Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Mag. G, in der Finanzstrafsache gegen W., M.Dorf, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit.a. des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung…
…im gegenständlich maßgeblichen Zinsenbemessungszeitraum vom 1. Oktober 2002 bis 2. September 2003 laut Bankauskunft und beigeschlossener Aufstellung überdies maximal Guthabenszinsen von 36,25 € (Zinssatz 1,25%) zu erwirtschaften gewesen wären, bestehe keine Bereitschaft zur Zahlung des vollen angelasteten Anspruchszinsenbetrages. Im Ausmaß von 36,25…
…habe, habe der Bw. nicht nachgewiesen. Die Ermittlungen des ergänzenden Vorhalteverfahrens beim UFS ergaben, dass die GmbH die Wertstellung mit 2. Jänner 2009 festgelegt habe und laut Bankauskunft die Feiertage zur Wertstellung per 8. Jänner 2009 geführt hätten (Vorhaltsbeantwortung ("VB") vom 17. Februar 2012, Pkt…
…eines Informierten Vertreters der Bank zur fehlenden Zeichnungsberechtigung des Einschreiters auf allen Firmenkonten der A-GmbH bei der Bank - Amtswegige Einholung der Bankauskunft bei der Bank zur fehlenden Zeichnungsberechtigung des Einschreiters auf allen Firmenkonten der A-GmbH bei der Bank. Dieser Beweisantrag ist rechtlich relevant…
…Dezember 2002 sei 68.489,00 €. Der Zinsanteil sei fallend, laut Bankauskunft betragen die Zinsen bis Laufzeitende ca. 21.000,00 € und nicht 45.758,16 €. ad O: Wie die Ausführungen ad K. Nunmehr wird - entgegen den Ausführungen in der Berufung - auf…
…nehmen. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 9. Mai 2006 wurden dem UFS die Umsatzsteuervoranmeldungen unterschrieben übermittelt. Bezüglich der Abweichung der Bankverbindung der A auf den Überweisungsbelegen im Vergleich zu der in den Rechnungen angeführten Bankverbindung wurde die Einholung einer Bankauskunft beantragt. Bezüglich der Echtheit der Unterschriften von…
…fälschlicherweise von endfälligen Krediten ausgegangen worden, wobei die Darlehenszinsen 14 Jahre lang vom gesamten aushaftenden Kapital in Ansatz gebracht worden seien. Dieser unrichtigen Annahme sei eine Bankauskunft zugrunde gelegen, in der von einem endfälligen Kredit die Rede gewesen sei. Die Umstellung auf ein endfälliges Produkt…
…schwierigsten Bedingungen stets ordnungsgemäß entrichtet worden wäre, wobei diese Tätigkeit nur zu dem Zweck aufgenommen worden wäre, um bestehende Bankverbindlichkeiten - laut Bankauskunft vom 23. April 1999 ein in Höhe von € 54.504,63 (S 750.000,00) gewährter Bankkredit - abzubauen, lässt sich nichts gewinnen…
…einen auf die Materialien zur Regierungsvorlage zu diesem Änderungsprotokoll, wo es hinsichtlich des Art IV wie folgt heißt: "Diese Bestimmung betrifft den zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung des steuerlichen Informationsaustausches und setzt fest, dass Bankauskünfte erst für Veranlagungsjahre, die nach dem 1. Jänner des Jahres beginnen…
…einen auf die Materialien zur Regierungsvorlage zu diesem Änderungsprotokoll, wo es hinsichtlich des Art IV wie folgt heißt: "Diese Bestimmung betrifft den zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung des steuerlichen Informationsaustausches und setzt fest, dass Bankauskünfte erst für Veranlagungsjahre, die nach dem 1. Jänner des Jahres beginnen…
…Materialien zur Regierungsvorlage zum Änderungsprotokoll des DBA Schweiz sollten Bankauskünfte zwar erst für Veranlagungsjahre, die nach dem 1. Januar beginnen, ausgetauscht werden können, woraus sich aber nach Ansicht der Bw. ergebe, dass durch die ausdrückliche Nennung von Bankauskünften nur "im Hinblick auf diese Auskünfte eine…
…einen auf die Materialien zur Regierungsvorlage zu diesem Änderungsprotokoll, wo es hinsichtlich des Art IV wie folgt heißt: "Diese Bestimmung betrifft den zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung des steuerlichen Informationsaustausches und setzt fest, dass Bankauskünfte erst für Veranlagungsjahre, die nach dem 1. Jänner des Jahres beginnen…
…nachstehende Feststellungen getroffen. Die steuerliche Vertreterin des Bw wurde gebeten, die angeführten offenen Fragen zu klären sowie die angeführten Beweismittel vorzulegen: "Ich nehme an, dass sich alle von Ihnen in Ihrer E-Mail angeführten Bankauskünfte auf die Vermietung Straße, B beziehen. Falls nicht, bitte ich…
…Unterschriftsprobenblatt betreffe sohin ein Geschäftskonto, das im Jahr 2006 nicht mehr aktiv gewesen sei. Der Bw. beantrage die Einholung von Bankauskünften bei der Y-Bank und X-Bank. Im Jahr 2006 sei der Bw. am Konto bei der Y-Bank nicht zeichnungsberechtigt gewesen und über…
…von ca. S 39.000,00 aufgrund eines Dienstverhältnis bei der Firma W. bezog. Unwidersprochen, weil eindeutig durch Einholung von Bankauskünften durch die erste Instanz nachgewiesen, ist auch die Tatsache, dass in den Jahren 1997 bis 2000 Einzahlungen auf das Kreditkonto des Bw. bei der…
…Straße wohnhaft sei, sie aber in dem Firmengebäude ein- oder zweimal die Wohnung gewechselt habe. Der Vertreter des Zollamtes Innsbruck vertrat die Auffassung, dass die Bankauskünfte über die Konten der Bf. zu Recht erfolgt seien, da ein Teil des Schmuckes über diese Konten angekauft worden…
…sei, sie aber in dem Firmengebäude ein- oder zweimal die Wohnung gewechselt habe. Der Vertreter des Zollamtes Innsbruck vertrat die Auffassung, dass die Bankauskünfte über die Konten der Bf. zu Recht erfolgt seien, da ein Teil des Schmuckes über diese Konten angekauft worden sei. Die…
…sei, sie aber in dem Firmengebäude ein- oder zweimal die Wohnung gewechselt habe. Der Vertreter des Zollamtes Innsbruck vertrat die Auffassung, dass die Bankauskünfte über die Konten der Bf. zu Recht erfolgt seien, da ein Teil des Schmuckes über diese Konten angekauft worden sei. Die…
…sei, sie aber in dem Firmengebäude ein- oder zweimal die Wohnung gewechselt habe. Der Vertreter des Zollamtes Innsbruck vertrat die Auffassung, dass die Bankauskünfte über die Konten der Bf. zu Recht erfolgt seien, da ein Teil des Schmuckes über diese Konten angekauft worden sei. Die…
…sei, sie aber in dem Firmengebäude ein- oder zweimal die Wohnung gewechselt habe. Der Vertreter des Zollamtes Innsbruck vertrat die Auffassung, dass die Bankauskünfte über die Konten der Bf. zu Recht erfolgt seien, da ein Teil des Schmuckes über diese Konten angekauft worden sei. Die…