…Einzelfall nicht möglich gewesen sei, den abgabenrechtlichen Obliegenheiten nachzukommen. Aus der allgemein gehaltenen Verantwortung, die Bw. habe sich der Dienste eines Steuerberaters bedient, sei indes nichts zu gewinnen. Denn es sei offensichtlich, dass zwar Sozialversicherungsbeträge berechnet und bekannt gegeben worden seien, nicht jedoch die nun…
…Bw. sei verheiratet und ohne Sorgepflichten, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seien dem Senat nicht bekannt. Bis 1998 sei die Buchhaltung vom Steuerberater durchgeführt worden, ab diesem Jahr vom Unternehmen selbst, dies bei einer ungemein schnell sich ergebenden Betriebsentwicklung. In diesem Zeitraum seien von der Bw…
…Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden könnten. Dazu werde auf die Bestimmungen des § 248 BAO verwiesen. Bezüglich der Übertragung an einen Prokuristen und die Beauftragung eines Steuerberaters teilte das Finanzamt mit, dass dies den Geschäftsführer keinesfalls von seiner Auswahl- und Überwachungspflicht entbinde. Gemäß …
…habe und zuvor ohne jegliches Verschulden eine Festsetzung der Einkommensteuer bzw. Schätzung und dahingehend Anmeldung der Forderung nicht möglich gewesen sei. Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des Bw sei es ihm nicht möglich gewesen, die Kosten für die Beauftragung eines Steuerberaters zur Errichtung der Abgabenerklärungen zu…
…steuerlichen Vertreter fristgerecht beeinsprucht werde, da die Beauftragung eines Steuerberaters den Abgabenschuldner nicht von seinen Informations- und Überwachungspflichten entbinden würde. In der dagegen am 23. August 2006 rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte der Bw. die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung und wandte ein, dass sich das Finanzamt…
…sich daraus erst die Aktivlegitimation für eine Berufung gegen die Grundlagenbescheide ergebe. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 18. April 2005, in dem beanstandet wird, dass die Eintreibungsmaßnahmen bei der Primärschuldnerin nicht näher konkretisiert wurden. Durch die Beauftragung eines Steuerberaters und die Wahrnehmung der ihm…
…beantragte eine Gutschrift iHv EUR 750,00 und begründete diesen Antrag damit, dass die "legale, gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2010 bei Beauftragung eines Steuerberaters nicht vor dem 31. März 2012 endet bzw. möglich ist und damit eine ungebührliche Härte gegenüber diesem Mandanten in…
…durch den beauftragten Steuerberater, ohne jedoch die entsprechenden Abgaben zu entrichten, führt nicht zur Erfüllung sämtlicher Pflichten; solange keine ordnungsgemäße Entrichtung der Abgaben erfolgt ist, liegt eine Pflichtverletzung vor. Deutliche Anzeichen für die Gleichbehandlung der Gläubiger lagen nicht vor. Die Beauftragung eines Steuerberaters mit der…
…der Nachweis für die Gleichbehandlung der Gläubiger, widrigenfalls von einer schuldhaften Pflichtverletzung ausgegangen werden könne. In diesem Zusammenhang werde auf den Vorhalt vom 26. April 2007 verwiesen. Bereits leichte Fahrlässigkeit des Geschäftsführers sei haftungsbegründend. Eine Beauftragung eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftstreuhänders mit der steuerlichen Vertretung schließe…
…Buchhaltung abgeliefert werden. Es habe zudem eine Beauftragung eines Steuerberaters zur Erledigung der Buchhaltung, Steuerberechnung und Lohnverrechnung seit 1990 bestanden. Es sei an ihn keinerlei diesbezügliche Vorschreibung oder Mahnung des Finanzamtes oder eine Aufforderung zur Zahlung bzw. eine Bekanntgabe eines Zahlungsrückstandes ergangen. Vielmehr habe er…
