…Der Erblasser hatte sich für die Rückführung dieser Kredite als Bürge und Zahler gemeinsam mit der Bf. verpflichtet und hatte zu deren Sicherstellung dieser Kredite die sich in seinem Eigentum befunden habenden Liegenschaften verpfändet. Sowohl aus den beigebrachten Beweismitteln als auch aus den Darstellungen der…
…Mit Mietvertrag vom 18. April 2007 habe die Bw. diese Liegenschaft ab Oktober 2007 an ihren Ehegatten zur Verwendung als Arztpraxis vermietet. Zur Besicherung trete der Ehegatte als Bürge und Zahler gegenüber der Raiffeisenbank auf. Gleichzeitig habe die Bw. als Vermieterin innerhalb der Kreditlaufzeit von…
…angeführten Kredite als Bürge und Zahler. Auch A.G. verpflichtete sich in gleicher Weise mit Ausnahme des zu Konto Nr.xxx-xxx-xxx/03 bestehenden Kredites.Kreditnehmerin war die F.G. GmbH.Sowohl A.G.als auch der Erblasser waren Geschäftsführer und Gesellschafter der F…
…Der Erblasser hatte sich für die Rückführung dieser Kredite als Bürge und Zahler gemeinsam mit der Bf. verpflichtet und hatte zu deren Sicherstellung dieser Kredite die sich in seinem Eigentum befunden habenden Liegenschaften verpfändet. Sowohl aus den beigebrachten Beweismitteln als auch aus den Darstellungen der…
…angeführten Kredite als Bürge und Zahler. Auch die Bw. verpflichtete sich in gleicher Weise mit Ausnahme des zu Konto Nr.xxx-xxx-xxx/03 bestehenden Kredites. Kreditnehmerin war die F.G. GmbH. Sowohl die Bw. als auch der Erblasser waren Geschäftsführer und Gesellschafter der F…
…€) zu bemessen sei und demgemäß lediglich 762,72 € ausmache. Die daraufhin ergehende Berufungsvorentscheidung erläuterte, für die Festsetzung einer Gebühr sei der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde maßgeblich. Da die Rü GmbH sich als Bürge und Zahler für sämtliche Verbindlichkeiten der R…
… VwGH vom 16. Dezember 1991, 90/15/0142). Bei Übernahme einer Haftung als "Bürge und Zahler unter Verzicht auf die nach dem Gesetz zustehenden Einwendungen" ist nach herrschender zivilrechtlicher Lehre (Rummel a.a.O., Rz 4 zu § 1444) ein Garantievertrag anzunehmen. Selbst bei bloß teilweisem…
…Mietzins nicht mehr aufbringen habe können. Die X-Bank habe CK auf dessen Betreiben hin im September 2002 ein Darlehen gewährt. Dabei habe die Bank die Kreditzusage von seiner (Bw.) Mithaftung als Bürge und Zahler abhängig gemacht. Mit der zugezählten Darlehenssumme habe sein Neffe ua…
…als Bürge und Zahler in Anspruch genommen worden; im Zuge dieser Inanspruchnahme habe er auf das Darlehenskonto bei der X-Bausparkasse einen Betrag von 300.000,00 S zurückzahlen müssen. Diesen Betrag habe er durch Aufnahme eines Privatdarlehens, durch Eigenmittel und durch Überziehung seines Kontos…
…neben dem Erblasser ebenfalls als Bürge und Zahler verpflichtet hatte, änderte an der Rechtsnachfolge in die Haftung des Erblassers nichts. Nach dem eingangs Gesagten stellten sowohl die Verpfändung der Liegenschaft als auch die im Erbweg erworbene Haftung als Bürge und Zahler aufschiebend bedingte Lasten dar…
…neben dem Erblasser ebenfalls als Bürge und Zahler verpflichtet hatte, änderte an der Rechtsnachfolge in die Haftung des Erblassers nichts. Nach dem eingangs Gesagten stellten sowohl die Verpfändung der Liegenschaft als auch die im Erbweg erworbene Haftung als Bürge und Zahler aufschiebend bedingte Lasten dar…
…Finanzamtes niemals eine Einverständniserklärung als Bürge und Zahler für den Kredit seines Vermieters abgegeben. Das widerspreche der allgemeinen Lebenserfahrung. Diesbezüglich erlaube sich die zur Entscheidung berufene Behörde darauf hinzuweisen, dass das Bestandverhältnis auf die Dauer von drei Jahren angelegt sei und nicht verlängert werden müsse…
…dass Frau F.S. laut dem Pachtvertrag eine Haftung als Bürge und Zahler für die jeweiligen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der Fa. übernimmt. Diese Haftungsübernahme als Bürge stellt eine Bürgschaft im Sinne des § 33 TP 7 GebG dar. Der Wert der Verbindlichkeiten (die Bemessungsgrundlage) wurde wie…
…B-GmbH und von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erzielte, erklärte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für dieses Jahr sonstige Werbungskosten in Höhe von 61.725,47 Euro. Der Teilbetrag von 52.739,44 Euro betraf Zahlungen, die der Bw. als Bürge und Zahler für Kreditforderungen…
…und der B bzw dem Sa geschlossene Bürgschaftsverträge. Der Bw verpflichtete sich darin, die Gläubiger seines Sohnes dann zu befriedigen, wenn dieser seine Verbindlichkeiten (Bankschulden) nicht erfüllt. Da der Sohn des Bw aufgrund eines Konkurses seine Zahlungsverpflichtungen einstellte, wurde der Bw als Bürge (und Zahler…
…worden. Der Kauf sei von der L. Handels-GmbH zur Gänze kreditfinanziert worden, wobei einerseits die Ehegatten P. als Bürge und Zahler hafteten und andererseits die Liegenschaft selbst, auch nach dem Verkauf im grundbücherlichen Eigentum der Ehegatten P. befindlich, sowie eine Karl Willibald P. als…
…232. .... 3. ... 4. Als Sicherstellung aller unserer Forderungen und Ansprüche, die uns aus eingeräumten Krediten entstehen oder in Hinkunft entstehen werden, .... dient die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB von Herrn JK laut separatem Bürgschaftsanbot. 5. Des Weiteren übergeben Sie uns zwei Stück…
…im Innenverhältnis jedoch eine Risikoteilung erfolgt und sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit diesen Eigentumswohnungen nur gemeinsam getroffen werden können." Die Finanzierung erfolgte durch Bw1 durch Übernahme des bestehenden Kredites der Verkäuferin, Bw2 übernahm nicht die Haftung als Bürge und Zahler. Im Übrigen wird auf die…
…05.09.2004 sowie die Mitschuldnerhaftungserklärung vom 16.01.2002, c) sechs Zahlungsbestätigungen aus der Inanspruchnahme als Bürge und Zahler durch die L Sparkasse und die Bank2. sowie d) die Klagsschrift zu dem beim Landesgericht K zur Geschäftszahl 00 Cg zL705 geführten Zivilverfahren BSM GmbH…
…Diesbezüglich sei kein Nachweis erfolgt, weswegen die Haftungsinanspruchnahme mittels Haftungsbescheid durchgeführt worden sei. Die Haftung als Bürge und Zahler für die Schulden des Einzelunternehmens von Seiten der GmbH habe - soweit dies erinnerlich sei - eine Haftung für die volle Höhe der Verbindlichkeiten gewesen. Damit ist gemeint…