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451 Treffer1918 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0291-W/04Liebhaberei bei einem "Baukünstler" und Architekten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…Einkommensteuererklärungen Berufung und beantragte, "auf Grundlage der beiliegenden Erklärungen die Bescheide 2000 ausfertigen zu wollen". Dabei wurde die "baukünstlerische" Tätigkeit als Einkünfte aus selbständiger Arbeit angeführt. Mit vorläufiger Berufungsvorentscheidung vom 11. Juli 2003 änderte das Finanzamt die Bescheide wie folgt ab: Umsätze, Vorsteuern und Umsatzsteuer…

UFSW RV/0784-W/10Voraussetzungen, unter denen ein Architekt als Künstler iSd § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994 anzusehen ist (im Fall nicht erfüllt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.12.2010

…Gestalten von Räumen - ist keine künstlerische Tätigkeit iSd EStG 1988 bzw. UStG 1994. Die Umsätze IPA wären daher selbst dann keine Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit, wenn der Baukasten ein Kunstwerk wäre, weil ein Künstler, der in seinem Kunstfach unterrichtet, nach der Rechtsprechung diesfalls keine künstlerische…

UFSL RV/0564-L/09Reise eines Schuldirektors nach Zypern als Werbungskosten (Fortbildungskosten) ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2009

…dieser Reise habe er neue bzw. seine bisherigen Kenntnisse in Geschichte und Kultur des Nahen Ostens erworben bzw. vertieft, die er als Lehrer für Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie Zeitgeschichte, Politische Bildung und Recht) direkt im Unterricht einsetzen konnte (Baukunst, Archäologie, Religion, Moscheen, historische Städte…

UFSW RV/1257-W/04Gegenleistung beim Erwerb einer zu sanierenden Eigentumswohnung (Kaufvertrag und Generalunternehmervertrag bilden nach dem Bauträgervertragsgesetz eine wirtschaftliche Einheit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2006

…Generalunternehmer. Der Generalunternehmer wird die Sanierung durchrühren und dem Auftraggeber termingerecht die sanierten Wohnungen übergeben. b) Die Sanierung ist nach den anerkannten Regeln der Baukunst unter Einhaltung sämtlicher derzeit geltender gesetzlicher Bestimmungen und behördlichen Auflagen, insbesondere nach den Bestimmungen der Wiener Bauordnung samt allen Nebengesetzen…

UFSL RV/0760-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2006Teil 1/2

…..... IX. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem…

UFSL RV/0801-L/04Fehlen der Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0800-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0788-L/04Bauherreineigenschaft als Wiederafnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0787-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0790-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0789-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0777-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0759-L/04Fehlen der Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2006Teil 1/2

…..... IX. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem…

UFSL RV/0762-L/04Einbeziehung der Errichtungskosten eines Reihenhauses in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2004Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0786-L/04Einbeziehung der Errichtungskosten eines Reihenhauses in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2004Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0785-L/04Einbeziehung der Errichtungskosten eines Reihenhauses in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2004Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0804-L/04Einbeziehung der Errichtungskosten eines Reihenhauses in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2004Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0803-L/04Einbeziehung der Errichtungskosten eines Reihenhauses in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2004Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0761-L/04Einbeziehung der Errichtungskosten eines Reihenhauses in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSF RV/0171-F/02Abnutzbarkeit von Werken der bildenden Kunst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.12.2003

…werden als Information in das Farbspektrum des Lichtes übersetzt und machen "Marketing" für den funktionellen Inhalt des Medienhauses."In Otto Kapfingers Führer "Baukunst in Vorarlberg seit 1980" wird das MH und die strittige Skulptur auszugsweise wie folgt beschrieben: "Neben dem älteren Druckereigebäude arbeiten hier die…