…um ein einmaliges Versäumnis dieser Mitarbeiterin entgegen getreten und dieses Versäumnis vom steuerlichen Vertreter zu verantworten und ist in weiterer Folge die Vertreterversäumnis der Vertretenen zuzurechnen. Denn nach herrschender Lehre vermag die Beauftragung eines Steuerberaters mit der Wahrung der Abgabenangelegenheiten den Vertretenen nicht zu exkulpieren…
…Mayer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH, und die Lohnverrechnung von der Fa. X GmbH & Co KG vorgenommen wurden, vermag auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders oder Steuerberater mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten den Vertreter nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt (Ritz, BAO³, …
…lediglich vorgebracht, dass sich sein Buchhalter an seinen Steuerberater mit dem Ersuchen um Klärung des Sachverhalts, bzw. um Vermittlung eines realistischen Termins gewandt hat. Nach herrschender Lehre vermag die Beauftragung eines Steuerberaters mit der Wahrung der Abgabenangelegenheiten den Vertretenen nicht zu exculpieren. Der gewillkürte Bevollmächtigte (§…
…Erinnerungsschreiben Kenntnis vom Abgabetermin der jährlichen Abgabenerklärungen, was er auch nicht in Abrede stellte. Wie bereits dargelegt, können die fehlenden finanziellen Mittel für die Beauftragung eines Steuerberaters zur Erstellung der Steuererklärungen den Bw nicht exkulpieren; vielmehr indiziert das Berufungsvorbringen, dass die fristgerechte Erstellung und Einreichung…
…vom 12. Dezember 2002 mehrfach aus, dass der damalige Berater keine oder falsche Auskünfte (während der Betriebsprüfung) erteilt oder Belege nicht vorgelegt hätte. Nach herrschender Lehre vermag die Beauftragung eines Steuerberaters den Vertretenen nicht ihn von der Wahrung der Abgabenangelegenheiten zu befreien. Der gewillkürte Bevollmächtigte (§…
…deren Befolgung, wie er selbst in der gegenständlichen Berufung vorbringt, wegen gravierender wirtschaftlicher Schwierigkeiten, welche die Beauftragung eines Steuerberaters nicht mehr möglich machten, unterblieb. Wie unbestritten festgestellt, hat der Bw. für vier aufeinander folgende Monate die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen…
…Steuerberater in vollem Bewusstsein der rechtlichen Folgen ("durch Fristverlängerungs-ansuchen, die wahrscheinlich nicht einmal gelesen werden, gehe nur Zeit für produktive Arbeiten verloren") der Nichtabgabe der abverlangten Abgabenerklärungen und der Nichtbeantragung von Fristverlängerungen, derartige Schritte unterlassen hat. Nach herrschender Lehre vermag die Beauftragung eines Steuerberaters…
…als Steuerberater für die C.GesmbH abgegeben worden. Die abgabenrechtlichen Pflichten, eben die Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen und die Einreichung der Abgabenerklärungen seien somit vom Berufungswerber über Beauftragung eines Steuerberaters erfüllt worden. Es fehlt auch an der Kausalität. Aufgrund hoher Forderungsausfälle in den Jahren 1995 und…
…einer auch ihm zumutbaren Rahmenprüfung unterzogen, um sich nicht den Vorwurf einzuhandeln, sich nicht von der gesetzeskonformen Auftragserledigung zu überzeugen. Hierbei hätten sich keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der eingereichten Erklärungen ergeben. Es habe die konkrete Situation auch nicht verlangt, über die Betreuung des Steuerberaters…
…der auf den Kenntnisstand des Antragstellers abstellt, wobei der Wissensstand des Vertreters (hier des damaligen Steuerberaters) dem Vertretenen zuzurechnen ist. Es kann die erstmalige Beauftragung eines (weiteren) Steuerberaters mit der steuerlichen Vertretung, und damit verbunden dessen erstmalige Kenntniserlangung von Umständen über die steuerlichen Verhältnisse des…