…2006 u.a. die Berücksichtigung des Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt versagte im angefochtenen Bescheid die Berücksichtigung eines Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung und begründete die abweisende Erledigung in diesem Punkt damit, dass im Einzugsbereich…
…weil im Nahbereich (Klagenfurt) eine gleiche Ausbildungsmöglichkeit zur Verfügung stehe. Die Mitgliedschaft im Handballverein HC Graz stehe in keinem Zusammenhang mit dem Studium an der Universität und könne daher auch für die Beurteilung einer auswärtigen Berufsausbildung nicht miteinbezogen werden. Mir Eingaben vom 4. Mai 2006…
…vom 20.8.2007, betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Steuerpflichtige machte in ihrer für das Jahr 2006 eingereichten Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung für die auswärtige Berufsausbildung ihrer Tochter vom 1.9. bis 31.12…
…geschiedene Gattin). Die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Unterhaltsabsetzbetrages liegen daher vor. 3. Kosten für das auswärtige Studium des Sohnes: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung des Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche…
…Bw. die Anerkennung der auswärtigen Berufsausbildung der Tochter mit dem Hinweis auf die in Wien angebotene Ausbildung "Regionalentwicklung". Dazu vertritt der unabhängige Finanzsenat folgende Auffassung: Die Tochter des Bw. hat im konkreten Fall an der Wirtschaftsuniversität Wien von 1999 bis 2004 Volkswirtschaftslehre studiert; ein Studium…
…der Auffassung, dass die durch das auswärtige Studium verursachten Mehraufwendungen nicht zwangsläufig erwachsen sind, da das gleiche Studium bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten auch an der Universität am Wohnort absolviert werden kann. Es war somit wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 16…
…erfüllt. Aus dem Beschluss des Bezirksgerichtes vom 24.3.2000 geht ebenfalls hervor, dass die Erhöhung der Unterhaltszahlungen für die beiden Kinder aus der geschiedenen Ehe nicht durch das auswärtige Studium des Sohnes, sondern durch das höhere Alter der Kinder und das höhere Einkommen des…
…P. ein monatlicher Unterhalt von S 5.700,-- bezahlt, und wie hoch dieser vorher war und ob er sich mit einer Aufteilung der im Kalenderjahr 2000 angefallenen Mehrkosten infolge auswärtigen Studiums des Sohnes P. im Verhältnis 50 % zu 50 % zwischen den Elternteilen einverstanden erklären könnte…
…zu befriedigen. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 9. Juli 2004 wurde die Berufung hinsichtlich der Berücksichtigung der Kosten für die auswärtige Ausbildung des Sohnes Florian als unbegründet abgewiesen. Für das Studium des Sohnes Florian (Wirtschaftsinformatik) in Wien würde keine Zwangsläufigkeit bestehen. Bei der "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit" sei nicht…
…ordentliches Studium belegen, ist weitaus höher. Wie dem Finanzamt bekannt ist, bin ich Alleinverdiener, ebenso dass meine Tochter S ein auswärtiges Studium auf Grund unserer Wohnlage (erhöhte Kosten) absolviert. Für meine Tochter bedeutet dieser Bescheid ein Studium mit äußerst eingeschränkten Mitteln bis Aussetzen des Studiums…
…Berufungsvorentscheidung entgegengehalten, dass es zwischen dem Berufungswerber und dessen Sohn keine einheitliche Wirtschaftsführung gegeben habe, weshalb die Streichung des Unterhaltsabsetzbetrages gesetzwidrig sei. Hinsichtlich des auswärtigen Studiums in Rom wurde angemerkt, dass nach den Lohnsteuerrichtlinien (RZ 876) zur Ausbildungsmöglichkeit an einer fremdsprachigen Universität festgehalten werde, dass…
…1988 zuerkannt wurde. Begründend wurde darin ausgeführt, dass Mehraufwendungen für ein auswärtiges Studium dann zwangsläufig erwachsen, wenn dieses Studium nicht an einer im Wohnort oder in dessen Nahebereich gelegenen Universität absolviert werden kann. Eine frühe Spezialisierung ist zwar für die Berufslaufbahn von Vorteil, führt allerdings…
…) . Er beantrage aus diesem Grund Mehraufwendungen aufgrund der auswärtigen Berufsausbildung seines Sohnes. Diese seien mit der Begründung nicht anerkannt worden, es bestünde weder eine gesetzliche noch eine sittliche Verpflichtung für ein Studium im Ausland, welches mit wesentlich weniger Aufwand auch im Inland absolviert werden könnte…
…Stichwort "Auswärtige Berufsausbildung"). Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 9. Juli 1987, Zl. 86/14/0101, bereits ausgeführt hat, sind die durch das auswärtige Studium verursachten Mehraufwendungen dann nicht zwangsläufig erwachsen, wenn das gleiche Studium bei gleichen Bildungschancen und Berufsaussichten auch an einer im…
…für das Studium der Tochter in den USA wurden vom Finanzamt Bregenz im Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 6. Oktober 2010 nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. In der Begründung führte das Finanzamt Bregenz aus: "Mehraufwendungen, die durch einen auswärtigen Schulbesuch oder ein auswärtiges Studium entstanden sind…
…Ausbildung am 18.8.2008 in Salzburg begonnen habe. Die tatsächlichen Kosten - und zwar nur jene für die Ausbildungsinstitution - würden laut Rechnung der Firma F GmbH € 62.565,- betragen. Würde sein Sohn ein auswärtiges Studium belegen, so würde ihm ebenso der Pauschbetrag in Höhe…
…Zusätzlich beantragte der Bw. in der Beilage L 1k für 4 Monate den Pauschalbetrag für die auswertige Berufsausbildung. Die geltend gemachten Beträge für das Studium der Tochter wurden vom Finanzamt (FA) im Einkommensteuerbescheid nicht anerkannt, die folgende Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung des FA als unbegründet…
…Einkommensteuer für das Jahr 2010 abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. < In der Bescheidbegründung wurde angeführt, dass das auswärtige Studium (Wintersemester) betreffend Sohn mit Oktober beginnen würde, der pauschale Freibetrag sei daher um einen Monat zu kürzen gewesen. < Bei der Anschaffung eines zweiten…
…der Voraussetzungen für den bis dahin anerkannten Werbungskostenabzug zur Folge. Zugleich fehle es unter diesen Umständen am Vorliegen von Kosten, die durch ein auswärtiges Studium der Tochter verursacht worden sein könnten, sodass kein Abzug von außergewöhnlichen Belastungen nach § 34 Abs.8 EStG erfolgen könne. Das…
…bei der Einkommensteuerveranlagung 2006 - vom Finanzamt X. (FA) auch jeweils anerkannt erhalten. Für 2007 hatte der Bw zudem erstmalig eine Abgeltung für die Kosten des auswärtigen Studiums seiner Tochter in Wien als außergewöhnliche Belastung in Höhe des Pauschbetrages nach § 34 Abs.8 EStG beantragt. Nach…