…weil Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührten. Die persönliche Unbilligkeit ergebe sich aus der wirtschaftlichen Situation der Antragstellerin, welche nur dann vorliege, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenz der abgabepflichtigen GmbH gefährde oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (insbesondere mit…
…Fälligkeitstag entrichtet werde. Daraus ergebe sich, dass im gegenständlichen Fall keine Besonderheit des Einzelfalles vorliege, sondern lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage gegeben sei. Dagegen wendet sich die Berufung vom 5. April 2001. Seitens der Bf. wird im wesentlichen vorgebracht, es sei richtig, dass die…
…Wesentlichen mit der Begründung ab, dass eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung nicht gegeben sei, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege. In der gegen diesen Bescheid mit Eingabe vom 7.9.2006 erhobenen Berufung wurde ergänzend ausgeführt, dass "in Rz 631e der Lohnsteuerrichtlinien durch…
…sei dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage festzustellen sei, die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise treffe. Die Anspruchsverzinsung gemäß § 205 BAO solle Zinsvor- und -nachteile, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Erlassung von Einkommensteuerbescheiden ergeben, ausgleichen…
…und der Einnahmen aus der Nebentätigkeit des Bw. außerhalb der pauschalen Gewinnermittlung als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar. Die vom Bw. ins Treffen geführte Einkommensteuerbelastung hat ihre Ursache nicht in der Abgabeneinhebung, sondern im Umstand, dass sich der Bw. aufgrund seines Ausschlusses als Milchlieferant der…
…eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Somit liegt eine sachliche Unbilligkeit nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt…
…Wohnungseigentum vom 3. Juli 2003 entstandene Grunderwerbsteueranspruch aufrecht bleibt und dessen Festsetzung trotz eines Rücktrittes nicht auf Grund der Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 zu unterbleiben hat, ist eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage und kein unbeabsichtigtes Ergebnis im Einzelfall, das auch…
…5.1983, 82/14/0343). Eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit des Einzelfalles ist eben dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, durch die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührt werden (VwGH 3.10.1990, 90/13/0066, 22…
…vorliege, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 5.11.2003, 2003/17/0253, 30.9.2004, 2004/16/0151). Dies trifft auf den vorliegenden Sachverhalt zu. Die Veranlagung zur Einkommensteuer 1999 entspricht der Rechtslage und ist eine Auswirkung genereller Normen, die…
…nicht in der Lage, den Betrag zurück zu bezahlen. Mit angefochtenem Bescheid wies das Finanzamt den Antrag als unbegründet ab. Begründend führte das Finanzamt aus, dass die Voraussetzungen für eine Nachsicht nicht vorlägen, weil es sich bei den Abgabenschuldigkeiten um Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage handeln…
…7 BAO sieht expressis verbis einen Antrag auf Absehen von der Festsetzung von Säumniszuschläge vor, soferne kein grobes Verschulden vorliegt. Eine Verschuldenskomponente ist jedoch in § 205 BAO nicht normiert. Aus den dargestellten Gründen liegt keine Unbilligkeit des Einzelfalles, sondern eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vor…
…vorhanden. Mit Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 14. September 2005 wurde das Nachsichtsansuchen mit der Begründung abgewiesen, eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit des Einzelfalles sei eben dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabenpflichtigen in gleicher…
…deren Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 29. August 2005 hinsichtlich eines Betrages von € 9.326,28 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass keine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage…
…gegenständlichen Fall handle es sich lediglich um eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, die alle Abgabenpflichtigen in vergleichbarer Situation in gleicher Weise treffe, abgewiesen. Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Der Bw wendet ein, er habe zunächst für seinen Klienten den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gestellt…
…lediglich die Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vor, die alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise treffe, weswegen eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung nicht gegeben sei. Weiters sei die Nachsicht nicht das geeignete Mittel, um möglichen aber nicht rechtzeitig ergriffenen Handlungen - Versäumung innerhalb der Verlängerung der Berufungsfrist bis…
…zur Rechtslage vor dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, bereits mehrfach ausgesprochen. Ebenso hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt den Umstand, dass der Säumniszuschlag bei kurzer Dauer des Verzuges einer höheren "Verzinsung" des geschuldeten Abgabenbetrages entspricht als bei längerer Dauer, als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage…
…des Wortlautes des § 236 Abs. 1 BAO mit der Begründung abgewiesen, eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit des Einzelfalles sei eben dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise treffe. Nur wenn im Einzelfall…
…eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage darstellen würden und im Falle von Nachzahlungen durch rechtzeitige Leistung von Anzahlungen gemäß § 205 Abs. 3 BAO verhindert oder vermindert werden könnten, weshalb eine sachliche Unbilligkeit nicht vorliege. Aber auch eine persönliche Unbilligkeit erscheine nicht gegeben, da aufgrund der Aktenlage…
…es sich um eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage und generell anzuwendender Norm handle, die alle Steuerpflichtigen gleichermaßen treffen würden. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO seien Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit der bisher festgesetzt gewesenen…
…werde auf Grund der fest stehenden sachlichen Unbilligkeit der Steuervorschreibung ersucht, die Unbilligkeit im Zuge einer Nachsicht zu bereinigen. Mit dem Bescheid vom 10. März 2008 wies das Finanzamt das Nachsichtsansuchen als unbegründet ab und führte aus, es liege eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vor…