…Lebensjahres und Zurücklegung seiner Geschäftsführerfunktion oder bei Ausscheiden als Gesellschafter, entsprechend den Vereinbarungen im Geschäftsführerbestellungsvertrag vom 10.08.1990 und in dessen Ergänzung vom 18.09.2002 - Gebrauch, eine Barabfindung seines Firmenpensionsanspruches in Höhe des Barwertes zu verlangen. Der Barwert wurde einvernehmlich iHv Euro 1…
…Zum einen entspricht der November 2012 nur einen sehr kurzen Zeitraum des gegenständlichen Haftungszeitraumes zum anderen lässt sich daraus nicht die Erfüllung des Gleichbehandlungsgebots für den gesamten Haftungszeitraums ableiten. Aufgrund der Tatsache, dass der Beschwerdeführer für eine Beendigung der Geschäftsführerfunktion vor dem 05.09.2013…
…die Entrichtung der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche Schritte zur Wehr setzt oder von seiner Geschäftsführerfunktion zurücktritt (vgl. VwGH 24.1.2013, 1012/16/0100; 30.3.2006, 2003/15/0080). Aus dem Beschwerdevorbringen des Bf. kann geschlossen werden, dass er sich mit der Einschränkung…
…die Geschäftsführung faktisch anderen Personen zustehe, sich aber gegen die unzulässige Beschränkung seiner Geschäftsführung oder zumindest seiner Aufsichts- und Kontrollaufgaben in Bezug auf die Entrichtung der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche Schritte zur Wehr setze oder von seiner Geschäftsführerfunktion zurücktrete, war vollinhaltlich zu folgen (siehe…
…1.447,66 kann deswegen keine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. in Bezug auf die Nichtentrichtung vorliegen, weil diese Abgabe erst nach Beendigung der Geschäftsführerfunktion des Bw. (17. Dezember 2009) am 15. Jänner 2010 fällig geworden ist. Insoweit war der Ausspruch über die Haftung gemäß §§ 9…
…nicht bekannt sei, möge dieses Fax an ihn weitergeleitet werden. 4) Beschluss des Firmenbuchgerichtes vom 23.3.2007, in dem der Berufungswerber eingehend über die Art und Weise sowie die Formerfordernisse einer wirksamen Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion belehrt wurden. Ferner wurde ihm empfohlen, damit eine rechtskundige…
…der Einnahmen geleistet würden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen würden (RZ 223 LStR). Werbungskosten könnten auch nach Beendigung der nichtselbständigen Tätigkeiten anfallen, wenn ein erkennbarer Zusammenhang mit den erzielten Einnahmen bestehe (RZ 231 LStR). Die Dokumente in der…
…den Grund der Übernahme der Geschäftsführerfunktion sowie auf allfällige Einflüsse Dritter auf die Geschäftsführung kommt es nicht an (VwGH 14.11.1995, 94/08/0081). Ebenso geht auch das Vorbringen der Bw., dass die bescheidmäßige Festsetzung der haftungsgegenständlichen Abgaben erst nach Beendigung der operativen Tätigkeit…
…Dienstnehmer ausbezahlt. Die Gesellschaft war bereits im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführerfunktion durch den Bf, dh per xx Juli 2017, materiell zahlungsunfähig und überschuldet. Für die angemieteten Geschäftsräumlichkeiten wurden ab August 2017 keine Mietzahlungen mehr geleistet. Die Schließung des Unternehmens erfolgte per dato der Insolvenzeröffnung…
…dass der Beschwerdeführer bereits im Jahr 2012 als Geschäftsführer der Gesellschaft zurückgetreten ist. Dass der Beschwerdeführer erst im Jahr 2022 aus dem Firmenbuch gelöscht wurde, ist für die Strafbarkeit nach dem FinStrG unerheblich. Das Gesetz lässt die Beendigung der Geschäftsführerfunktion - selbst explizit zur Haftungsvermeidung - durch…
…13/0005 bis 0007, und VwGH 24.1.2013, 2012/16/0100). Der Geschäftsführer hat sich demnach darüber zu unterrichten, welchen Stand das Abgabenkonto der Gesellschaft im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführerfunktion hat, und die Pflicht, die Beträge eines allfälligen Rückstandes, wie er am Abgabenkonto…
…Dritter (z. B. Angestellter) mit abgabenrechtlichen Pflichten reicht für sich nicht aus, um eine Behinderung an der Ausübung der Geschäftsführerfunktion zu beseitigen, da der Geschäftsführer das Personal in solchen Abständen zu überwachen hat, die es ausschließen, dass ihm die Verletzung abgaberechtlicher Verpflichtungen, insbesondere die Verletzung…
…mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht mehr handlungsfähig sind (zB infolge Sachwalterbestellung), so gilt dies als Feststellung iSd § 188 Abs. 1 BAO und steht der Wirksamkeit als Feststellungsbescheid nicht entgegen. Ein solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den…
…bei Übernahme seiner Geschäftsführerfunktion nicht auch noch die Pflicht, (etwa innerhalb des Verjährungszeitraumes) die gesamte Buchhaltung und das gesamte Rechenwerk sowie die Aufzeichnungen nachzuprüfen (zB BFG 3.2.2015, RV/7103228/2014; BFG 17.10.2018, RV/2101045/2018 ). Im Rahmen der im Jahr 2011…
…können auch nach Beendigung der nichtselbständigen Tätigkeit anfallen - sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden…
…vor Beendigung ihrer Tätigkeit an der Gesellschaft wesentlich beteiligt war. Im Hinblick darauf, dass [die Bw.] im Zuge ihrer gesundheitlichen Probleme am 15.12.2001 aus ihrer Geschäftsführerfunktion ausschied und ihre Anteile an der Gesellschaft noch im Jahr 2001 der [Privatstiftung] zuwendete, entstand gemäß der…
…dass die Bw. seit Gründung der Gesellschaft bis zur Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion am 19.02.2006 deren selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin war. Eine Haftungsinanspruchnahme kommt infolgedessen aber auch für jene Abgabenschuldigkeiten nicht in Betracht, die erst nach Beendigung der Vertretertätigkeit fällig wurden. Dies betrifft die folgenden…
…Die eingewendete Beendigung seiner Gesellschaftergeschäftsführertätigkeit im Februar 2003 bezieht sich somit wohl nur auf die faktische Beendigung der Geschäftsführerfunktion infolge Einstellung der Tätigkeit der Gesellschaft und Veräußerung des Warenlagers mit Februar 2003. Die unbestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht entsprechend der Rechtsprechung…
…wäre sie verpflichtet gewesen, sofort die ungehinderte Ausführung der Geschäftsführerfunktion zu erzwingen oder ihre Geschäftsführertätigkeit niederzulegen. Dass die Bw. pflichtgemäß sofort die Geschäftsführertätigkeit zurückgelegt habe, lässt sich, da eine Zurücklegung der Geschäftsführertätigkeit aktenkundig erst ab 1. Juni 2005 und somit mehr als acht Monate nach…
…wurde. Da zum Zeitpunkt der Beendigung der Geschäftsführerfunktion der Bw. am Abgabenkonto der Gesellschaft ein Guthaben in Höhe von S 225.234,00 bestand, welches zur Tilgung der aus der ungerechtfertigten Geltendmachung der Vorsteuer resultierenden Nachforderung zur Verfügung gestanden wäre, war der Betrag von S…