…Säumniszuschlages (für: Lohnsteuer 2005 und 2006 sowie für Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für 2005 und 2006) wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung -, ob mit Bauhilfsarbeiten (Beförderung von Baumaterialien, Gerüstabbau…
Von der Bw. wird das Vorliegen von Dienstverhältnissen ua. auch mit der Begründung in Abrede gestellt, dass die Arbeiten der sog. Werkvertragsnehmer nicht laufend kontrolliert worden seien. Eine Kontrolle sei nur bei Fertigstellung des "Werkes" erfolgt. Dazu ist Folgendes auszuführen: die gegenständlichen Arbeiten (Zuarbeiten [diverse…
…und durchführt. b) Eingliederung in den geschäftlichen Organismus: Zur Erbringung der vereinbarten Leistungen bediente sich der Beschwerdeführer der Arbeitskraft von zwei rumänischen Staatsbürgern. Die Tätigkeit der beiden rumänischen Staatsbürger ist als die Erbringung von Bauhilfsarbeiten zu qualifizieren, was sich zB auch aus dem Umstand erschließt…
…unterschiedlich rasch oder geschickt zu erledigen gewesen wären, sondern es wurden jeweils "Leistungen", "Bauhilfsarbeiten" monatlich mittels Pauschalbeträgen verrechnet. Wenn die Berufungswerberin weiters argumentiert, dass die sogenannten Subunternehmer nur den Pauschalpreis (PA) ausbezahlt bekommen und es egal ist, ob sie 10 Stunden oder 50 Stunden für…
…Bw. weiters mehrere inhaltlich gleichlautende schriftliche Aufträge seines Arbeitgebers, der Fa. OG (OG), St, betreffend die Durchführung von Bauhilfsarbeiten - Innenausbau, die bezughabenden Rechnungen des Bw. über die durchgeführten Arbeiten sowie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2005, die einen Gewinn iHv 7.230,55 € ausweist, vorgelegt…
…Erstellung des (mündlichen) Anbotes wurden weder vom Bf. noch von seinen Vertragspartnern gemacht. Dieser Stundensatz entspricht dem in der Bauwirtschaft üblichen Stundensatz für Bauhilfsarbeiter. Entsprechend den übereinstimmenden Aussagen wurden von den Vertragspartner keine Stemmarbeiten oder Ähnliches, sondern ausschließlich Verspachtelungsarbeiten durchgeführt. Das zu verarbeitetende Material (Spachtelmasse…
…Schreibtisch und allenfalls einem PC gibt es keine Büroeinrichtung. Eine besondere Ausbildung ist für die ausgeführte Tätigkeit nicht erforderlich, weshalb der UFS von Bauhilfsarbeitertätigkeiten ausgeht. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Krankengeld und können sich nicht vertreten lassen. Krankheit ist an die Bw…
…Es seien daher die dementsprechenden lohnabhängigen Abgaben vorzuschreiben. Bei den in Rede stehenden Tätigkeiten handle es sich laut den Angaben in den vorliegenden "Aufträgen" und Rechnungen um das "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten", um "Bauhilfsarbeiten" sowie "Trockenbauarbeiten". Die Nachversteuerung der, an die als "Spachtler" tätigen…
Die dem Arbeitgeber gegenüber erbrachte Leistung betraf somit "Spachtelarbeiten" als Bauhilfsarbeiten, also Arbeiten, wie sie in gleicher Weise üblicherweise im Rahmen eines Arbeitsvertrages verrichtet werden. Inwieweit sich die Art seiner Tätigkeit von jener eines (Hilfs)Arbeiters eines mit solchen Arbeiten befassten Unternehmens unterscheiden sollte, ist…
…Metallbau W*** | W*** Eigentümer (Einzelunt.) | Schlosserarbeiten | D***Q*** GmbH | V*** Geschäftsführer geb. ****** | Abbruchsarbeiten Bauhilfsarbeiten Sanierungsarbeiten | E***R*** | U*** Geschäftsführer geb. ****** | Umbauarbeiten Bauhilfsarbeiten Ergänzend führte er aus, alle angeführten Unternehmen hätten zum Zeitpunkt der Leistungserbringung einen aufrechten Gewerbeschein…
…an die Bf adressiert und zugestellt. In der fristgerecht dagegen erhobenen Beschwerde führte die Bf aus, bei den beauftragten Arbeiten habe es sich um die Herstellung von Gewerken und nicht um Bauhilfsarbeiten gehandelt. Dafür sei eine entsprechende Ausbildung und vor allem eine Gewerbeberechtigung nötig gewesen…
…Unselbständigkeit überwiegen, sei von einem Dienstverhältnis auszugehen. Das äußere Erscheinungsbild des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses sei dabei nicht maßgeblich. Weiters führt der Bericht aus: … Sind vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenbauarbeiten, Bauhilfsarbeiten, „Verspachteln von Gipskartonplatten“, nicht als solche zu qualifizieren, da kein individualisiertes, konkretisiertes und…
…worden waren, die Merkmale einer nichtselbständigen Tätigkeit überwogen. Nach Aussagen der Auskunftspersonen handelte es sich bei den ausgeführten Arbeiten um einfache Hilfstätigkeiten wie Verspachteln von Gipskartonplatten, Bauhilfsarbeiten und Trockenbauarbeiten. In einigen Fällen existierten keine schriftlichen Verträge. Es wurden mündliche Vereinbarungen mit den Arbeitern abgeschlossen. Die…
…Vorgabe der Arbeitszeit, etc.) ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt…
…Vorgabe der Arbeitszeit, etc.) ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt…
…Vorgabe der Arbeitszeit, etc.) ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt…
…Vorgabe der Arbeitszeit, etc.) ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt…
…ausgeführt, warum vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses auszugehen gewesen sei und warum vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenbauarbeiten, Bauhilfsarbeiten oder „Verspachteln von Gipskartonplatten“ nicht als solche zu qualifizieren seien. Es läge bei solchen Arbeiten kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vor und sei die Selbständigkeit…
…das Projekt war beschrieben mit der jeweiligen Wohnhausanlage und ihrer Adresse, angegeben war der Auftragszeitraum, beschrieben war der Auftrag zur Durchführung angeführter Arbeiten im Rahmen des jeweiligen Projekts (etwa Bauhilfsarbeiten allgemein bzw. Stemmarbeiten allgemein). Unter den „Leistungen des Auftragnehmers“ sind seine Verpflichtungen angeführt (im Rahmenwerkvertrag…
…das Projekt war beschrieben mit der jeweiligen Wohnhausanlage und ihrer Adresse, angegeben war der Auftragszeitraum, beschrieben war der Auftrag zur Durchführung angeführter Arbeiten im Rahmen des jeweiligen Projekts (etwa Bauhilfsarbeiten allgemein bzw. Stemmarbeiten allgemein). Unter den „Leistungen des Auftragnehmers“ sind seine Verpflichtungen angeführt (im Rahmenwerkvertrag…