BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johann Edlinger sowie die Laienbeisitzer Mag. Sybille Regensberger und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates in…
Diese somit im Unternehmensbereich der B GmbH befindliche Ware (für welche tatsächlich Vorsteuer in Höhe der Erwerbsteuer zugestanden ist), wurde dann auf Veranlassung des Geschäftsführers M für Zwecke verwendet, die außerhalb des Unternehmens liegen, nämlich für dessen eigene privaten Zwecke. Gemäß § 1 Abs.1 Z…
…den Ort, vgl. Bauplan gelber Ordner Seite 92 in Verbindung mit der Google-Abfrage des Referenten vom 28.8.2011), was jedoch - wie auch bei anderen Rechnungen der A-GmbH und der K-GmbH - mangels weiterer Rechnungsangaben und wegen des fehlenden Hinweises auf andere Belege (§…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 24. August 2004 gegen die Bescheide des FA vom 22. Juli 2004 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2001 nach der am 26. März 2009 in 1030 Wien…
…die sonstige Leistung erstreckt (§ 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994) enthalten. Laut Vorbringen des Bw. seien Baupläne nach seinen schriftlichen Entwürfen und Angaben gezeichnet worden. Am 2. April 2009 habe der Bw. dem UFS Planunterlagen (zeichnerische Entwürfe bzw. schriftliche Angaben an den Planzeichner und…
Der UFS geht daher zunächst von den mathematisch richtigen Summen der Reisekostenabrechnungen als (geltend gemachte) Betriebsausgaben aus. Die Summe des Monats Jänner 1999 (AB Seite 267) lautet rechnerisch richtig S 7.560,00 (21 x 360) statt S 7.572,00. Die Summe des Monats…
…wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. Daraufhin wurde seitens des UFS der bezughabende Bauakt angefordert. In den darin befindlichen Bauplänen sind keine Einträge betreffend Dusche oder WC im Kellergeschoß ersichtlich, sondern lediglich die Bezeichnung "W-Küche". Auf Grund einer weiteren Anfrage an den Bw…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Alexander Puttinger, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz, StNr. 499/4426, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Alexander Puttinger, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…also die entgeltliche Leistungserbringung, vorbereitet. Das Fehlen der Bezeichnung als Betriebsraum (Werkstätte, Lager)im Bauplan alleine würde noch nicht zum Verlust eines Vorsteuerabzuges führen, es würden jedoch auch keine weiteren Umstände vorliegen, die eine Absicht des Bw. zur unternehmerischen Tätigkeit im Zeitpunkt der Bautätigkeit bestätigen…
…die Anreise von Personal sowie Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten (zB die Errichtung eines Bauplanungsbüros oder die Einrichtung einer Baustelle durch Errichtung von Baubuden und Baubaracken) für sich alleine den Fristenlauf noch nicht beginnen und begründen daher noch keine Betriebsstätte. Die Betriebsstätte wird grundsätzlich mit…
…Ansuchen der (früheren) Grundstückseigentümerin des Grundstückes EZ 454 KG O vom 21.5.2008 an die zuständige Baubehörde um Errichtung eines Doppelhauses mit drei Reihenhäusern; dieses Haus sollte nach einem Bauplan der K GmbH errichtet werden; der Baubewilligungsbescheid der Gemeinde B vom 16.12.2008…
…Ansuchen der (früheren) Grundstückseigentümerin des Grundstückes EZ 454 KG O vom 21.5.2008 an die zuständige Baubehörde um Errichtung eines Doppelhauses mit drei Reihenhäusern; dieses Haus sollte nach einem Bauplan der K GmbH errichtet werden; der Baubewilligungsbescheid der Gemeinde B vom 16.12.2008…
…Ansuchen der (früheren) Grundstückseigentümerin des Grundstückes EZ 454 KG O vom 21.5.2008 an die zuständige Baubehörde um Errichtung eines Doppelhauses mit drei Reihenhäusern; dieses Haus sollte nach einem Bauplan der K GmbH errichtet werden; der Baubewilligungsbescheid der Gemeinde B vom 16.12.2008…
…Ansuchen der (früheren) Grundstückseigentümerin des Grundstückes EZ 454 KG O vom 21.5.2008 an die zuständige Baubehörde um Errichtung eines Doppelhauses mit drei Reihenhäusern; dieses Haus sollte nach einem Bauplan der K GmbH errichtet werden; der Baubewilligungsbescheid der Gemeinde B vom 16.12.2008…
…der Aktenlage vor: Im Akt einliegend sind: das Ansuchen des Grundstückseigentümers des Grundstückes EZ 364 KG O vom 22.8.2007 an die zuständige Baubehörde um Errichtung von Reihenhäusern; diese Reihenhäuser sollten nach einem Bauplan des Herrn R errichtet werden; der Baubewilligungsbescheid der Gemeinde B…
…Akt einliegend sind: das Ansuchen des Grundstückseigentümers des Grundstückes EZ 364 KG O vom 22.8.2007 an die zuständige Baubehörde um Errichtung von Reihenhäusern; diese Reihenhäuser sollten nach einem Bauplan des Herrn R errichtet werden; der Baubewilligungsbescheid der Gemeinde B vom 9.11.2007…
…Akt einliegend sind: das Ansuchen des Grundstückseigentümers des Grundstückes EZ 364 KG O vom 22.8.2007 an die zuständige Baubehörde um Errichtung von Reihenhäusern; diese Reihenhäuser sollten nach einem Bauplan des Herrn R errichtet werden; der Baubewilligungsbescheid der Gemeinde B vom 9.11.2007…
…Akt einliegend sind: das Ansuchen des Grundstückseigentümers des Grundstückes EZ 364 KG O vom 22.8.2007 an die zuständige Baubehörde um Errichtung von Reihenhäusern; diese Reihenhäuser sollten nach einem Bauplan des Herrn R errichtet werden; der Baubewilligungsbescheid der Gemeinde B vom 9.11.2007…
…Akt einliegend sind: das Ansuchen des Grundstückseigentümers des Grundstückes EZ 364 KG O vom 22.8.2007 an die zuständige Baubehörde um Errichtung von Reihenhäusern; diese Reihenhäuser sollten nach einem Bauplan des Herrn R errichtet werden; der Baubewilligungsbescheid der Gemeinde B vom 9.11.2007…