteuergesetz…
…vom 28.10.2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des rechtskräftigen Verfahrens führe auch zu einem abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1995. Sachverhalt: Die Einbringung der atypischen stillen Beteiligung zum Einbringungsstichtag per 31.3.1995 habe eine steuerliche Beendigung der Personengesellschaft bewirkt. Mit Grundlagenbescheid für 1995, datiert mit 13.03…
…und Frau F. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gelte dies auch für Umsatzsteuerbescheide. Das heißt, Umsatz- und Feststellungsbescheide, die nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergehen, könnten keine Rechtswirkung entfalten. Im September 2001 erließ die Abgabenbehörde erster Instanz Umsatz- und Feststellungsbescheide 1990 bis 1993…
…273 Abs. 1 lit. a BAO die Pflicht der Abgabenbehörde, eine Berufung durch . Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Somit war die Berufung gegen die als Gewinnfeststellungsbescheide intendierte Erledigungen des Finanzamtes als unzulässig zurückzuweisen. Nach Beendigung der Personengesellschaft hat der Feststellungsbescheid gem. § 191…
…dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Für das Jahr 2000 wurden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Personengesellschaft Bw.., Gasse, Wien, mit einem Verluste in Höhe von S 2.421.369,83 erklärt. Der Miteigentümerin Dr…
…Nach Beendigung der Liquidation wurde die Firma E am 17. November 2007 im Firmenbuch gelöscht. Mit Bescheid vom 6. August 2007 nahm das Finanzamt die Bw. als Haftungspflichtige gemäß § 12 BAO für aushaftende Abgabenschulden der E KEG in Liquidation im Ausmaß von 152.017,48…
…Dezember 2004 den passiven Ergänzungsbilanzposten bei der Bw. überschritten hätten, wären bei dieser aktivierungsfähig gewesen. Demgegenüber vertritt die Bw. zusammengefasst die Ansicht, dass die "Ergänzungsbilanzposten" bei Beendigung der Mitunternehmerschaft im Jahr 2004 ersatzlos weggefallen und die bei der Beendigung "eingekauften" stillen Reserven ungekürzt auf die…
…Rechtspersönlichkeit zu einem Zeitpunkt, in dem der Bescheid ergeht, nicht mehr besteht, an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. In ständiger Rechtsprechung des VwGH werde bestätigt, dass ein Feststellungsbescheid nach § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, keine Rechtswirksamkeit entfaltet…
…Rechtspersönlichkeit zu einem Zeitpunkt, in dem der Bescheid ergeht, nicht mehr besteht, an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. In ständiger Rechtsprechung des VwGH werde bestätigt, dass ein Feststellungsbescheid nach § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, keine Rechtswirksamkeit entfaltet…
…und 12), könne ein nach Beendigung der Personengesellschaft an diese gemäß § 188 BAO ergehender Feststellungbescheid keine Rechtswirkungen entfalten (VwGH 13.3.1997, 96/15/0118). Anlässlich einer am 30. Oktober 2008 seitens des Unabhängigen Finanzsenates durchgeführten Besprechung mit dem steuerlichen Vertreter der Bw. sowie dem…