RIS AI
6 949 Treffer337 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0725-L/07Behauptungs- und Nachweispflicht des Antragstellers im Nachsichtsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008

…ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist. Nach der ständigen Judikatur des VwGH liegt eine solche Unbilligkeit nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO. Im Nachsichtsverfahren liegt…

UFSL RV/0940-L/06Sachliche Unbilligkeit der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

…2000/15/0196). Eine solche Unbilligkeit liegt aber nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiell-rechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO (Ritz, BAO³, § 236 Tz 13 mit Judikaturnachweisen). Die Unbilligkeit im Sinne des …

UFSL RV/2085-L/02Nachsicht von Abgaben wegen persönlicher und sachlicher Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.04.2004Teil 2/2

…damit das oben begründete Nichtvorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Stammabgabe insoweit auch auf sie durchschlägt, handelt es sich bei ihrer Vorschreibung auch nicht um eine besonders harte Auswirkung im Einzelfall. Die Vorschreibung dieser Nebengebühren stellt vielmehr ebenfalls eine allgemeine Auswirkung genereller Normen dar…

UFSW RV/2968-W/09Keine sachliche Unbilligkeit, wenn (bei Verfehlung der Anlassfallwirkung) eine Gleichschriftengebühr (§ 25 GebG) in Folge einer verspäteteten Gebührenanzeige festgesetzt wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.11.2010

…abgewiesen, dass die Gebührenvorschreibungen eine Auswirkung genereller Normen darstelle, die alle Abgabenpflichtigen in vergleichbaren Situationen in gleicher Weise treffe. Dagegen brachte die Bw. Berufungen und in der Folge Vorlageanträge ein und beantragte mündliche Verhandlungen vor dem gesamten Berufungssenat. Zur sachlichen Unbilligkeit verwies die Bw. weiterhin…

UFSL RV/1294-L/08Keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung aufgrund der Beschränkung der Geltendmachung von Verlustvorträgen sowie der Besteuerung von Sanierungsgewinnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2009

…der Begründung ab, dass eine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung einer Körperschaftsteuernachforderung bei Versteuerung eines Sanierungsgewinnes nicht zu erblicken sei, weil es sich dabei lediglich um die Auswirkung genereller Normen handle. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 17.11.2008 Berufung erhoben. Wie bereits…

UFSL RV/0843-L/06Keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2007

…2000/15/0196). Eine solche Unbilligkeit liegt aber nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiell-rechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO (Ritz, BAO³, § 236 Tz 13 mit Judikaturnachweisen). Die Unbilligkeit im Sinne des …

UFSW RV/2272-W/09Nachsicht, keine sachliche Unbilligkeit bei Rückforderung der Investitionszuwachsprämie infolge Zuerkennung der Gemeinnützigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2010

…Sachverhalt ist (VwGH 29.1.2004, 2002/15/0002). Eine solche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO (Stoll…

UFSS RV/0016-S/09Abgabennachsicht; keine Unbilligkeit; persönliche Unbilligkeit; sachliche Unbilligkeit; Erbschaftssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010

…Zur sachlichen Unbilligkeit ist zunächst festzuhalten, dass eine solche dann nicht vorliegt, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiellrechtlich legistisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeit iSd. § 236 BAO (Stoll, BAO-Kommentar, 2421). Die Unbilligkeit muss sich aus der Einhebung der Abgabe…

UFSW RV/1108-W/07Nachsicht, keine persönliche Unbilligkeit ohne Existenzgefährdung, keine sachliche Unbilligkeit wegen ungünstiger Steuerprogression bei Kumulation von Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2007

…eindeutig der Wille des Gesetzgebers ist, keine zeitraumbezogene Betrachtung anzustellen, sondern eine Besteuerung der isoliert zu betrachtenden Einkünfte im jeweiligen Kalenderjahr vorzunehmen. Eine sachliche Unbilligkeit liegt aber nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151).…

UFSS RV/0554-S/08Abgabennachsicht; Anspruchszinsen; keine sachliche Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2010

…wird übersehen, dass eine sachliche Unbilligkeit dann nicht vorliegt, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiellrechtlich legistisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten iSd. § 236 BAO (Stoll, BAO-Kommentar, 2421). Die Unbilligkeit muss sich aus der Einhebung der Abgabe ergeben, nicht aus…

UFSS RV/0017-S/09Abgabennachsicht; Erbschaftsteuer; keine sachliche Unbilligkeit; keine persönliche Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2010

…Zur sachlichen Unbilligkeit ist zunächst festzuhalten, dass eine solche dann nicht vorliegt, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiellrechtlich legistisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeit iSd. § 236 BAO (Stoll, BAO-Kommentar, 2421). Die Unbilligkeit muss sich aus der Einhebung der Abgabe…

UFSW RV/2330-W/05Keine persönliche Unbilligkeit bei Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2006

…in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben würden. Die Steuervorschreibung stele eine Auswirkung genereller Normen dar, die alle Steuerpflichtige in einer vergleichbaren Situation gleichermaßen betreffe. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit…

UFSW RV/2333-W/05Keine persönliche Unbilligkeit bei Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2006

…in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben würden. Die Steuervorschreibung stelle eine Auswirkung genereller Normen dar, die alle Steuerpflichtige in einer vergleichbaren Situation gleichermaßen betreffe. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit…

UFSW RV/1395-W/10Nachsicht, sachliche Unbilligkeit von Aussetzungszinsen bei von vornherein nicht bestehender Abgabenschuld trotz Zurücknahme der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2010

…Sachverhalt ist (VwGH 29.1.2004, 2002/15/0002). Eine solche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO (Stoll…

UFSW RV/0944-W/06sachliche Unbilligkeit, Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2006

…Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist. Eine solche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist nicht sachlich unbillig (auch nicht bei einer langen Dauer des Berufungsverfahrens). Dies wegen der Antragsgebundenheit der Aussetzung der…

UFSS RV/0135-S/07Abgabennachsicht; sachliche Unbilligkeit; Umsatzsteuer; Pauschalierung; land- und forstwirtschaftlicher Betrieb; Überfahrtsrechte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.01.2013

…auf eine vorliegende sachliche Unbilligkeit. Dazu ist zunächst festzustellen, dass eine solche dann nicht vorliegt, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiellrechtlich legistisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO (Stoll, BAO-Kommentar, 2421). Die Unbilligkeit muss sich…

UFSW RV/3173-W/09Abgabennachsicht, weder persönliche noch sachliche Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2010

…Sachverhalt ist (VwGH 29.1.2004, 2002/15/0002). Eine solche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO (Stoll…

UFSL RV/0571-L/05Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2006

…ins Gewicht falle. Der Umstand, dass Gutschriften aus spät erfolgten Umsatzsteuerveranlagungen nicht verzinst werden, ist daher lediglich eine Auswirkung genereller Normen, die keine sachliche Unbilligkeit zu begründen vermag. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Erstveranlagung spät erfolgt ist, oder sich ein Berufungsverfahren gegen einen…

UFSL RV/1067-L/05Nachsicht von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2006

…Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist. Eine solche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist nicht sachlich unbillig (auch nicht bei einer langen Dauer des Berufungsverfahrens). Dies wegen der Antragsgebundenheit der Aussetzung der…

UFSG RV/0523-G/08Nachsicht der österreichischen tarifmäßigen Einkommensteuer für ein in Italien erzieltes, dort steuerlich begünstigtes Teileinkommen eines in Österreich ansässigen Abgabepflichtigen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.07.2009

…solche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO (Stoll, BAO, 2421). Wie in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, kann die Unbilligkeit…