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UFSW RV/2032-W/09Bauhilfsarbeiten - Dienstverhältnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2012Teil 1/2

…Säumniszuschlages (für: Lohnsteuer 2005 und 2006 sowie für Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für 2005 und 2006) wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung -, ob mit Bauhilfsarbeiten (Beförderung von Baumaterialien, Gerüstabbau…

UFSW RV/2032-W/09Bauhilfsarbeiten - Dienstverhältnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2012Teil 2/2

Von der Bw. wird das Vorliegen von Dienstverhältnissen ua. auch mit der Begründung in Abrede gestellt, dass die Arbeiten der sog. Werkvertragsnehmer nicht laufend kontrolliert worden seien. Eine Kontrolle sei nur bei Fertigstellung des "Werkes" erfolgt. Dazu ist Folgendes auszuführen: die gegenständlichen Arbeiten (Zuarbeiten [diverse…

UFSG RV/0520-G/09Polnische und slowakische Bauhilfsarbeiter sind nichtselbständig tätig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2010

…unterschiedlich rasch oder geschickt zu erledigen gewesen wären, sondern es wurden jeweils "Leistungen", "Bauhilfsarbeiten" monatlich mittels Pauschalbeträgen verrechnet. Wenn die Berufungswerberin weiters argumentiert, dass die sogenannten Subunternehmer nur den Pauschalpreis (PA) ausbezahlt bekommen und es egal ist, ob sie 10 Stunden oder 50 Stunden für…

UFSW RV/2868-W/06Bauhilfstätigkeit - Scheinselbständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2008

…Bw. weiters mehrere inhaltlich gleichlautende schriftliche Aufträge seines Arbeitgebers, der Fa. OG (OG), St, betreffend die Durchführung von Bauhilfsarbeiten - Innenausbau, die bezughabenden Rechnungen des Bw. über die durchgeführten Arbeiten sowie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2005, die einen Gewinn iHv 7.230,55 € ausweist, vorgelegt…

UFSW RV/0913-W/06Verspachteln von Rigipsplatten als selbständige oder nicht selbständige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…Schreibtisch und allenfalls einem PC gibt es keine Büroeinrichtung. Eine besondere Ausbildung ist für die ausgeführte Tätigkeit nicht erforderlich, weshalb der UFS von Bauhilfsarbeitertätigkeiten ausgeht. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Krankengeld und können sich nicht vertreten lassen. Krankheit ist an die Bw…

UFSW RV/1744-W/07Verspachteln von Gipskartonplatten, Bauhilfstätigkeit - Scheinselbständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008Teil 1/2

…Es seien daher die dementsprechenden lohnabhängigen Abgaben vorzuschreiben. Bei den in Rede stehenden Tätigkeiten handle es sich laut den Angaben in den vorliegenden "Aufträgen" und Rechnungen um das "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten", um "Bauhilfsarbeiten" sowie "Trockenbauarbeiten". Die Nachversteuerung der, an die als "Spachtler" tätigen…

UFSW RV/4111-W/09Gewährung der Familienbeihilfe für in Polen lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010Teil 2/2

Die dem Arbeitgeber gegenüber erbrachte Leistung betraf somit "Spachtelarbeiten" als Bauhilfsarbeiten, also Arbeiten, wie sie in gleicher Weise üblicherweise im Rahmen eines Arbeitsvertrages verrichtet werden. Inwieweit sich die Art seiner Tätigkeit von jener eines (Hilfs)Arbeiters eines mit solchen Arbeiten befassten Unternehmens unterscheiden sollte, ist…

UFSW RV/0032-W/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe eines nicht rechtmäßig beschäftigten Arbeitnehmers wegen fehlender Freizügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2012

…Fakturen an die B. Die B habe den Bw. in den eigenen Büroräumlichkeiten bar bezahlt. Im Jahre 2007 legte der Bw. über Bauhilfsarbeiten nur eine Rechnung an ein weiteres Bauunternehmen, die C GmbH. Festgestellt wird, dass der Bw. mit Bescheid vom 14. Mai 2008 eine…

UFSG RV/0349-G/07Scheinselbständigkeit von in einer Gärtnerei beschäftigten slowakischen Staatsbürgern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2009

…worden, damit eine Berufung eingereicht hätte werden könne. Herr PM habe in der Slowakei seit längerer Zeit einen Gewerbebetrieb, der auch Reparatur- und Reinigungsarbeiten, sowie Bauhilfsarbeiten etc. durchführen würde. In diesem Betrieb habe er schon vor 2004 sein eigenes Werkzeug und andere Arbeitsgeräte gehabt, die…

UFSW RV/2861-W/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die in einem anderen EU-Staat lebenden Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2007

…Jahre 2006 habe der Bw. für div. Bauhilfsarbeiten neun Rechnungen an die Firma G gelegt.Ab 17. Oktober 2006 (nach Erhalt der EU-Freizügigkeitsbestätigung) sei er nur mehr als nicht selbständiger Arbeitnehmer bei der Firma G beschäftigt gewesen. Am 3. August 2005 brachte der Bw…

UFSW RV/2595-W/11Einfache Montage- und Verspachtelungsarbeiten durch einen einzigen Arbeiter sind keine unternehmerische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.02.2012Teil 1/2

