…die Geschäftsführung faktisch anderen Personen zustehe, sich aber gegen die unzulässige Beschränkung seiner Geschäftsführung oder zumindest seiner Aufsichts- und Kontrollaufgaben in Bezug auf die Entrichtung der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche Schritte zur Wehr setze oder von seiner Geschäftsführerfunktion zurücktrete, war vollinhaltlich zu folgen (siehe…
…1.447,66 kann deswegen keine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. in Bezug auf die Nichtentrichtung vorliegen, weil diese Abgabe erst nach Beendigung der Geschäftsführerfunktion des Bw. (17. Dezember 2009) am 15. Jänner 2010 fällig geworden ist. Insoweit war der Ausspruch über die Haftung gemäß §§ 9…
…nicht bekannt sei, möge dieses Fax an ihn weitergeleitet werden. 4) Beschluss des Firmenbuchgerichtes vom 23.3.2007, in dem der Berufungswerber eingehend über die Art und Weise sowie die Formerfordernisse einer wirksamen Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion belehrt wurden. Ferner wurde ihm empfohlen, damit eine rechtskundige…
…der Einnahmen geleistet würden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen würden (RZ 223 LStR). Werbungskosten könnten auch nach Beendigung der nichtselbständigen Tätigkeiten anfallen, wenn ein erkennbarer Zusammenhang mit den erzielten Einnahmen bestehe (RZ 231 LStR). Die Dokumente in der…
…den Grund der Übernahme der Geschäftsführerfunktion sowie auf allfällige Einflüsse Dritter auf die Geschäftsführung kommt es nicht an (VwGH 14.11.1995, 94/08/0081). Ebenso geht auch das Vorbringen der Bw., dass die bescheidmäßige Festsetzung der haftungsgegenständlichen Abgaben erst nach Beendigung der operativen Tätigkeit…
…können auch nach Beendigung der nichtselbständigen Tätigkeit anfallen - sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden…
…vor Beendigung ihrer Tätigkeit an der Gesellschaft wesentlich beteiligt war. Im Hinblick darauf, dass [die Bw.] im Zuge ihrer gesundheitlichen Probleme am 15.12.2001 aus ihrer Geschäftsführerfunktion ausschied und ihre Anteile an der Gesellschaft noch im Jahr 2001 der [Privatstiftung] zuwendete, entstand gemäß der…
…dass die Bw. seit Gründung der Gesellschaft bis zur Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion am 19.02.2006 deren selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin war. Eine Haftungsinanspruchnahme kommt infolgedessen aber auch für jene Abgabenschuldigkeiten nicht in Betracht, die erst nach Beendigung der Vertretertätigkeit fällig wurden. Dies betrifft die folgenden…
…Die eingewendete Beendigung seiner Gesellschaftergeschäftsführertätigkeit im Februar 2003 bezieht sich somit wohl nur auf die faktische Beendigung der Geschäftsführerfunktion infolge Einstellung der Tätigkeit der Gesellschaft und Veräußerung des Warenlagers mit Februar 2003. Die unbestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht entsprechend der Rechtsprechung…
…wäre sie verpflichtet gewesen, sofort die ungehinderte Ausführung der Geschäftsführerfunktion zu erzwingen oder ihre Geschäftsführertätigkeit niederzulegen. Dass die Bw. pflichtgemäß sofort die Geschäftsführertätigkeit zurückgelegt habe, lässt sich, da eine Zurücklegung der Geschäftsführertätigkeit aktenkundig erst ab 1. Juni 2005 und somit mehr als acht Monate nach…
…wurde. Da zum Zeitpunkt der Beendigung der Geschäftsführerfunktion der Bw. am Abgabenkonto der Gesellschaft ein Guthaben in Höhe von S 225.234,00 bestand, welches zur Tilgung der aus der ungerechtfertigten Geltendmachung der Vorsteuer resultierenden Nachforderung zur Verfügung gestanden wäre, war der Betrag von S…
…geblieben. Auf Grund der Verfehlungen des KS sei es in weiterer Folge am April 2006 zur Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen der A-GmbH gekommen. Damit seien sämtliche Bemühungen um eine Abtretung der Anteile bzw. eine Beendigung der Geschäftsführerfunktion für den Bw hinfällig gewesen…
…Somit haftet der Vertreter auch für die erst nach der Beendigung seiner Vertretungsbefugnis eintretenden Folgen früherer Pflichtverstöße (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 134). Daher besteht in der Regel keine Haftung für Steuerschulden, die erst nach Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion fällig werden. Die der Haftung zugrunde liegende Abgabennachforderung…
…am 16.12.2009. Auf Grund des Umstands, dass ihr Fälligkeitszeitpunkt nach Beendigung der Vertretertätigkeit liegt, kommt somit eine Haftungsinanspruchnahme für die folgenden Abgabenschuldigkeiten nicht in Betracht: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag | Lohnsteuer | 03/2009 | 16.04.2009 |…
…der erkennenden Behörde aufgefordert, die Differenzquote zu ermitteln. Weil eine derartige Ermittlung unterblieben ist, haftet die Bw. prinzipiell zur Gänze. Da die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschulden erst mit deren Abstattung endet, haftet die Bw. grundsätzlich auch für Abgaben, deren Fälligkeitstag vor Übernahme der Geschäftsführerfunktion…
…einer eventuellen Beendigung der Geschäftsführerfunktion bzw. einer allenfalls sonst für die Bw ausgeübten Tätigkeit des y (vgl. VwGH 17.9.1990, 89/15/0019). Dazu kommt, dass es nach der Verkehrsauffassung bei Betrieben von nur mittlerer Größe nicht üblich ist, Arbeitnehmern Dienstwohnungen der gegenständlichen Größe…
…dass er erstmalig am 30. März 2004 von der Festsetzung (Schätzung) der Umsatzsteuer 2002 Kenntnis erlangt hat, war doch zum Zeitpunkt des Beginnes der Geschäftsführerfunktion der am 11. Dezember 2003 ergangene Umsatzsteuerbescheid 2002 mit einer im Schätzungswege festgesetzten Zahllast in Höhe von € 14.000…
…Zeitraum bis 5. Juli 1995 entfallenden Teilbetrages an Umsatzsteuer 1995 in Höhe von S 3,419.046,00 handelt, mag - mangels diesbezüglicher Aufzeichnungen - dahingestellt bleiben, zumal die Umsatzsteuer 1995 ohnehin erst nach Beendigung der Geschäftsführerfunktion des Bw. am 15. Februar 1996 fällig wurde, sodass die…
…der C. N. (Herr Ch.) an die dezentrale Kreditabteilung NÖ West vom 25.6.2002 übermittelt mit folgendem Inhalt: "Die Erhöhung des Kontokorrentrahmens für die abc. wird unter folgenden Bedingungen in Aussicht gestellt: 1. positive Bilanzierung über mind. 2 Jahre, 2. unentgeltliche Ausübung der Geschäftsführerfunktion…
…wenn ein Geschäftsführer sich eine Hinderung an der Erfüllung seiner Obliegenheiten durch Gesellschafter oder Dritte gefallen lässt, indem er es unterlässt, entweder auf dem Rechtsweg die unbehinderte Ausübung der Geschäftsführerfunktion zu erzwingen oder diese Funktion niederzulegen (VwGH 13.4.2005, 2005/13/0001). Der Bw…