…Unselbständigkeit, so ist von einem Dienstverhältnis auszugehen. Das äußere Erscheinungsbild des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ist dabei nicht maßgeblich. Sind vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenbauarbeiten, Bauhilfsarbeiten oder "Verspachteln von Gipskartonplatten" nicht als solche zu qualifizieren, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern…

UFSW RV/2595-W/11Einfache Montage- und Verspachtelungsarbeiten durch einen einzigen Arbeiter sind keine unternehmerische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.02.2012Teil 2/2

…Namen nicht zum Unternehmer. Die auf diese Weise von einem Arbeitnehmer erbrachten oder empfangenen Leistungen sind dem Arbeitgeber zuzurechnen... 210 Eine natürliche Person kann sowohl selbständige Tätigkeiten als auch unselbständige Tätigkeiten nebeneinander ausführen. Ein Bauhilfsarbeiter, erbringt Arbeitsleistungen iRe nicht selbständigen Arbeitsverhältnisses, wenn er weisungsgebunden ist…

UFSW RV/2594-W/11Einfache Montage- und Verspachtelungsarbeiten durch einen einzigen Arbeiter sind keine unternehmerische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.02.2012Teil 1/2

…Unselbständigkeit, so ist von einem Dienstverhältnis auszugehen. Das äußere Erscheinungsbild des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ist dabei nicht maßgeblich. Sind vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenbauarbeiten, Bauhilfsarbeiten oder "Verspachteln von Gipskartonplatten" nicht als solche zu qualifizieren, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern…

UFSW RV/2594-W/11Einfache Montage- und Verspachtelungsarbeiten durch einen einzigen Arbeiter sind keine unternehmerische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.02.2012Teil 2/2

…Namen nicht zum Unternehmer. Die auf diese Weise von einem Arbeitnehmer erbrachten oder empfangenen Leistungen sind dem Arbeitgeber zuzurechnen... 210 Eine natürliche Person kann sowohl selbständige Tätigkeiten als auch unselbständige Tätigkeiten nebeneinander ausführen. Ein Bauhilfsarbeiter, erbringt Arbeitsleistungen iRe nicht selbständigen Arbeitsverhältnisses, wenn er weisungsgebunden ist…

UFSW RV/0875-W/11Keine Familienbeihilfe bei Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012Teil 1/2

…nicht erkennbar, inwieweit sich die gegenständliche Tätigkeit von einer nichtselbständigen Tätigkeit, die von einem Hilfsarbeiter gemacht werde, unterscheidet. Auch nach Lehre und Rechtsprechung sind Bauhilfsarbeiten wie z.B. Verspachtelungsarbeiten, die in einer festen Arbeitsabfolge zu erbringen sind, in aller Regel kein selbständiges Werk. Das bedeutet…

UFSG RV/0830-G/07Scheinselbständigkeit von polnischen Spachtlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2012

…unterschiedlichen Beträgen nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung bezahlt worden wären. In dem vom Finanzamt vorgelegten Berufungsakt befinden sich von den betroffenen Personen an die Berufungswerberin ohne Umsatzsteuerausweis gelegte Rechnungen mit folgendem Inhalt: Bauvorhaben (alle D-Straße), Ausgeführte Arbeiten (z.B. Bauhilfsarbeiten, Verspachtelungen, diverse Bauarbeiten, Verfugen…

UFSW RV/1913-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…Büro, verfügt jedoch über kein Lager oder Ähnliches. Die ausgeführten Arbeiten beschränken sich auf Bauhilfsarbeiten. Für das Jahr 2008 legte er 4 Rechnungen vor (abgerechnet wurde mit Pauschalbeträgen meist am Monatsende). Für das Jahr 2009 legte er 12 Rechnungen vor (jeweils eine pro Monat, ebenfalls…

UFSW RV/3230-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…Sozialversicherung der gewerbl. Wirtschaft: 2.713,77 Euro Buchhaltung: 240 Euro Die Erhebungen des Finanzamtes (im Jahr 2006) bezüglich der Art der Tätigkeit des Bw brachten folgendes Ergebnis: Die Tätigkeit des Bw. ist eine typische Bauhilfsarbeit. Er arbeitet immer nur für einen Auftraggeber, die BKEG…

UFSW RV/1929-W/11Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…Sozialversicherung der gewerbl. Wirtschaft: 2.713,77 Euro Buchhaltung: 240 Euro Die Erhebungen des Finanzamtes (im Jahr 2006) bezüglich der Art der Tätigkeit des Bw brachten folgendes Ergebnis: Die Tätigkeit des Bw. ist eine typische Bauhilfsarbeit. Er arbeitet immer nur für einen Auftraggeber, die B…

UFSW RV/2582-W/09Familienbeihilfenanspruch eines Spachtlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…einer bestimmten Frist, bzw. nur ein Endtermin enthalten. Die Vereinbarungen lauten lediglich auf die Übernahme von "Trockenbauarbeiten" oder "Bauhilfsarbeiten - Spachtelung" zu Pauschalpreisen ohne nähere Spezifizierung. Aufgrund dessen, dass hier von Hilfsarbeiten ohne die Notwendigkeit spezieller Vorkenntnisse die Rede ist, dass der Bw. weder der deutschen…